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Minijob in der Rente: Wo Sie den passenden Job für sich finden können

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Rente und Job – das geht. Nach einer Neuregelung wird auch dann die volle Rente ausgezahlt, wenn nebenbei gearbeitet wird. Doch wo lassen sich solche Jobs finden?

Bremen – Das Rentenalter steigt durch die Hintertür. Immer mehr ältere Menschen arbeiten jenseits des Renteneintrittsalters­: Der Anteil der Erwerbs­tätigen unter den 65- bis 69-Jährigen hat sich von elf Prozent im Jahr 2012 auf 19 Prozent in 2022 erhöht, so das Statistische Bundesamt. Für rund 40 Prozent der Erwerbstätigen ab 65 Jahren war die ausgeübte Tätigkeit die vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts – für die Mehrheit war dieses Einkommen aber ein Zuverdienst zur Rente, oft auch in hoch qualifizierten Minijobs.

Neue Freiheit für Rentner: Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze ermöglicht hochqualifizierte Minijobs

Die Bundesregierung hat im Oktober 2022 eine umfassende Strategie zur Fachkräftesicherung vorgestellt, die auch Änderungen für Rentner – unter anderem die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für Rentner – umfasst. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die berufliche Erfahrung älterer Menschen besser zu nutzen und angemessen zu honorieren. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Rentner die volle Rente, selbst wenn sie nebenbei einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Ideale Bedingungen also für das Arbeiten im Alter – denn hoch qualifizierte Minijobs für Rentner gibt es zahlreiche. 

Eine ältere Frau sitzt zu Hause vor ihrem Laptop und notiert sich Dinge in ein Buch.
Rente und Job – das geht. Nach einer Neuregelung wird auch dann die volle Rente ausgezahlt, wenn nebenbei gearbeitet wird. © Ivana Kojic/imago/Archivbild

Für Menschen im Rentenalter, die jenseits des Renteneintrittsalters weiterhin aktiv bleiben möchten, bieten zahlreiche Online-Portale eine Vielzahl passender Jobangebote. Von etablierten Jobportalen bis hin zu spezialisierten Plattformen, die sich gezielt an Fachkräfte im (Vor-) Ruhestand richten, gibt es viele Möglichkeiten, nach Stellen Ausschau zu halten.

Hoch qualifizierte Jobs für Rentner: Eine Auswahl nützlicher Online-Portale

Arbeiten als Rentner: Was ist erlaubt und wie viel darf dazuverdient werden?

Unabhängig von eventuellen Rentenabschlägen können Rentner also so viel dazuverdienen, wie sie möchten. Ursprünglich wurde diese Grenze im Jahr 2020 eingeführt, als aufgrund der Corona-Pandemie dringend Arbeitskräfte benötigt wurden. Damals wurde das maximale Zusatzeinkommen für Rentner auf 44.090 Euro pro Jahr angehoben. Vorher waren lediglich 6.300 Euro pro Jahr, was etwa 535 Euro im Monat entspricht, erlaubt.

Flexirente – Arbeit plus Rente: Hinzuverdienstgrenzen wurden angehoben

Die Flexirente ermöglicht einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand; die im Flexirentengesetz festgelegte Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. Somit können auch Frührentner mit einem Nebenjob beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. 

Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wurden angehoben. Die Bezieher dürfen nun etwa 35.650 Euro bzw. 17.820 Euro dazuverdienen.

Steuern auf Rente und Verdienste durch Minijobs: So viel müssen Rentner zahlen

Rentner müssen sowohl ihre Rente als auch ihr Zusatzeinkommen versteuern. Allerdings unterliegt die Rente nicht zwingend der vollen Besteuerung. Personen, die im Jahr 2015 in Rente gegangen sind, müssen beispielsweise 70 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Ab dem Jahr 2040 soll dies auf 100 Prozent angehoben werden. Dies liegt daran, dass Personen, die während ihrer Berufstätigkeit für den Ruhestand vorsorgen, steuerlich entlastet werden und deshalb später Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.

Zusätzlich müssen Rentner auch ihre sonstigen Einkünfte, wie private Renten, Vorsorgeleistungen oder Mieteinnahmen, versteuern. Der Grundfreibetrag, der auch Rentnern zusteht, beträgt für das Steuerjahr 2023 10.908 Euro für Alleinstehende.

Mit einem Minijob dürfen Arbeitnehmer – egal ob Rentner oder nicht – im Monat 538 Euro verdienen. 2023 lag die Obergrenze noch bei 520 Euro; sie wurde zum 1. Januar 2024 jedoch angehoben

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