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Deutlich attraktiver: Das ändert sich 2023 bei Photovoltaikanlagen

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Von: Fabian Pieper

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Photovoltaikanlagen sind seit Jahreswechsel günstiger.
Photovoltaikanlagen sind seit Jahreswechsel günstiger. © Marijan Murat/dpa

Um die private Erzeugung erneuerbarer Energien voranzutreiben, sind Photovoltaikanlagen auf Hausdächern seit Anfang des Jahres attraktiver für Verbraucher.

Berlin – Photovoltaik ist in Deutschland neben der Windenergie die zweitwichtigste unter den erneuerbaren Energien. Und wenn es nach der Politik der Bundesregierung in Berlin geht, soll der Ertrag in Zukunft noch weiter steigen. Denn das Ziel lautet nach wie vor, bis 2030 den Strom in Deutschland zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und damit Schadstoffe einzusparen; derzeit beträgt der Anteil noch knapp weniger als 50 Prozent.

Damit das ambitionierte Ziel erreichbar wird, will die Bundesregierung auch die Bürger mit ins Boot holen. Die haben vor allem über die Installation von privaten Photovoltaikanlagen auf ihren Hausdächern die Möglichkeit, selber grünen Strom zu erzeugen, der langfristig den eigenen Geldbeutel und das Klima entlastet. Allerdings gehen die Verbraucher dort trotz staatlicher Fördermöglichkeiten häufig zunächst in Vorleistung, da sich eine Photovoltaikanlage erst auf lange Sicht rechnet. Die vergleichsweise hohen Kosten dürften daher für viele abschreckend gewirkt haben. Doch genau dort setzt die Bundesregierung nun an.

Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen fallen weg

Denn seit dem 1. Januar 2023 zahlen Käufer auf Erwerb, Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage keine Mehrwert- beziehungsweise Umsatzsteuer mehr. Diese Regelung schließt Komponenten wie Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder Batteriespeicher ein. Gleiches gilt für die Erweiterung bestehender sowie den Austausch defekter Anlagen. Auch die sogenannten Balkonkraftwerke, also tragbare Solarmodule, profitieren von den Maßnahmen.

Ein Absetzen war bereits in der Vergangenheit möglich, allerdings war dieser Schritt für Käufer mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Zudem musste dann für den selbst erzeugten Strom Umsatzsteuer abgeführt werden. Es ist allerdings noch nicht sicher, ob die Kosten für Anlagen und Installation auch wirklich sinken. Denn Händler und Hersteller sollen die Befreiung der Umsatzsteuer zwar an die Kunden weitergeben, verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.

Photovoltaik-Einnahmen müssen nicht mehr besteuert werden

Wer seinen selbst erzeugten Strom in das Netz einspeist, muss in Zukunft die damit generierten Einnahmen nicht mehr besteuern. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gesamtleistung der Anlage bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien 30 Kilowatt beziehungsweise bei Mehrfamilienhäusern 15 Kilowatt pro Wohn- und Gewerbeeinheit nicht übersteigt. Und: Die Steuerbefreiung kann sogar rückwirkend gewährt werden und betrifft sämtliche Einnahmen aus dem Jahr 2022. Eine Anmeldung beim Finanzamt für alle Anlagenbetreiber ist dennoch weiterhin notwendig.

Höhere Vergütung für eingespeisten Solarstrom

Zudem wird der eingespeiste Strom in Zukunft höher vergütet. Wer einen Teil des Stroms selber verbraucht und nur den Überschuss ins Netz einspeist, erhält 8,2 Cent je Kilowattstunde. Wer seinen gesamten erzeugten Strom einspeist, der bekommt sogar 13 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung gilt bereits für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen worden sind und gilt für 20 Jahre. Zudem können Betreiber jährlich zwischen den Modellen der Teil- und Volleinspeisung gewechselt werden.

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Als weitere Maßnahme wird die Leistungsbegrenzung aufgehoben. Bislang wurde die Einspeiseleistung der Anlagen auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt, wenn keine Steuerungseinrichtung vorhanden war. Seit dem 1. Januar 2023 gilt diese Grenze für Bestandsanlagen bis 7 Kilowatt sowie für Neuanlagen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen worden sind, nicht mehr.

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