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Was bedeutet die Auslösung der Alarmstufe des Notfallplans Gas für Verbraucher?

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Von: Alexander Eser-Ruperti

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Robert Habeck ruft die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus. Doch was bedeutet das für Verbraucher? Es könnte noch teurer werden.

Berlin – Als Reaktion auf die sich verschlechternde Versorgungslage hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt, die Alarmstufe des Notfallplans Gas auszurufen. Zuletzt waren russische Gaslieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1 nach Deutschland deutlich reduziert worden. Doch was bedeutet das genau für Verbraucher? Könnten die Gaspreise für sie mit der Ausrufung der Alarmstufe weiter ansteigen und wenn ja – warum? Kreiszeitung.de mit einer Übersicht und der Erklärung, welche Rolle das „Energiesicherungsgesetz“ und das „Preisanpassungsrecht“ dabei spielen.

Gas Notfallplan Stufe 2: Habeck ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus – Bundesnetzagentur zögert noch

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte erst kürzlich zum Energiesparen aufgerufen. Nun folgt der nächste Schritt der Ampelkoalition unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) beim Thema Versorgungssicherheit: Habeck ruft im Gas Notfallplan die Stufe 2 aus. Was nach einer abstrakten Maßnahme der Politik klingt, könnte für Verbraucher ganz konkrete Auswirkungen haben, denn die Preise könnten mit der Ausrufung der Alarmstufe weiter ansteigen. Grund dafür ist vor allem das Preisanpassungsrecht aus dem Energiesicherungsgesetz. Bevor Versorger ihre Preise weiter erhöhen dürfen, müsste die Bundesnetzagentur trotz Stufe 2 im Notfallplan Gas allerdings erst noch eine Klausel aktivieren.

Notfallplan Gas, Energiesicherungsgesetz und Preisanpassungsrecht: Bundesnetzagentur zögert noch

Grundlage weiterer Preiserhöhungen im Zuge der Auslösung der Alarmstufe des Notfallplans Gas ist das Energiesicherungsgesetz. In diesem wurde in Verbindung mit der Alarmstufe ein Schritt festgelegt, der Verbrauchern möglicherweise zum Verhängnis wird: Wenn die Bundesnetzagentur feststellt, „dass sich der Gasimport nach Deutschland erheblich reduziert“, hätten „alle hiervon betroffenen Energieversorger entlang der Lieferkette das Recht, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen.“ In diesem Fall greift das sogenannte „Preisanpassungsrecht“.

Gaszähler
Die Bundesregierung ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus. Für Verbraucher könnte das weitere Preisanstiege bedeuten. (Symbolbild) © David Ebener/dpa

Verbraucherschützer wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnen bereits vor dieser Situation, denn das Niveau bei der „angemessenen“ Anpassung ist nach oben hin nicht gedeckelt. Bisher zögert die Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde will vorerst nicht die für die „Anpassungen“ nach dem Energiesicherungsgesetz notwendige „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen“ feststellen. Erst hat sie dies offiziell getan, dürfen Versorger ihre Preise auf ein vermeintlich „angemessenes Niveau“ erhöhen. Das Wirtschaftsministerium muss die Möglichkeit der Preisanpassung dezidiert genehmigen.

Notfallplan Gas Alarmstufe: Preise könnten massiv steigen

Sollten Unternehmen ihre Preise im Rahmen der Alarmstufe des Notfallplans Gas anheben dürfen, könnten die Preisanstiege erheblich sein. Ein Sprecher des Verbrauchsportals Verivox sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), würden Konzerne Verbraucherpreise an das aktuelle Preisniveau anpassen, „droht vielen Verbrauchern mit Laufzeitverträgen eine schlagartige Verdopplung ihrer Gaskosten.“ Das RND verweist dabei auf die Preise für Neukunden, die laut Verivox bei aktuell etwa 19 Cent pro Kilowattstunde liegen. Bei einem jährlichen Durchschnittsverbrauch von 20.000 Kilowattstunden wären das laut Netzwerk knapp 2600 Euro, statt 1220 Euro wie im Vorjahr.

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Die Energiepauschale von 300-Euro aus dem Entlastungspaket 2022 war für zahlreiche Haushalte schon bisher ein Tropfen auf den heißen Stein, nun drohen vielen Preise, die endgültig nicht mehr bezahlbar sind. Wie die Ampel darauf reagiert und ob es weitere Entlastungen in diesem Bereich gibt – unklar. Im Falle einer Preisanpassung nach dem Preisanpassungsrecht haben Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht: Ihnen bleibt dann die Wahl zwischen Verschuldung und einem vermutlich ähnlich teuren Anbieterwechsel.

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