Digitale Krankschreibung: Jobcenter bestehen weiterhin auf Papierform

Eigentlich sollte zu Jahresbeginn überall auf digitale Krankschreibung (eAU) umgestellt werden, die die Papierform überflüssig macht. Die Jobcenter spielen dabei nicht mit.
Nürnberg – Seit gut einer Woche ist sie offiziell eingeführt: die digitale Krankschreibung (aAU) für Verbraucher. Mit deren Einführung ist der sogenannte „Gelbe Schein“, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, Geschichte. Das klappt auch bisweilen in den Betrieben recht gut. Natürlich hakt es noch an der einen oder anderen Stelle, da sich alle noch an die digitale Krankschreibung beziehungsweise die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gewöhnen müssen.
Was aber für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Krankheitsfall gilt, gilt ausgerechnet für die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter in Deutschland nicht.
Digitale Krankschreibung (eAU): Jobcenter verlangen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiter auf Papier
Denn die Arbeitsagenturen und Jobcenter verweigern die Annahme der digitalen Krankschreibung. Man pocht weiterhin auf die Papierform der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das ist auch möglich, denn neben der digitalen Krankschreibung gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, sich die AU durch den Arzt in Papierform aushändigen zu lassen. Diese Praxis wird auch noch bis Ende 2023 so weitergeführt, berichtet das Nachrichtenportal t-online.de.
Neben den Arztpraxen in Deutschland nehmen auch die Krankenhäuser an dem Verfahren der digitalen Krankschreibung teil. Wie t-online berichtet, seien allerdings Privatpraxen von der Regelung ausgenommen. Auch Reha-Einrichtungen sowie Physio- und Psychotherapeuten sind von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgenommen – ebenso Ärzte, die im Ausland praktizieren.
Digitale Krankschreibung (eAU): Krankmeldung wird direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse gesendet
Bisher bestand die Krankmeldung aus mehreren Durchschlägen – jeweils für Arbeitgeber, Versicherten und Krankenkasse. Mit der eAU wird die Krankmeldung direkt von der Arztpraxis verschlüsselt an die Krankenkasse gesendet. Dadurch entfällt für die Versicherten die Zustellpflicht an die Kasse, ab 1. Januar 2023 auch die Zustellpflicht an den Arbeitgeber. Dieser ruft die AU-Daten dann direkt bei der Krankenkasse ab. Die Übermittlung per Knopfdruck spart Kosten und beschleunigt das Verfahren. Die Krankmeldung des Arbeitnehmers bei seinem Arbeitgeber fällt dadurch allerdings nicht weg und ist weiterhin Pflicht.