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Post von der GEZ? So können Sie Widerspruch gegen Rundfunkgebühren einlegen

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Von: Yannick Hanke

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Sie wollen Widerspruch gegen die Rundfunkgebühren einlegen? Das ist grundsätzlich möglich. Wann und wie funktioniert aber solch ein Widerspruch gegen die GEZ?

Berlin – Ein durchaus reales Szenario: Ein Brief vom Beitragsservice liegt vor und in diesem sogenannten Festsetzungsbescheid werden sie dazu aufgefordert, ihre noch ausstehenden Rundfunkgebühren zu bezahlen? Kann vorkommen, muss aber definitiv nicht immer korrekt sein.

Denn es gibt Fälle, in denen Sie als Verbraucher gegen die umgangssprachliche GEZ, der Gebühreneinzugszentrale, vorgehen können. Konkret geht es darum, Widerspruch einzulegen und wie das im Detail überhaupt funktioniert.

Wann kann ich gegen die Rundfunkgebühr Widerspruch einlegen?

Die Gründe, um gegen die Rundfunkgebühr in Deutschland Widerspruch einzulegen, sind vielfältig. Erfolgen können sie in folgenden Szenarien:

Obacht: Der Widerspruch gegen die GEZ muss schriftlich erfolgen. Zudem muss handschriftlich unterschrieben werden. Dieser Widerspruch muss dann im nächsten Schritt an den Beitragsservice übersandt werden. Zudem muss der Absender des Briefs klar erkennbar sein.

Wie funktioniert der Widerspruch gegen die GEZ?

Wird der Rundfunkbeitrag vier Wochen nach der Fälligkeit nicht bezahlt, verschickt der Beitragsservice einen sogenannten Festsetzungsbescheid. Zu einer vorherigen Zahlungserinnerung ist er hingegen nicht verpflichtet. Die noch offenen Rundfunkbeiträge sowie die Säumniszuschläge werden in diesem Festsetzungsbescheid vermerkt.

Euromünzen liegen auf einem Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren, neben den Logo von ARD (l-r), ZDF und Deutschlandfunk.
Wer Post von der GEZ erhält, kann unter Umständen mit einem Widerspruch gegen die Rundfunkgebühren vorgehen. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Konkret bemisst sich der Säumniszuschlag aus einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber aus acht Euro. Benötigt wird dieser Bescheid, wenn es zu einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde kommt.

GEZ: Warum muss der Rundfunkbeitrag in Deutschland überhaupt gezahlt werden?

Im Optimalfall sollte es natürlich gar nicht erst zu dieser prekären Situation kommen. Damit sie quasi präventiv vermieden wird, muss etwas gegen den Festsetzungsbescheid unternommen werden. Hierfür muss schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt, wenn der Beitragszahler vom Bescheid Kenntnis erlangt. In der Regel ist dies am dritten Tag der Fall.

Was ist eigentlich der Rundfunkbeitrag und wer in Deutschland muss GEZ zahlen?

Der Rund­funk­beitrag beruht auf dem Rundfunkstaatsvertrag und ist gemäß Paragraf 10 ohne Aufforderung zu zahlen. Seit 2013 besteht ein einheitlicher Rundfunkbeitrag. Mit diesem werden öffentlich-rechtliche Sender, zu denen etwa ARDZDF und Deutschlandfunk gehören, finanziert. Erhoben wird der Beitrag vom Beitragsservice.

Der Rundfunkbeitrag wurde 2021 auf 18,36 Euro angehoben. Er muss von jedem Haushalt bezahlt werden, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen und ob überhaupt Fernseher oder Radio genutzt werden. Die Begründung: Nicht etwa der aktive Gebrauch, sondern allein die Möglichkeit der Nutzung sei entscheidend.

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland GEZ zahlen. Für manche Personen gibt es allerdings unter bestimmten Umständen Ausnahmen. Hierzu zählen beispielsweise Rentner.

Wird jedoch nicht rechtzeitig innerhalb der vier Wochen nach Kenntnisnahme Widerspruch eingelegt, dann wird der Bescheid zu einem unanfechtbaren und vollstreckbaren Titel. Bedeutet: Dann kann kein Widerspruch mehr gegen die GEZ eingereicht werden. Und wenn der ausstehende Betrag nicht bezahlt wird, dann wird durch die zuständige Behörde vollstreckt.

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