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Gewürz-Rückruf: Giftige Chemikalie nachgewiesen - Stoff kann hochgiftig und erbgutverändernd wirken

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Von: Victoria Krumbeck

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor einem Gewürz. Der Stoff, der dort gefunden wurde, führte in der Vergangenheit sogar zum Tod.

Kassel - Die Kontrollstandards bei der Lebensmittelherstellung sind hoch. Dennoch passiert es immer mal wieder, dass Hersteller ihre Lebensmittel zurückrufen müssen. Regelmäßige Lebensmittelkontrollen decken Produktfehler auf. Auch ein herkömmliches Produkt wie Käse aus dem Discounter kann betroffen sein. Nun wird vor einer Kebab-Gewürzmischung gewarnt. Verbraucher sollten vorsichtig sein, da in dem Produkt ein gefährliches Gift gefunden wurde.

Gewürz-Rückruf: Giftige Chemikalie in Kebab-Mischung nachgewiesen

Der Rückruf gilt für das Produkt „Shan Chapli Kabab – Würzmischung“ des Lebensmittelgroßhändlers Ideal Cash & Carry. Verbraucher, die das Produkt besitzen, sollten unbedingt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überprüfen. Zurückgerufen wird das Gewürz mit dem MHD 25. Oktober 2025. Der Grund ist der Nachweis von 2-Chlorethanol, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert.

ProduktbezeichnungShan Chapli Kabab - Würzmischung, 100-Gramm-Packung
HerstellerIdeal Cash & Carry - Großhandel für asiatische Lebensmittel
Mindesthaltbarkeitsdatum10. Oktober 2025
Betroffene LänderBaden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Kennzeichnung788821036025

Der Stoff 2-Chlorethanol ist sehr giftig. In Lebensmitteln kann die Chemikalie vor allem in Gewürzen nachgewiesen werden, die mit dem Stoff Ethylenoxid sterilisiert wurden, wie der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands auf seiner Homepage erklärt. Die Chemikalie 2-Chlorethanol ist ein Umwandlungsprodukt von Ethylenoxid.

Giftiger Stoff in Kebab-Gewürz gefunden: Verwendung von 2-Chlorethanol in Deutschland verboten

Die Begasung mit Ethylenoxid ist in Deutschland verboten. Beide Stoffe können hochgiftig und erbgutverändernd sein, warnt der Verband. In manchen Drittländern ist diese Methode dennoch erlaubt. Der reine Kontakt mit 2-Chlorethanol führte in der Vergangenheit bei der Aufnahme über die Haut mehrfach zum Tod. Das Produkt sollte daher nicht verzerrt werden.

Die Shan Chapli Kabab – Würzmischung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25.10.2023 wird zurückgerufen. Ein giftiger Stoff wurde gefunden.
Die Shan Chapli Kabab – Würzmischung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25.10.2023 wird zurückgerufen. © Screenshot produktwarnung.eu

Die Gewürzmischung wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verkauft. Verbraucher, die das betroffene Produkt gekauft haben, können dieses auch ohne Kassenbeleg wieder zu der jeweiligen Verkaufsstelle zurückbringen. Der Kaufbetrag wird erstattet. (vk)

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