Was Verbraucher im Supermarkt dürfen – und was nicht

Nicht immer wissen Verbraucher, was ihnen im Discounter oder Supermarkt erlaubt ist. Manche Dinge sind beim Einkaufen in Ordnung, manche können für reichlich Ärger sorgen. Ein Experte klärt auf.
Berlin – Alltagssituationen, die wohl jeder Verbraucher vom Einkaufen kennt: Beim Schlendern durch den örtlichen Discounter oder Supermarkt, oftmals auch kurz vor Ladenschluss, wird Obst probiert, am Shampoo gerochen oder in der aktuellen Ausgabe der Lieblingszeitschrift geblättert. Für manch einen ist das wohl schon so eine Art Ritual. Aber ist es auch wirklich erlaubt?
Einige Gewohnheiten, denen Verbraucher im Supermarkt „nachgehen“, sollten überdacht werden. Andere wiederum können problemlos beibehalten werden. Doch welche? Aufschluss gibt der Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln.
Was Verbrauchern im Supermarkt erlaubt ist: Riechen am Duschgel oder Shampoo gesetzlich erlaubt – Testen von Sprühdeos nicht erlaubt
Im Gespräch mit web.de äußert sich Solmecke zu den verschiedensten Gewohnheiten, die wohl nicht nur bei Verbrauchern beim Gang durch den Supermarkt in Deutschland längst dazu gehören. „Gesetzlich erlaubt ist das Riechen am Inhalt, sofern die Verpackung und der Inhalt unbeschädigt bleiben. Ein eventuell vorhandenes Hygienesiegel darf nicht beschädigt werden“, heißt es in Bezug auf das Riechen am Duschgel oder dem Shampoo.
Nicht erlaubt sei dies hingegen beim Testen von Sprühdeos, da hier der Inhalt entnommen wird. In kleinen Mengen versprüht werden dürften hingegen die Tester, welche von manchen Discountern, Drogerien oder Supermärkten immer mal wieder zur Verfügung gestellt werden. Das trifft beispielsweise auf Parfüms zu. Aber: „In den AGB der Geschäfte können jedoch andere, sogar strengere Bedingungen festgelegt sein“, so der Rechtsanwalt. Entsprechende Hinweise müssten gut sichtbar sein.
Einkauf im Supermarkt: Dürfen Verbraucher einfach Waren essen und diese später an der Kasse bezahlen?
Wer hungrig durch den Supermarkt schlendert, wird mit Sicherheit schon einmal zu einem Lebensmittel gegriffen haben, um den Hunger vorübergehend zu stillen. Der Schokoriegel wird direkt verputzt, das ofenfrische Brötchen landet umgehend im Magen. Bezahlt wird dann später an der Kasse. Ist das rechtens? Streng genommen sei das laut Solmecke „ein Diebstahl“.
Mitunter würden Supermärkte Kostproben anbieten, dazu seien sie jedoch keineswegs verpflichtet. „Das händische Prüfen von Obst und Gemüse ist jedoch erlaubt, solange das Produkt abwaschbar ist und solange man das Essen nicht durch Druckstellen beschädigt“, fügt der Rechtsanwalt an.
Zeitvertreib beim Einkaufen: Dürfen Verbraucher im Supermarkt Zeitschriften lesen – und dann nicht kaufen?
Bekanntlich darf auch die eigene Unterhaltung im Supermarkt nicht zu kurz kommen. Oder besser gesagt: Verbraucher wollen ihr Lese- und Wissensbedürfnis stillen. In solchen Situationen geht der Griff zur Lieblingszeitschrift. Das Lesen ohne anschließenden Kauf sei „grundsätzlich erlaubt“, so Solmecke.
Die Zeitschrift sollte dabei natürlich nicht beschädigt werden, dann könne mit gutem Gewissen geblättert werden. „Allerdings haben Ladeninhaber das Hausrecht und können verlangen, dass man die Zeitschrift entweder kauft oder zurücklegt und den Laden verlässt“, merkt der Experte an.
Eigene Tasche durch den Supermarkt tragen: Nicht verboten, aber auch „nicht empfehlenswert“
Vor allem in Zeiten, in den ausgefallene Jutebeutel im Trend liegen, gehen viele Verbraucher mit ihrer eigenen Tasche in den Supermarkt. Laut Solmecke wäre das jedoch „nicht empfehlenswert“. Schließlich könnte der Betreiber des Supermarkts den Verdacht hegen, man wolle einen Diebstahl begehen. „Um unangenehme Fragen zu vermeiden, sollte man offene Einkaufswägen oder Körbe des Supermarktes verwenden“, rät der Rechtsanwalt.
Taschen im Supermarkt dürfen vom Personal übrigens nicht kontrolliert werden. Ausnahme: „Besteht ein konkreter Verdacht eines Ladendiebstahls, kann die Person festgehalten werden, bis die Polizei kommt. Die darf dann die Tasche durchsuchen“. Doch gibt es natürlich auch die Möglichkeit, dass die verdächtige Person direkt dazu aufgefordert wird, ihre Tasche selbst zu leeren – um das Eintreffen der Polizei zu verhindern. Vorausgesetzt, es besteht natürlich wirklich kein Diebstahl.
Müssen Verbraucher im Supermarkt beschädigte Ware bezahlen?
Wer zur Tollpatschigkeit neigt oder auch einfach nur unter Stress im Supermarkt einkaufen geht, dem kann natürlich auch schnell mal ein kleines Malheur passieren. Eine Flasche rutscht aus der Hand, prallt auf den Boden auf und geht dabei kaputt. Sind Verbraucher dann dazu verpflichtet, die Ware zu bezahlen? Ja, „wenn sie selbstverschuldet kaputtgegangen ist“, so der Experte. Andernfalls gilt:
Wurde die Ware jedoch durch einen Fehler des Geschäfts beschädigt, beispielsweise durch eine heruntergefallene andere Ware aus einem Regal, so muss sie natürlich nicht bezahlt werden.
In den meisten Fällen seien Supermärkte aber auch bei einem Verschulden des Kunden kulant. Kleinere Schäden würden dann auf die eigene Rechnung genommen werden. Schließlich gebe es für solche Situationen auch Versicherungen.
Handy gezückt: Dürfen Verbraucher im Supermarkt Fotos machen?
Es gibt die verschiedensten Anlässe, im Supermarkt das Handy zu zücken und von einem Aufsteller, einem Produkt, vielleicht sogar von einem Mitarbeiter ein Foto zu machen. Grundsätzlich sei das nicht verboten. „Die Geschäfte können jedoch eigene Regeln haben, nach denen das Anfertigen von Fotos in den eigenen Räumlichkeiten untersagt ist“, so Solmecke.
Und: „Bei Fotos von Mitarbeitenden oder anderen Einkaufenden ist jedoch das Persönlichkeitsrecht zu beachten – hiernach dürfen Fotos grundsätzlich nur mit Einwilligung gemacht werden“, erklärt der Experte.
Müssen Supermärkte auch beschädigte Pfandflaschen annehmen – und bis wann muss der Pfandbon eingelöst werden?
Auch beim Thema Pfand sollten Verbraucher im Supermarkt einiges beachten. Wer mit ramponierten Pfandflaschen daherkommt, dem sei Folgendes gesagt: „Grundsätzlich muss das Geschäft, wenn es denn zur Rücknahme von Pfand generell verpflichtet ist, bei Einwegpfand auch zerbeulte und stark beschädigte Pfandflaschen annehmen, solange das Pfandlogo erkennbar ist“.
Doch wie so oft gibt es auch hier eine Ausnahme. Nicht möglich sei es nämlich, Pfand für eine Flasche ohne entsprechendes Logo zu erhalten. „So könnte man ja doppelt abkassieren. Wenn der Automat die Flasche nicht nimmt, muss man das Personal ansprechen“, sagt der Rechtsanwalt.
Im Anschluss muss bekanntlich der Pfandbon an der Kasse eingelöst werden. Und was, wenn man dies vergisst? Verfällt der Pfandbon? „Der Anspruch auf Auszahlung eines Pfandbons verjährt immer erst am letzten Tag des dritten Jahres nach Abgabe des Pfands“, weiß Solmecke Entwarnung zu geben. Er müsse nur noch lesbar sein. Wenn dies gegeben ist, kann Pfand theoretisch am 25. Februar 2023 abgegeben und der Pfandbon erst am 31. Dezember 2026 eingelöst werden.
Zu viel Kleingeld kann an der Supermarktkasse abgewiesen werden – und zu viel Wechselgeld behalten werden?
Zuletzt noch zwei Mythen respektive Fragen, die sich auf das Geschehen an der Kasse beziehen. Zum einen ist das Kassenpersonal nicht dazu verpflichtet, immer und überall Kleingeld – so lange die Bargeldzahlung im Supermarkt auch noch möglich ist –, anzunehmen. „Nach dem Münzgesetz darf mit maximal 50 Münzen für einen Einkauf bezahlt werden. Aber auch geringere Mengen können abgelehnt werden, wenn dadurch der Betriebsablauf gestört wird“, sagt Solmecke. Doch könnten in den AGB der Geschäfte andere Bedingungen festgelegt sein.
Zum anderen sei „das Behalten von zu viel Wechselgeld zwar nicht strafbar, denn der Kunde oder die Kundin hat keine Pflicht, den Kassierer über seinen Fehler aufzuklären“. Doch gebe es einen Anspruch auf Rückzahlung. Und zwar sobald dem Kassierer der Fehler auffällt und dieser auch geltend gemacht wird. Der Ratschlag vom Rechtsanwalt: „Letztlich sollte man das Geld schon deshalb von sich aus herausgeben, weil sonst die Kassiererin oder der Kassierer am Ende noch Ärger vom Vorgesetzten bekommt“.
Da kann der nächste Einkauf im Supermarkt doch kommen.