Gewürz-Rückruf: Giftige Chemikalie nachgewiesen - Stoff kann hochgiftig und erbgutverändernd wirken
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor einem Gewürz. Der Stoff, der dort gefunden wurde, führte in der Vergangenheit sogar zum Tod.
Kassel - Die Kontrollstandards bei der Lebensmittelherstellung sind hoch. Dennoch passiert es immer mal wieder, dass Hersteller ihre Lebensmittel zurückrufen müssen. Regelmäßige Lebensmittelkontrollen decken Produktfehler auf. Auch ein herkömmliches Produkt wie Käse aus dem Discounter kann betroffen sein. Nun wird vor einer Kebab-Gewürzmischung gewarnt. Verbraucher sollten vorsichtig sein, da in dem Produkt ein gefährliches Gift gefunden wurde.
Gewürz-Rückruf: Giftige Chemikalie in Kebab-Mischung nachgewiesen
Der Rückruf gilt für das Produkt „Shan Chapli Kabab – Würzmischung“ des Lebensmittelgroßhändlers Ideal Cash & Carry. Verbraucher, die das Produkt besitzen, sollten unbedingt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überprüfen. Zurückgerufen wird das Gewürz mit dem MHD 25. Oktober 2025. Der Grund ist der Nachweis von 2-Chlorethanol, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert.
Produktbezeichnung | Shan Chapli Kabab - Würzmischung, 100-Gramm-Packung |
Hersteller | Ideal Cash & Carry - Großhandel für asiatische Lebensmittel |
Mindesthaltbarkeitsdatum | 10. Oktober 2025 |
Betroffene Länder | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz |
Kennzeichnung | 788821036025 |
Der Stoff 2-Chlorethanol ist sehr giftig. In Lebensmitteln kann die Chemikalie vor allem in Gewürzen nachgewiesen werden, die mit dem Stoff Ethylenoxid sterilisiert wurden, wie der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands auf seiner Homepage erklärt. Die Chemikalie 2-Chlorethanol ist ein Umwandlungsprodukt von Ethylenoxid.
Giftiger Stoff in Kebab-Gewürz gefunden: Verwendung von 2-Chlorethanol in Deutschland verboten
Die Begasung mit Ethylenoxid ist in Deutschland verboten. Beide Stoffe können hochgiftig und erbgutverändernd sein, warnt der Verband. In manchen Drittländern ist diese Methode dennoch erlaubt. Der reine Kontakt mit 2-Chlorethanol führte in der Vergangenheit bei der Aufnahme über die Haut mehrfach zum Tod. Das Produkt sollte daher nicht verzerrt werden.

Die Gewürzmischung wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verkauft. Verbraucher, die das betroffene Produkt gekauft haben, können dieses auch ohne Kassenbeleg wieder zu der jeweiligen Verkaufsstelle zurückbringen. Der Kaufbetrag wird erstattet. (vk)