Bis zu 100.000 Euro Strafe: Welche Gartenarbeit von März bis Oktober 2023 verboten ist

Im Frühjahr wird der Garten vielerorts auf Vordermann gebracht. Danach, nämlich von März bis Oktober, ist eine dieser Arbeiten sogar verboten. Doch warum?
Berlin – Zwischen März und Oktober hat der Grüne Daumen Pause. So oder so ähnlich lässt sich das Verbot einer bestimmten Gartenarbeit für diese sieben Monate beschreiben. Doch welche Arbeit im Garten umfasst dieses Verbot genau? Und wie kommt es zustande? Die Aufklärung für alle Hobby-Gärtner in Deutschland.
Schneiden von Hecken im Garten per Gesetz von März bis Oktober verboten – aus Gründen des Tierschutzes
Wie eingangs erwähnt, darf eine bestimmte Gartenarbeit ab 1. März erst einmal nicht mehr erledigt werden. Dabei handelt es sich um das Schneiden von Hecken. Die Erklärung hierfür erscheint recht simpel. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verweist auf den Tierschutz, durch den es grundsätzlich verboten ist, vom 1. März bis zum 30. September Hecken zu schneiden.
Schließlich seien Hecken, nicht nur im Garten, wichtige Brut- und Niststätten für Tiere, beispielsweise Vögel. Wie es in Deutschland nicht anders sein könnte, ist dies im Bundesnaturschutzgesetz unter Paragraf 39, Absatz 5, genau geregelt. Bundesweit dürfen demnach zwischen dem 1. März und dem 30. September keine „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ abgeschnitten beziehungsweise „auf den Stock“ gesetzt werden. Gemeint ist, sie nicht handbreit über den Boden abzuschneiden.
Wer trotz Verbot Hecken im Garten schneidet: Das sind die Strafen im Bußgeldkatalog nach Bundesland
Auf das Verbot hinsichtlich des Schneidens der Hecke im eigenen Garten sollte penibel geachtet werden. Denn wer im Zeitraum von 1. März bis 30. September gegen das Gesetz verstößt, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Die genaue Summe variiert dabei je nach Bundesland, wobei für sieben Länder gemäß bussgeldkatalog.org keine genauen Daten vorliegen:
Bundesland | bis 10 Meter | bis 100 Meter | über 100 m |
Baden-Württemberg | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
Bayern | 50 - 1.000 € | 250 - 5.000 € | 1.000 - 15.000 € |
Berlin | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
Brandenburg | 50 - 1.000 € | 250 - 4.000 € | ab 1.000 € |
Bremen | 50 - 500 € | 250 - 2.000 € | 1.000 - 7.500 € |
Hamburg | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
Hessen | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
Mecklenburg-Vorpommern | 100 - 1.000 €\t | 500 - 4.000 € | 3.000 - 100.000 € |
Niedersachsen | 50 - 2.500 € | 250 - 12.500 € | 500 - 25.000 € |
Nordrhein-Westfalen | 40 - 750 € | 200 - 3.000 € | 750 - 12.500 € |
Rheinland-Pfalz | 51,13 - 511,29 € | ||
Saarland | 50 - 2.000 € | 250 - 7.500 € | 1.000 - 10.000 € |
Sachsen | 50 - 1.000 € | 100 - 2.500 € | 250 - 15.000 € |
Sachsen-Anhalt | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
Schleswig-Holstein | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
Thüringen | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
Angemerkt sei noch, dass sich das Bußgeld in Rheinland-Pfalz statt auf die Kategorien „bis 100 Meter“ sowie „über 100 Meter“ auf bis zu 200 Meter und über 200 Meter bezieht.
Ausnahmen vom Verbot des Schneidens der Hecke im Garten: Form- und Pflegeschnitte erlaubt
Hobby-Gärtner in Deutschland, die quasi dem Schneiden der Hecke frönen, müssen ihre Finger jedoch nicht ganz von den Hecken in ihrem Garten lassen. Denn vom Verbot, das vom 1. März bis einschließlich 30. September greift, sind Form- und Pflegeschnitte ausgenommen. Diese sind also auch im angegeben Schutzzeitraum erlaubt.
Ausnahmen vom Verbot des Schneidens der Hecke im heimischen Garten gibt es aber auch für naturnahe Pflanzen. Hierzu zählen etwa Hagebutten-Hecken. Was Hobby-Gärtner stets beachten sollten: Bevor zur Schere gegriffen wird, sollte unbedingt das richtige Wetter abgewartet werden. Da offene Schnittstellen an Hecken besonders frostempfindlich sind, sollte erst ab zehn Grad Celsius zur Heckenschere gegriffen werden.