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Deutschland würde Putin sofort verhaften: Aussage von Justizimister Buschmann sorgt in Russland für Furore

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Von: Bettina Menzel

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Laut Justizminister Marco Buschmann würde Putin wegen des geltenden internationalen Haftbefehls verhaftet werden, sobald er Deutschland betritt.
Laut Justizminister Marco Buschmann würde Putin wegen des geltenden internationalen Haftbefehls verhaftet werden, sobald er Deutschland betritt. © IMAGO / photothek // IMAGO / SNA

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag erließ am Freitag einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Hintergrund ist die Verschleppung von ukrainischen Kindern.

Update vom 19. März, 12.25 Uhr: Moskau reagiert auf Aussagen von Justizminister Marco Buschmann zum Haftbefehl gegen Kremlchef Putin. Der Vorsitzende des russischen Untersuchungsausschusses, Alexander Bastrykin, kündigte an, sie „rechtlich prüfen“ zu lassen. Das berichtet die staatliche Nachrichtenagentur Tass. So wolle man generell die Verhaftung russischer Staatsbürger auf deutschem Boden prüfen lassen. „Der Vorsitzende der Russischen Ermittlungsbehörde hat ihre Zentrale im Rahmen der laufenden Inspektion damit beauftragt, die erforderliche rechtliche Bewertung von Aussagen der deutschen Justizministerin zur Erfüllung der rechtswidrigen Auflage des Internationalen Strafgerichtshofs zur Festnahme russischer Staatsbürger auf deutschem Hoheitsgebiet zu leisten“, heißt es bei der Tass aus der Erklärung.

Der FDP-Politiker Buschmann hatte zuvor zur Bild am Sonntag gesagt: „Ich rechne damit, dass der IStGH zügig auf Interpol sowie die Vertragsstaaten zugehen und sie um Vollstreckung ersuchen wird.“ Deutschland sei dann verpflichtet, Putin zu verhaften, sobald er deutsches Territorium betritt.

Update vom 17. März, 21.50 Uhr: Der Haftbefehl könnte „den Prozess der Ablösung [Putins] beschleunigen“, erklärt Geoffrey Nice, ehemaliges Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs, laut Sky News. Dass der IStGH einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen hat, hält er demnach für „äußerst wichtig und nicht nur symbolisch“.

„Es gibt genügend Informationen, die darauf hindeuten, dass einige mit seiner Führung unzufrieden sind“, sagte er. Angesichts dessen könnte ein Regimewechsel für die Bevölkerung „attraktiver“ werden, wenn ihr „Staatsoberhaupt in der ganzen Welt als Verbrecher bezeichnet und behandelt wird“, fügt er hinzu.

Selenskyj lobt Haftbefehl gegen Putin als „historische Entscheidung“

Update vom 17. März, 21.19 Uhr: Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat den Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin als eine „historische Entscheidung“ des Internationalen Strafgerichtshofs gelobt. „Der Anführer eines Terrorstaates und eine weitere russische Amtsträgerin sind offiziell Verdächtige in einem Kriegsverbrechen“, sagte Selenskyj in seiner am Freitagabend in Kiew verbreiteten Videobotschaft. Der Haftbefehl des Gerichts in Den Haag erging wegen Verschleppung von Kindern von ukrainischem auf russisches Gebiet. Tausende ukrainische Kindern seien illegal deportiert worden, sagte der Staatschef.

Russland bestreitet Kriegsverbrechen und betont, die Kinder seien vor dem Krieg in Sicherheit gebracht worden. Dagegen wirft die Ukraine Moskau eine zwangsweise „Russifizierung“ der Kinder vor. „Es wäre unmöglich, solch eine kriminelle Operation ohne den Befehl des obersten Anführers des Terrorstaates umzusetzen“, sagte Selenskyj weiter. Er beklagt seit langem, dass Kinder durch Umerziehung und Indoktrinierung ihrer ukrainischen Identität beraubt würden.

Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof spricht von „ungeheuerlichen Verbrechen“

Update vom 17. März, 20.44 Uhr: Der Haftbefehl gegen Russlands Machthaber Wladimir Putin hat für Aufsehen gesorgt. Karim Ahmad Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, hat sich inzwischen gegenüber der BBC genauer erklärt. „Man beginnt mit den Beweisen und schaut, wohin die Beweise einen führen“, betonte er und fügte hinzu: Es spiele keine Rolle, ob man ein Staatsoberhaupt, ein Mitglied des Militärs oder ein normaler Bürger sei, es gebe keine Straffreiheit. „Für diese Art von Verbrechen muss man kein Jurist sein, es genügt, ein normaler Mensch zu sein, um zu wissen, wie ungeheuerlich sie sind“, erklärte er mit Blick auf Putin.

Kreml reagiert auf Haftbefehl gegen Putin: „Nichtig“ und „bedeutungslos“

Update vom 17. März, 18.50 Uhr: Moskau hat den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin als „nichtig“ und „bedeutungslos“ bezeichnet. „Russland erkennt genau wie eine Reihe anderer Länder die Zuständigkeit dieses Gerichts nicht an, deshalb sind die Entscheidungen dieses Gerichts aus rechtlicher Sicht nichtig“, sagte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow am Freitag.

Außenamtssprecherin Maria Sacharowa teilte im Online-Dienst Telegram mit: „Die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs sind für unser Land bedeutungslos, auch aus rechtlicher Sicht.“ Moskau werde „nicht mit dem Gericht kooperieren“. Russland sei „kein Vertragspartner“ des IStGH und habe ihm gegenüber „keine Verpflichtungen“.

Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin

Erstmeldung vom 17. März: Den Haag - Gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie die Kinderrechtsbeauftragte des Kremlchefs, Maria Alexejewna Lwowa-Belowa, sei Haftbefehl ergangen, erklärte der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag am Freitag. Hintergrund ist die Verschleppung von ukrainischen Kindern nach Russland im Ukraine-Krieg. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass der Kremlchef tatsächlich vor dem Strafgerichtshof in Den Haag erscheinen wird, denn Russland erkennt das Gericht nicht an.

Strafgerichtshof sieht Wladimir Putin für Verschleppung ukrainischer Kinder „persönlich verantwortlich“

Vonseiten des Strafgerichtshofs hieß es am Freitag, es bestünden „vernünftige Gründe“ für die Annahme, dass Putin für die als Kriegsverbrechen einzustufende Verschleppung von Kindern auf russisches Territorium „persönlich verantwortlich“ sei. Die Verbrechen hätten in den russisch besetzten Gebieten in der Ukraine „mindestens ab dem 24. Februar 2022“, dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, eingesetzt. Nach Angaben der ukrainischen Regierung wurden bis Februar dieses Jahres mehr als 16.000 Kinder aus der Ukraine nach Russland oder in russisch kontrollierte Gebiete verschleppt.

Der IStGH hatte bereits unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Ermittlungen aufgenommen. Am Montag hatte die US-Zeitung New York Times berichtet, dass der Haager Chefankläger Karim Khan zwei Vorwürfe vorbereite. Dem Bericht zufolge sollte es neben dem Vorwurf der Verschleppung ukrainischer Kinder auch um die russischen Angriffe auf zivile Infrastruktur in der Ukraine gehen. Am Freitag wurde zu dem zweiten Themenpunkt zunächst nichts bekannt. Die New York Times hatte sich auf anonyme Insiderinformationen aus dem Strafgerichtshof berufen. Im Interview mit dem Münchner Merkur von IPPEN.MEDIA erklärt die Professorin Stefanie Bock vom Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse, was Putin droht, wenn ihm der Prozess gemacht wird (dpa/AFP/bme).

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