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Staatlicher Zuschuss für Pellets und Heizöl: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

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Von: Yannick Hanke

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Im Vordergrund werden verschiedene Euro-Banknoten in die Kamera gehalten. Im Hintergrund ist eine Heizung samt Thermostat zu sehen.
Die Politik reagiert auf die Energiekrise und entlastet Verbraucher, die auf Heizöl- oder Pelletheizungen setzen, mit einem staatlichen Zuschuss. © Daniel Karmann/Hauke-Christian Dittrich/dpa/Montage

Rückwirkende Entlastung für Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen: Das hat die Politik beschlossen. Doch was gilt es im Detail darüber zu wissen?

Update vom 21. Januar 2023, 10:38 Uhr: Berlin – Mit ihren Entlastungsmaßnahmen wirkt die Ampel-Koalition den hohen Preisen für Heizöl und Pellets entgegen. Jeder Haushalt soll Hilfen von bis zu 2000 Euro erhalten. Hilfen für die Haushalte, die mit „nicht leistungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, wie es in einem Eckpunktepapier der Regierung heißt. Wie aber gestaltet sich konkret die Preissituation rund um diese Brennstoffe?

„Holz- und Pelletspreis wird vom Prinzip Angebot und Nachfrage bestimmt“: Experte ordnet Lage in der Energiekrise ein

„Der Holz- und Pelletspreis wird vom Prinzip Angebot und Nachfrage bestimmt“, heißt es von Martin Bentele. Der Geschäftsführer des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes (DEPV) geht davon aus, dass sich der Preis für eine Tonne Pellets zwischen 400 und 500 Euro einpendeln wird. Dumpingpreise, die sich um die 200 Euro bewegen und wie es vor der Energiekrise der Fall gewesen ist, sieht der Experte hingegen nicht.

Von einem Überangebot konnte noch vor der Energiekrise gesprochen werden. Die Pelletspreise waren zu diesem Zeitpunkt auch niedriger. Im Herbst 2022 war dann das genaue Gegenteil der Fall. Die Nachfrage hatte das Angebot überholt. Und die Folge waren Pelletspreise von teils um die 800 Euro pro Tonne.

Update vom 27. Dezember 2022, 12:16 Uhr: Berlin – Die Gas- und Strompreisbremse wurde von der Bundesregierung beschlossen. Auch Heizöl- und Pellets-Kunden sollen jetzt entlastet werden – wie hoch der Zuschuss für Heizöl und Pellets ist.

Erstmeldung vom 18. Dezember 2022, 17:30 Uhr: Berlin – Auch Gas-Kunden in Deutschland sollen vor dem Hintergrund der Energiekrise und den daraus resultierenden hohen Preisen entlastet werden. So sind unter anderem eine Einmalzahlung im Dezember 2022 sowie ein Preisdeckel ab dem Frühjahr 2023 geplant. Für Menschen, die mit Öl oder Pellets heizen, soll es ebenfalls Hilfen geben: Hierfür stehen 1,8 Milliarden Euro im Raum, welche die Politik in Form der Bundesregierung zur Verfügung stellen will.

Grünes Licht hat der Bundesrat derweil am Freitag, 16. Dezember 2022, für beide Preisbremsen gegeben. Doch was bedeutet das eigentlich konkret für die Verbraucher und was sollte im Detail beachtet werden? kreiszeitung.de liefert den großen Überblick.

Staatlicher Zuschuss für Heizöl und Pellets: Politik will Verbraucher in Deutschland finanziell entlasten

Um entsprechende Entlastungen, also in Bezug aufs Heizen mit Heizöl oder Pellets, war lange Zeit gerungen worden. Zwar sind auch die Preise für Heizöl und Pellets enorm gestiegen. Doch fällt die Verteuerung der Produkte nicht so dramatisch aus wie vor allem beim Gas. Nichtsdestotrotz fühlten sich hierzulande die Verbraucher, die auf eine Öl- oder Pelletheizung setzen, angesichts der Gas-Entlastungen benachteiligt.

Jetzt aber reagiert die Bundesregierung. Aus einem Eckpunktepapier, das unter anderem der Nachrichtenagentur AFP vorliegen würde, gehe hervor, dass es wegen der hohen Energiepreise pro Haushalt Hilfen von bis zu 2000 Euro geben soll. Mit den nun beschlossenen Entlastungen werde „eine Unwucht in den bisherigen Hilfen geheilt“, hieß es in diesem Kontext bereits von Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Schließlich sei der Preisanstieg bei Öl und Pellets „sehr schmerzlich für viele“.

Verbraucher mit Öl- oder Pelletheizung erhalten staatlichen Zuschuss – den sie selbst beantragen müssen

Die Auszahlungen des Geldes für Verbraucher, die auf eine Öl- oder Pelletheizung setzen, sollen die Bundesländer übernehmen. Dieses Geld wird de facto durch den Bund zur Verfügung gestellt. Damit Verbraucher die Hilfen erhalten, müssen sie zuvor beantragt werden.

Ein großer Unterschied zu den Entlastungen für Gas-Kunden, die nämlich automatisch ausgezahlt werden. Noch ist nicht bekannt, wie genau die entsprechenden Anträge funktionieren und ab wann der Zuschuss zu den Heizkosten dann auch überwiesen wird.

Welche Verbraucher Anspruch auf den Zuschuss zu den Heizkosten haben

Was aber bereits feststeht: Der Zuschuss zu den Heizkosten soll für alle Haushalte zur Verfügung stehen, die mit sogenannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, heißt es im Eckpunktepapier der Regierung. Hierbei handelt es sich konkret um Energieträger, die nicht etwa über ein festes Netz verteilt, sondern beispielsweise mit Tanklastwagen zu den Endverbrauchern geliefert werden. Hierzu gehören:

Jedoch gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel. Denn in Deutschland gelten etwa alle gasförmigen Brennstoffe als sogenannte „leitungsgebundene Energieträger“. Und das, obwohl etwas Erdgas oder Wasserstoff auch in Flaschen oder per Lkw transportiert werden kann.

Diese Bedingungen müssen Verbraucher für den Zuschuss zu den Heizkosten erfüllen

Die angesprochene finanzielle Entlastung können alle Verbraucher in Deutschland beantragen, die zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben. Eine weitere Bedingung, die erfüllt werden muss: Der Preis, der dafür gezahlt wurde, muss sich mindestens verdoppelt haben.

Um den Nachweis zu erbringen, muss eine entsprechende Rechnung vorgelegt werden. Darüber hinaus soll es eine Bagatellgrenze geben. Das bedeutet: Wenn das Heizkostenplus im Vergleich zum Vorjahr weniger als 100 Euro beträgt, gibt es keinen Zuschuss vom Staat.

Sozialverband VdK begrüßt Hilfen für Verbraucher mit Öl- oder Pelletheizung – und fordert schnelle Auszahlung

Begrüßt wird die Hilfe, mit der Haushalte, die auf eine Öl- oder Pelletheizung setzen, nun rückwirkend entlastet werden, vom Sozialverband VdK (Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.). Jetzt sei aber auch entscheidend, dass die Hilfe „in möglichst kurzer Zeit bei den Betroffenen ankommt“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der AFP. Sie forderte die Länder konkret dazu auf, die Auszahlung unbürokratisch zu regeln.

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