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Bürgergeld, Kindergeld, Steuersenkung: Das ändert sich 2023 für Ihre Finanzen

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Von: Fabian Pieper

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In einem Geldbeutel sind Euro-Münzen mit verschiedenem Wert zu sehen.
Es geht ums Geld: Im Jahr 2023 ändern sich einige Dinge. © Federico Gambarini/dpa

Auch um die Inflation abzufedern, verändert sich zum Jahreswechsel 2022/2023 einiges bei den Finanzen. Insgesamt profitieren Bürger.

Berlin – Mehr Netto vom Brutto: Das gilt ab 2023 für so gut wie alle Arbeitnehmer in Deutschland. Egal, ob Gering- oder Großverdiener, sie alle werden am Ende des Monats mehr Geld auf ihren Konten haben. Damit möchte die Bundesregierung die Folgen der Kalten Progression abfedern. Die Maßnahmen setzen sich aus vielen Bausteinen zusammen.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV: 2023 greift eines der wichtigsten Projekte der Ampel-Koalition

Das Bürgergeld war eines der wichtigsten Projekte der Ampel-Koalition. Nach monatelangen Verhandlungen ist das Bürgergeld seit Ende November durchgewunken. Damit sollen alleinstehende Erwachsene ab dem 1. Januar 2023 monatlich 502 Euro und damit 53 Euro mehr als noch mit Hartz IV erhalten.

Geplante Bürgergeld-BeträgeBisherige Hartz-IV-Regelsätze
Alleinstehende502 Euro449 Euro
Volljährige Partner451 Euro440 Euro
Kinder 14 bis 17 Jahre420 Euro376 Euro
Kinder 6 bis 13 Jahre348 Euro311 Euro
Kinder unter 6 Jahren318 Euro285 Euro

Allerdings bleibt es bei Kürzungen, sollten Bürgergeld-Empfänger sich nicht an Maßnahmen beteiligen, die sie wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern sollen. Dann könnten Kürzungen von zehn bis 30 Prozent drohen.

Zudem sollen die Leistungen in den ersten zwölf Monaten gewährt werden, wenn kein Vermögen von mehr als 40.000 Euro vorhanden ist. Und auch ein Zuverdienst von bis zu 100 Euro pro Monat soll ohne Abzüge möglich sein.

Steuerfreier Grundfreibetrag steigt ab 1. Januar 2023 – Midi-Job-Grenze wird angehoben

Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt ab dem 1. Januar 2023. Dann zahlen Arbeitnehmer bis zu einem Jahreseinkommen von 10.908 Euro keine Einkommenssteuer. Das macht ein Plus von 561 Euro.

Arbeitnehmer mit geringem Einkommen profitieren zudem von einer Anhebung der Midi-Job-Grenze. Sie müssen erst ab einem Brutto-Einkommen von monatlich 2000 Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Zuvor betrug die Grenze 1300 Euro, seit dem 1. Oktober 2022 1600 Euro.

Kindergeld steigt 2023: Familien mit mehr Kindern erhalten auch mehr Geld als bislang

Familien mit Kindern bekommen mehr Geld, denn das Kindergeld steigt 2023. Für die ersten drei Kindern gibt es dann jeweils 250 Euro monatlich; zuvor hatte es diesen Betrag erst ab dem vierten Kind gegeben. Das macht ein Plus von 87 Euro monatlich für Familien mit drei oder mehr Kindern. Wer stattdessen den Kinderfreibetrag erhält, auch für den gibt es eine Erleichterung. Der Betrag steigt um 140 Euro auf 8688 Euro pro Jahr.

Krankenkassen-Zusatzbeitrag steigt 2023 – Corona-Zuschlag in der Pflegeversicherung endet wieder

Der Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte steigt von 1,3 auf 1,6 Prozent. Damit erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte auf 403,99 Euro für die Kranken und 76,06 für die Pflegeversicherung.

Gleichzeitig wird der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung weiter erschwert. Dieser ist ab dem 1. Januar 2023 erst ab einem Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich, 2250 Euro mehr als noch 2022.

Zudem endet der Anfang 2022 eingeführte Corona-Zuschlag in der Pflegeversicherung im kommenden Jahr wieder. Mit ihm sollten die coronabedingten Mehrkosten in der Pflege finanziert werden. Bei Personen mit Beihilfeanspruch beträgt er 7,30 Euro, für Personen ohne Beihilfeanspruch 3,40 Euro.

Ab 2023: Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen

Gute Nachrichten für alle Alters- und Frührentner: Ab 2023 dürfen sie neben der Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen – wenn Bundestag und Bundesrat dem Gesetzesentwurf zustimmen. Zuvor betrug die Grenze 46.060 Euro. Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung soll die Hinzuverdienstgrenze deutlich steigen: von 6300 Euro brutto auf 17.823,75 Euro.

Allerdings wird auch die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung zum 1. Januar 2023 angehoben. In den alten Bundesländern steigt sie um 250 Euro auf 7300 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern um 350 Euro auf 7100 Euro monatlich.

Dafür steigt auch der Wert eines Rentenpunkts – allerdings erst ab dem 1. Juli 2023. Wie hoch genau, das steht noch nicht fest; derzeit beträgt der Wert eines Punktes 36,02 in den alten und 35,52 Euro in den neuen Bundesländern.

Mehr Netto vom Brutto: Entlastungen und Erhöhungen schlagen sich 2023 auf Konten der Arbeitnehmer nieder

Die Entlastungen und Erhöhungen schlagen sich auf den Konten der Arbeitnehmer nieder:

Einer Rechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für die Welt nach bekommen sie damit zwischen 236 und 2217 Euro mehr Nettolohn als noch 2022.

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