Jetzt handeln: Tausende Kunden von drei Energieversorgern erhalten Geld zurück

Ein von der Verbraucherzentrale ausgehandelter Vergleich könnte für viele Strom-Kunden von Vorteil sein. Sie müssen jedoch jetzt aktiv werden.
Bremen – Die Strompreise sind für viele Verbraucher stark gestiegen. Die Frage eines Anbieter-Wechsels rückt deshalb für so manchen in den Fokus. Drei Anbieter sollen der Verbraucherzentrale zufolge unzulässige Geschäftspraktiken genutzt haben, um Kunden in ihren Verträgen zu halten. Nun gab es eine Einigung zwischen den Streitparteien, die auch vielen Kunden zugutekommt. Allerdings müssen diese dazu selbst aktiv werden und sich an ihren Stromanbieter wenden.
Bereits zu Beginn des Jahres konnte die Verbraucherzentrale einen Vergleich mit den Energieversorgern primastrom und voxenergie zugunsten der Verbraucher durchsetzen. Infolgedessen wurde eine zuvor eingereichte Musterfeststellungsklage zurückgezogen. Nun ist ein weiterer Vergleich erzielt worden, der auch den Stromanbieter nowenergy einschließt.
Kunden von nowenergy, primastrom und voxenergie sollten prüfen, ob sie vom Vergleich profitieren
Es ist ratsam, dass Kunden dieser drei Firmen prüfen, ob sie Ansprüche aus dem Vergleich geltend machen können und das zeitnah. Denn: Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen endet am 31. Dezember 2024. Bis zu diesem Datum müssen sich Kunden bei nowenergy, primastrom oder voxenergie gemeldet haben.
Für alle, die unsicher sind, ob sie einen Anspruch anmelden können, bietet die Verbraucherzentrale einen Vergleichs-Check an. Wenn dabei festgestellt wird, dass sie Geld zurückfordern können, wird ein entsprechendes Musterschreiben generiert, das sie dann nur noch an den jeweiligen Stromanbieter senden müssen.
Verbraucherzentrale erreicht Einigung mit drei Stromanbietern – Das waren die Kritikpunkte
Trotz der Zustimmung zum Vergleich beharren die drei Stromanbieter darauf, „dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden war“, so eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherschützer hatten vier Hauptkritikpunkte an den Praktiken der Stromanbieter:
- Eigenmächtige Preiserhöhungen: Trotz Preisgarantien sollen die Unternehmen teilweise die Gebühren erhöht haben. Dies kann durch Berufung auf den Vergleich rückgängig gemacht werden.
- Abgelehnte Widerrufe: Oftmals wurden Widerrufe als verspätet abgelehnt und Verbraucher konnten ihre Verträge somit nicht kündigen. Der Vergleich ermöglicht es, je nach Einzelfall, Verträge sofort oder frühzeitig zu beenden und einen günstigeren Tarif zu bekommen – auch rückwirkend.
- Unverhältnismäßig lange Vertragslaufzeiten: Kunden, die ihre Verträge kündigten, wurden teilweise mit einem Vertragsende im Jahr 2027 konfrontiert. Mit dem Vergleich müssen Kunden grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden. Zudem erhalten sie günstigere Vertragskonditionen, nachdem die Kündigungserklärung eingereicht wurde. Auch wer jetzt noch kündigt, kann davon profitieren.
- „Preissenkungen“: Nachdem primastrom, nowenergy und voxenergie die Preise erhöht hatten, traten sie mit „Preissenkungsschreiben“ an die Kunden heran. Die Preise darin waren zwar niedriger als zuvor, lagen aber dennoch deutlich über dem Marktdurchschnitt. Wer das Angebot annahm, war an die hohen Preise gebunden. Der Vergleich legt nun eine Obergrenze für die Preise von Strom und Gas fest.
Ein regelmäßiger Preisvergleich von Strom- und Gasanbietern lohnt sich, um nicht unnötig hohe Preise zu zahlen. Bei allzu günstigen Angeboten sollte man allerdings ebenfalls vorischtig sein. (sp)