Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer das Geld bekommt – und wie viel

Wer erhält den zweiten Heizkostenzuschuss – und wann soll die Einmalzahlung ausgezahlt werden? Alle Informationen hier im Überblick.
Frankfurt - Der zweite Heizkostenzuschuss steht fest. Der Beschluss der Bundesregierung kommt gerade zur rechten Zeit, denn die steigenden Energiekosten bereiten vielen Kopfzerbrechen. Robert Habeck (Grüne) warnte in einem Interview bereits vor einer Zerreißprobe. Und laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov gaben bereits im September 56 Prozent der Befragten an, im Winter deutlich weniger heizen zu wollen.
Doch wie unterscheidet sich der neue Beschluss vom ersten Heizkostenzuschuss? Was wir bislang wissen – und was nicht.
Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer soll die Zahlung bekommen?
Nicht jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger hat automatisch Anspruch auf den Heizkostenzuschuss, berichtet fr.de. Laut Bundesregierung erhalten bestimmte Personengruppen den Zuschuss, wenn sie in den Monaten 1. September bis 31. Dezember 2022 mindestens einmal Wohngeld oder eine spezielle staatliche Förderungen erhalten haben. Ein Überblick, wer in diesem Fall den Heizkostenzuschuss erhält:
- Wohngeldbeziehende
- Auszubildende, Schülerinnen und Schüler in beruflicher Ausbildung, Personen in Aufstiegsfortbildungen und Studierende, die nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit einem Unterhaltsbeitrag oder nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden
Zweiter Heizkostenzuschuss: Wie hoch soll die Einmalzahlung ausfallen?
Nicht jeder und jede Berechtigte erhält aber auch denselben Betrag. Dies ist abhängig von Faktoren wie der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der staatlichen Förderung. Beispielsweise erhält ein zwei Personen Haushalt mit Wohngeldberechtigten 540 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es jeweils 100 Euro. Ein Überblick über die Höhe des Heizkostenzuschusses im Einzelnen:
Personengruppe | Höhe |
---|---|
Wohngeld-Berechtigte (1 Person) | 415 Euro |
Zwei Personen Haushalt und Wohngeld berechtigt | 540 Euro |
Drei Personen Haushalt und Wohngeld berechtigt | 640 Euro |
Studierende und Azub:inen mit Förderung | 345 Euro |
Zweiter Heizkostenzuschuss: Wann soll ausgezahlt werden?
Noch ist nicht klar, wann der Zuschuss konkret ausbezahlt werden soll. Vonseiten der Bundesregierung heißt es, „Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen“. Ein Antrag muss nicht gestellt werden, der Heizkostenzuschuss wird über die jeweiligen Ämter herausgegeben. Eine Auszahlung noch in diesem Jahr könnte allerdings knapp werden. Laut Angaben des Deutschen Städtetags ist mit der Auszahlung erst Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 zu rechnen, berichtet der MDR.
Nach Angaben der Regierung werden rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland den Heizkostenzuschuss erhalten. Dadurch entstehen Mehrkosten für den Bundeshaushalt in Höhe von geschätzten 551 Millionen Euro. (slo)