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Feiern gehen trotz Krankschreibung? Gericht fällt hartes Urteil

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Von: Fabian Pieper

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Zu sehen ist eine Discokugel.
Feiern gehen trotz Krankschreibung? Das ist keine gute Idee. © Britta Pedersen/dpa

Eine Angestellte hatte sich krankschreiben lassen und ist dann feiern gegangen. Dafür wurde sie gekündigt. Der Fall landete nun vor Gericht.

Siegburg – Wer krank ist, der bleibt besser zu Hause. Und wer krankgeschrieben ist, der sowieso. Ganz so starr sind diese Grundsätze für Verbraucher zwar nicht. Doch dass man nicht feiern gehen sollte, wenn man wegen Grippe-Symptomen krankgeschrieben nicht zur Arbeit geht, hat eine Arbeitnehmerin aus dem Rheinland vergangenes Jahr zu spüren bekommen.

Ihr wurde vom Arbeitgeber gekündigt. Dagegen hatte sie vor dem Arbeitsgericht Siegburg geklagt – und das hatte kein Erbarmen, wie aus dem kürzlich veröffentlichtem Urteil hervorgeht. Hier erfahren Sie, was Sie krankgeschrieben alles machen dürfen und wann die Kündigung droht.

Trotz Krankschreibung feiern gegangen: Fristlose Kündigung laut Gericht rechtens

Ein Rückblick: Eine seit 2017 als Pflegeassistentin arbeitende Frau meldete sich am Samstag und Sonntag, 2. und 3. Juli 2022, bei ihrem Arbeitgeber krank; seit dem 1. Januar 2023 brauchen Arbeitnehmer übrigens keinen Gelben Schein mehr einzureichen. Sie war über das Wochenende für den Spätdienst eingetragen gewesen.

Doch statt das Bett zu hüten, besuchte sie am Samstagabend die Diskothek Schaukelkeller in Hennef (Nordrhein-Westfalen). Dort fand an diesem Abend eine „White Night Ibiza Party“ statt. Dort schien sie sorglos zu feiern. Derart sorglos, dass sie Fotos von sich beim Feiern in ihrem WhatsApp-Status veröffentlichte.

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Angestellte erhob Kündigungsschutzklage – die vom Amtsgericht abgewiesen wurde

Auch auf Fotos auf der Webseite des Veranstalters war die Pflegeassistentin zu sehen. Das nahm der Arbeitgeber zum Anlass, ihr kurz darauf eine fristlose Kündigung auszusprechen. Hiergegen erhob die Angestellte eine Kündigungsschutzklage. Diese wurde laut dem nun veröffentlichten Urteil am Freitag, 16. Dezember 2022, vom Arbeitsgericht Siegburg abgewiesen.

Demnach liege der Kündigungsgrund in der Täuschung der Angestellten über ihre Erkrankung, mit der sie das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört habe. Mit ihrer Teilnahme an der Party „bei bester Laune und ersichtlich bei bester Gesundheit“ sei der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, urteilte das Gericht.

Vertrauen in die Angestellte nach Party-Besuch trotz Krankschreibung erschüttert

Zudem habe sich die Klägerin in Widersprüche verstrickt. So soll sie gegenüber ihrem Arbeitgeber am Dienstag, 5. Juli 2022, mitgeteilt haben, dass sie sich mit Grippe-Symptomen unwohl und fiebrig gefühlt habe. Im Verfahren hingegen habe sie eine psychische Krankheit als Grund für die Krankschreibung angegeben, die nach dem Wochenende ohne therapeutische Maßnahmen ausgeheilt gewesen sei. Dies sei laut dem Gericht unglaubhaft und decke sich mit dem Eindruck der Kammer, dass die Klägerin die Neigung habe, die Unwahrheit zu sagen. Deshalb halte das Gericht die Kündigung für rechtmäßig.

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Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Köln ist möglich. Dabei kann man sogar gekündigt werden, wenn man tatsächlich krank ist und krankgeschrieben der Arbeit fern bleibt: Die Menge der Krankheitstage macht am Ende das Gift. Viele Beschäftigte gehen indes trotz Krankheit weiter zur Arbeit.

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