Bürgergeld für einen Monat: Wer berechtigt ist – und wer nicht
Das Bürgergeld ist nicht nur eine Grundsicherung, es kann auch eine einmalige finanzielle Entlastung sein. Wie Sie das Bürgergeld für einen Monat beantragen.
Frankfurt – Mit dem Jahreswechsel wurde auch die Grundsicherung in Deutschland ausgetauscht: Hartz 4 ist Geschichte, das Bürgergeld wird es künftig ersetzen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen damit weiterhin finanziell unterstützt werden. Doch was viele nicht wissen: Es gibt das Bürgergeld auch für nur einen Monat – und es ist kein Kriterium, ob derjenige eine Arbeit hat, oder nicht.
Ganz im Gegenteil: Auch haben Haushalte mit einem guten Einkommen haben die Möglichkeit, für kurze Zeit Bürgergeld zu beziehen. Begründet wird dies mit den gestiegenen Heizkosten. Doch dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen.

Bürgergeld für einen Monat beantragen: Das sind die Voraussetzungen
Wie die Bundesagentur für Arbeit in einem Infoblatt bekannt gibt, können die Heizkosten für einen Monat durch das Bürgergeld übernommen werden. Um Anspruch auf den einmaligen Zuschuss zu haben, müssen die Ausgaben so hoch sein, dass sie nicht mehr von Einkommen gestemmt werden können. Folgendes muss dafür gegeben sein:
- Eine hohe Heizkostennachzahlung
- Der Kauf von anderen Brennstoffen außer Gas, wie zum beispielsweise Heizöl oder Pellets
Zahlreiche Haushalte sollen somit finanziell entlastet werden. Gestellt werden kann dieser online oder bei der entsprechenden Arbeitsagentur vor Ort. Der Antrag muss jedoch nicht in dem Monat gestellt werden, in dem auch die Rechnung für die Heizkosten gezahlt werden muss. Dieser ist „spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat“ zu stellen, heißt es von der Agentur für Arbeit. Ist die Nachzahlung im Februar 2023 fällig, kann das einmalige Bürgergeld noch bis Mai eingereicht werden. Einen Festbetrag gibt es nicht, dieser berechnet sich je nach Nachzahlung und Ausgaben individuell, wie ein Pressesprecher der Agentur für Arbeit im Gespräch mit fr.de von IPPEN.MEDIA bestätigte.
Zuschuss für hohe Heizkosten: Was beim Bürgergeld-Antrag geprüft wird
Bevor das Bürgergeld aber genehmigt wird, erfolgt erst eine Prüfung des Antrags. Diesem müssen die entsprechenden Unterlagen beigefügt werden. Zudem fließen in die Berechnung auch die Einkommen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ein. Eine Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Menschen mit mindestens einer erwerbsfähigen Person in einem Haushalt zusammenleben. Wer zu einer Bedarfsgemeinschaft zählt sowie weitere Hinweise zum Bürgergeld-Antrag, kann einem Infoblatt der Arbeitsagentur entnommen werden.
Um das einmalige Bürgergeld zu bekommen, müssen auch Angaben zum Vermögen gemacht werden. Ein Unterschied zum regulären Bürgergeld ist allerdings, dass jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro hat. (asc)