Nach Gaspreisbremse: Jetzt kommen auch Entlastungen für Haushalte mit Heizöl- und Pellet-Heizung
Gute Nachrichten für Verbraucher mit Öl- und Pellet-Heizungen: Auch sie werden entlastet. Das hat die Ampel-Regierung jetzt beschlossen.
Berlin – Ab dem kommenden Jahr werden Gaskunden durch eine Preisbremse entlastet. Schnell wurden Beschwerden von Verbrauchern mit Öl- oder Pellet-Heizungen laut. Schließlich seien auch hier die Preise in den vergangenen Monaten enorm gestiegen. Angesichts des öffentlichen Drucks kündigte die Ampel-Regierung schließlich an, auch sie zu entlasten. Jetzt steht die Einigung.
Ampel-Entscheidung: Entlastung für Heizöl, Pellets und Flüssiggas kommt
„Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen“, sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Berlin. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.
Nach einem Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sollen Haushalte, die mit sogenannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, wie etwa Heizöl, Pellets oder Flüssiggas, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden.
So soll die Heizöl- und Pellet-Entlastung funktionieren
Einzelheiten zur Entlastung müssen noch geklärt werden. Verabredet haben die Ampel-Koalitionäre aber bereits, dass es eine Untergrenze und eine Obergrenze für die Hilfe geben soll. Fällt der nachzuweisende Ausgabenanstieg geringer aus als 100 Euro gegenüber dem Vorjahr, gibt es keine Zuschüsse. Die Höchstsumme für die Unterstützung soll 2000 Euro pro Haushalt betragen.
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„Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet“, erklärte Miersch. „Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert.“ (ph/dpa/epd)