Preiserhöhung von Netflix nicht rechtens – Kunden bekommen bis zu 226 Euro zurück
Das Landgericht Berlin hat die Preiserhöhung von Netflix für unzulässig erklärt. Kunden können nun ihr Geld zurückfordern.
Los Gatos – Nach einer juristische Niederlage für den US-Großkonzern Netflix vor dem Landgericht Berlin, stellt Stiftung Warentest nun einen Musterbrief zur Verfügung, mit denen es Kundinnen und Kunden möglich sei, bis zu 226 Euro zurückzufordern. Zuvor hatte das Berliner Landgericht geurteilt, dass die Klausel einer Preiserhöhung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig sei. Wie chip.de berichtet hatte, gibt es deshalb nun auf rechtlicher Grundlage Geld zurück.
Medienunternehmen | Netflix |
Mitarbeiterzahl | 9400 |
Umsatz | 25 Milliarden USD (2020) |
Gründung | 29. August 1997, Scotts Valley |
Netflix verliert Gerichtsstreit: Preiserhöhung unzulässig
Laut Einschätzungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes habe Netflix die Klausel nicht transparent genug kommuniziert. Das Gericht folgte der Einschätzung des Bundesverbandes. Je nach Dauer der Netflix-Kundschaft sei es demnach Kundinnen und Kunden möglich, im höchsten Fall bis zu 226 Euro zurückzufordern. Immer wieder erhalten Kundinnen und Kunden von großen Unternehmen eine Erstattung, so musste VW beispielsweise vergangenes Jahr an 60.000 Käuferinnen und Käufer Geld zurück zahlen.

Die Stiftung Warentest möchte Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür eine Hilfestellung bieten. Das nötige Formular ist auf der Internetseite zu finden. Zunächst sollen Kundinnen und Kunden das Dokument per Netflix-Support-Chat oder per Mail an das Unternehmen versendet werden. Falls darauf keine Reaktion seitens des Unternehmens kommen sollte, wäre eine weitaus mehr erfolgsversprechende Alternative, einen Brief per Standardeinschreiben an den Europastandort in Amsterdam zu senden.
Gerichtsurteil gegen Netflix: US-Konzern legt Einspruch ein
Netflix habe jedoch Einspruch gegen das Urteil des Landgerichtes Berlin eingelegt. Deshalb sei das Urteil noch nicht abschließend rechtskräftig. Jedoch gehe die Stiftung Warentest davon aus, dass der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigen werde. Eine mögliche negative Folge könnte zudem sein, dass Netflix das Konto löscht, wenn das Geld zurückgefordert werde. Jedoch könnten Kundinnen und Kunden jederzeit eine * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.