Maskenpflicht, Bierpreise, Energie: Das sind die Änderungen im Februar 2023
Auch im Februar 2023 ändert sich für Verbraucher in Deutschland wieder Einiges. Das betrifft unter anderem Energiesparlampen, die Maskenpflicht und die Bierpreise.
Berlin – Alles neu macht diesmal nicht erst der Mai, wie es so schön heißt: Im Februar 2023 kommt es zu neuen Gesetzen und Änderungen, welche die Verbraucher in Deutschland auch im alltäglichen Leben tangieren. Davon betroffen sind Dinge rund ums Auto, die Bierpreise, aber auch der Bau von Windkrafträdern. Alle Änderungen und neuen Gesetze im Februar 2023 in der großen Übersicht.
Änderungen im Februar 2023 in Deutschland: „Wind-an-Land“-Gesetz tritt in Kraft
Es ist eines der wenigen neuen Gesetze, das eine Änderung im Februar 2023 erfährt und nahezu alle Verbraucher in Deutschland betrifft. Die Rede ist vom „Wind-an-Land“-Gesetz. Das Ziel dahinter ist es, Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen an Land zu beschleunigen. Somit soll auch der Bau schneller vorangehen. Konkret sieht das „Wind-an-Land-Gesetz“ vor, dass entsprechende Flächen für die Windenergie bereitgestellt werden.

Auf diesem Wege soll der aus den Erneuerbaren Energien (EE) gewonnene Strom bis 2030 verdoppelt werden. Zudem ist geplant, dass in jedem Bundesland bis 2032 zwei Prozent der Gesamtfläche für Windkraft reserviert sein muss. 1,7 Prozent müssen bereits bis 2027 vorhanden sein. Vom „Wind-an-Land“-Gesetzt ist ab Februar 2023 aber auch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) betroffen. Es wurde dahingehend novelliert, dass von nun an auch Landschaftsschutzgebiete als Standorte für Windkrafträder infrage kommen.
Das gilt nach den Änderungen im Februar 2023: Neue Verbandskästen müssen im Auto vorhanden sein
Ebenfalls ab 1. Februar 2023 greift eine Änderung, die für alle Autobesitzer relevant ist. In neuen Verbandskästen müssen dann zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Dafür kann ein Verbandstuch weniger enthalten sein. Ganz weg fällt das Dreieckstuch. Doch bedeutet diese Änderung im Februar 2023 nicht zwingend ein Nachrüsten. Denn ehe nicht ein neues Auto gekauft wird, ist der alte Verbandskasten ausreichend.
Änderungen in der Bahn: Maskenpflicht in Fernzügen fällt ab 2. Februar 2023 weg
Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist die Maskenpflicht in vielen Bundesländern längst kein Thema mehr. Ab 2. Februar 2023 gibt es eine Änderung und die besagte Maskenpflicht fällt nun auch im Öffentlichen Fernverkehr. Schon am 1. Februar fällt die Maskenpflicht im ÖPNV dann auch in Hamburg sowie in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Bundesländer, genauer gesagt Hessen, Bremen, Niedersachsen, das Saarland sowie Nachbar Rheinland-Pfalz, ziehen tags darauf nach. In Thüringen (3. Februar), Bremen, Niedersachsen (2. Februar) und Hamburg (1. Februar) fällt zudem die Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion weg.
Das ändert sich im Februar 2023: Bestimme Energielampen dürfen nicht mehr hergestellt werden
Ab Ende Februar 2023 ändert sich per Gesetz aber auch, dass bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden dürfen. Dementsprechend können danach nur noch Restbestände der betroffenen Lampentypen erworben werden. Konkret sind hiervon sogenannte Kontaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) und Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9) betroffen. EU-weit gilt ein Produktionsverbot.
Bierpreis erfährt Änderung im Februar 2023: Gerstensaft wird teurer – welche Biermarken die Preiserhöhung betrifft
Wer gerne Bier trinkt, muss in Deutschland ab Februar 2023 wegen einer Änderung tiefer in die Tasche greifen. Schließlich drehen die Hersteller an der Bierpreisschraube. Wie bereits Getränke News unter Berufung auf die Warsteiner-Gruppe berichtete, steigen die Flaschenbier-Preise um 6,80 Euro pro Hektoliter, die Preise fürs Fassbier steigen um 20 Euro. Folgende Biermarken sind von den Preiserhöhungen betroffen:
- Warsteiner
- Herforder
- Frankenheim
- König Ludwig
- Kaltenberg
- Paderborner
- Isenbeck
Überall wird das Bier aber nicht teurer. Warsteiner zieht nur nach, die Erhöhungen bei den anderen Herstellern sind größtenteils schon durch.
Das gilt ab Februar 2023: Bei Krankmeldungen unbedingt Änderungen bei AU-Bescheinigung berücksichtigen
Wer sich im Februar 2023 erstmals in diesem Jahr, hoffentlich ohne Party-Hintergrund, krankmelden muss und auch gesetzlich versichert ist, sollte nicht die Änderungen bei der AU-Bescheinigung außer Acht lassen. Denn seit dem 1. Januar 2023 müssen sich Arbeitnehmer nicht mehr um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den „gelben Schein“, für den Arbeitgeber kümmern. Denn neuerdings übermittelt die Krankenkasse die Daten elektronisch an den Arbeitgeber. Für Privatversicherte gilt diese Regelung jedoch nicht.
Kassenabschlag erhöht sich im Februar 2023 auf zwei Euro
Ab 1. Februar 2023 werden die Apotheken verstärkt zur Kasse gebeten. Denn der Kassenabschlag für Apotheken steigt von 1,77 auf zwei Euro in den Jahren 2023 und 2024. Unter anderem durch diese Mehreinnahmen soll das Finanzloch in der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden.