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Betrug durch Inkasso: Was ist der richtige Umgang mit Inkasso-Schreiben?

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Von: Johannes Nuß

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Trotz gezahlter Rechnungen kommt ein Schreiben eines Inkassobüros? Das kann Betrug sein. Polizei und Verbraucherschütze geben Tipps, wie man sich verhalten soll.

Bremerhaven – Wer Zahlungsaufforderungen durch Inkasso-Unternehmen erhält, ist nicht selten erst einmal geschockt. So erging es auch einer Frau, die eine Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei in Bremerhaven erstattete. Gleich mehrfach hatte die 56-Jährige Schreiben eines Inkasso-Unternehmens erhalten, weil sie angeblich online Waren gekauft und diese dann nicht gezahlt haben soll. Anstatt den Forderungen blind Glauben zu schenken und den Geldbetrag zu zahlen, forschte die Empfängerin der Schreiben nach und kam zu dem Entschluss: Die im Schreiben angegeben Artikel hat sie nie gekauft.

Betrug durch Inkasso: Polizei und Verbraucherschützer warnen immer wieder

Die Polizei und Verbraucherschützer warnt in diesem Zusammenhang: Immer wieder stecken Betrüger hinter solchen Forderungen. In den Schreiben angeblicher Inkasso-Unternehmen wird dem Verbraucher suggeriert, sie hätten eine Rechnung nicht beglichen. Die Absender drohen mit erheblichen Kosten, Gerichtsverfahren oder sogar mit Lohn- beziehungsweise Gehaltspfändung und sonstigen Zwangsvollstreckungen, sollte der angemahnte Betrag nicht umgehend beglichen werden.

Vor einem Bildschirm, auf dem der Schriftzug „Inkasso“ zu lesen ist, werden Euroscheine gehalten.
Trotz immer gezahlter Rechnungen landet ein Inkassoschreiben im Briefkasten? Das kann Betrug sein. Die Polizei gibt Tipps, wie man sich verhalten soll. © Bodo Marks/dpa/Symbol

Doch Achtung: Nicht zwingend muss es sich bei einem Betrugsfall um ein falsches Inkasso-Unternehmen handeln: Auch kann es sich bei dem Absender des Schreibens um ein seriöses Unternehmen handeln, und die Forderung dennoch unberechtigt sein. Vielleicht hat schlicht jemand in betrügerischer Absicht mit Ihren Personalien Online-Einkäufe oder Ähnliches getätigt.

Betrug durch Inkasso: Was tun, wenn das Inkasso-Schreiben kommt?

Die Varianten solcher Betrugsdelikte sind vielfältig, aber eins gilt dabei immer: Seien Sie wachsam und fühlen Sie sich nicht genötigt, zu zahlen – ohne sicher zu sein, ob die Forderungen berechtigt und die Höhe der Inkassokosten überhaupt angemessen sind.

Die Polizei rät: Wenn Sie unerwartet ein solches Schreiben erhalten – egal ob per Post oder per E-Mail – prüfen Sie zunächst genau, ob die Forderungen gegen Sie berechtigterweise bestehen. Unterschreiben Sie grundsätzlich nichts, was Sie nicht verstehen. Wenn Sie sich unsicher sind, ziehen Sie eine Vertrauensperson zurate oder wenden Sie sich an die Verbraucherschutzzentralen, den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen oder die Polizei. Wenn Sie Grund für Zweifel haben, sollten Sie auf folgende Dinge achten:

Betrug durch Inkasso? Auf folgende Dinge sollten Sie achten, wenn Sie den Verdacht auf einen Betrug haben:

Wer den Verdacht hat, dass er Opfer eines Betrugsdeliktes geworden ist, sollte in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Das kann auf jedem Polizeirevier geschehen. Erst wenn dies geschieht, kann die Polizei Ermittlungen aufnehmen und weitere Fälle unterbinden.

Haben Sie den Verdacht, dass Sie Opfer eines Betrugsdeliktes geworden sind? - Erstatten Sie in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei! Nur mit dieser können die Ermittlungen aufgenommen und weitere Fälle damit vermieden werden. Weitere Informationen gibt es bei der Polizei unter www.polizei-beratung.de. (jon)

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