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Gaspreisbremse und Strompreisbremse: Bundestag billigt die Auszahlung ab 2023

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Von: Anika Zuschke

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Ein Heizöl-Tankwagenfahrer mit einem Schlauch vor seinem Fahrzeug und zwei Hundert-Euro-Scheinen
Die Umsetzung der Gaspreisbremse schreitet voran – die Soforthilfe für Gaskunden bringt die Regierung bereits auf den Weg. (Symbolbild) © Angelika Warmuth/dpa/imago/Montage

Die Umsetzung der Gaspreisbremse und der Strompreisbremse geht voran. Der Bundestag gab endgültig grünes Licht. Doch wann fließt das Geld? Der Ticker.

Update vom 15. Dezember 2022, 12:54 Uhr: Verbraucher und Industrie können mit wichtigen Entlastungen angesichts rasant gestiegener Preise rechnen. Der Bundestag hat die Gaspreisbremse der Regierung gebilligt. Sie soll ab März greifen, rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten und ausgezahlt werden. Auf den Weg gebracht werden soll auch eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel. Am Freitag müssen die Neuerungen aber auch noch den Bundesrat passieren.

Gaspreisbremse und Strompreisbremse: Beschluss steht – Bundestag gibt grünes Licht für Entlastung

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der ganz normale Vertragspreis gelten – so soll ein Sparanreiz erhalten bleiben. Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich. Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Für Dezember war bereits eine Soforthilfe beschlossen worden.

Gaspreisbremse: Bundesrat billigt die Auszahlung der Dezember-Hilfe

Update vom 14. November 2022, 11:33 Uhr: Der Weg ist frei: Der Bundesrat hat grünes Licht für die milliardenschwere einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden gegeben. Die Länderkammer verzichtete in einer Sondersitzung am Montag darauf, zu dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist es gebilligt. Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar. Zuvor hatten die Verbraucherzentralen mehr Tempo bei der Umsetzung angemahnt.

Gaspreisbremse: Verbraucherzentrale rügt Hin und Her bei Gaspreisdeckel – „Endlich handeln“

Update vom 1. November 2022, 10:11 Uhr: Warten auf die Gaspreisbremse: Angesichts vieler Unsicherheiten in der Energiekrise haben die Verbraucherzentralen mehr Tempo bei der Umsetzung angemahnt. „Die Bundesregierung muss nun endlich handeln“, sagte die Chefin des Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, laut der Nachrichtenagentur dpa und reagierte damit auf die Veröffentlichung der Expertenkommission, die am Montag ihren Abschlussbericht zum Gaspreisdeckel vorgelegt hatte.

Ganz zufrieden zeigte sich Pop jedoch nicht mit der Arbeit des Fachgremiums. Zwar gebe es in dem Papier einige gute Ansätze. Doch die Idee des Gaspreisdeckels sei nicht zielführend. Stattdessen wäre „ein ausgezahlter Pro-Kopf-Betrag der bessere Weg gewesen, um Energie zu sparen und gleichzeitig insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu entlasten“, sagte Pop.

Die sogenannte Gaspreiskommission schlägt in ihrem Bericht eine Gaspreisbremse in Höhe von 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Verbrauchs vor. Sie soll zum 1. März in Kraft treten. Fernwärmekunden sollen mit 9,5 Cent pro Kilowattstunde entlastet werden. Laut Bundeskanzler Olaf soll das Kabinett noch in dieser Woche Eckpunkte vorstellen, wie die Vorschläge der Gaskommission umgesetzt werden können.

Gaspreisbremse: Deckelung von Strom und Gas – Bundesrat macht Weg für 200 Milliarden Euro frei

Update vom 28. Oktober 2022, 11:52 Uhr: Am Freitag, 28. Oktober 2022, hat der Bundesrat den Weg für den 200-Milliarden-Abwehrschirm für Strom- und Gaspreisbremse freigemacht. Vor einer Woche wurde das Gesetz bereits vom Bundestag gebilligt, heute sprach sich auch die Länderkammer einstimmig dafür aus. Vorgesehen ist, die Summe schon in diesem Jahr als neue Schulden aufzunehmen, um unter anderem auch die Gaspreisbremse zu finanzieren, berichtet fr.de.

Update vom 28. Oktober 2022, 11:40 Uhr: Die Stadtwerke halten die von der Regierung versprochene Soforthilfe im Dezember für machbar. „Die Zwölftel-Regelung ist zügig umsetzbar“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Kommunalen Unternehmen, Ingbert Liebing, laut n-tv. Allerdings müsse das Vorhaben noch nachgeschärft werden.

Erstmeldung vom 27. Oktober 2022: Berlin – Die Gaspreisbremse wird mit Blick auf die aktuellen Energiepreise sehnlichst erwartet – von privaten Verbrauchern und der Industrie. Da die tatsächliche Preisbremse aber aller Voraussicht nach erst ab März 2023 greifen wird, bringt die Bundesregierung für Dezember 2022 eine milliardenschwere Soforthilfe für Gaskunden auf den Weg. Dazu hat das Wirtschaftsministerium die Ressortabstimmung bereits eingeleitet, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Mittwoch, 26. Oktober 2022, aus Regierungskreisen erfuhr.

Die Entlastung für die Industrie scheint aus rechtlichen Gründen jedoch zu wackeln – aktuell arbeitet der Bund deswegen an Alternativen für tausende Unternehmen.

Umsetzung der Gaspreisbremse im Dezember: Sofortzahlung auf den Weg gebracht

Die Umsetzung der Gaspreisbremse befindet sich aktuell – zumindest für private Haushalte – auf einem guten Weg. Wie die dpa aus Regierungskreisen erfahren hat, bringt der Bund die erste Stufe des Zwei-Stufen-Modells der Gaspreisbremse auf den Weg: Eine milliardenschwere Soforthilfe für Gaskunden, die bereits im Dezember Wirkung zeigen soll. Diese soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken.

20 Millionen Gas- und Wärme-Kunden sollen n-tv zufolge im Zuge dessen von ihren Abschlagszahlungen für den Monat freigestellt werden. Von der Entlastung sollen Haushalts- und Gewerbekunden profitieren, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Die Gasversorger bekommen demnach das Geld vom Bund zügig überwiesen, sodass sie trotz des Verzichtes im Dezember liquide bleiben. Ein Gesetzentwurf zur Soforthilfe soll am 2. November 2022 im Kabinett beschlossen werden.

Ab wann gilt die Einmalzahlung der Gaspreisbremse für Mieter und Vermieter? Details zu anderer Regelung

Für Mieter, Vermieter und Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften soll es im Zuge der Einmalzahlung der Gaspreisbremse hingegen eine andere Regelung geben. Sie sollen die Entlastung im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten sowie eine entsprechende Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung.

Grund dafür ist, dass viele Vermieter die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst haben – viele Mieter zahlen daher laut der dpa derzeit weiterhin vergleichsweise moderate Abschläge, basierend auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres.

Bei diesen Mietern kämen die höheren Preise im Rahmen der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an, die 2023 erstellt wird. Die für Dezember 2022 geplante Entlastung solle daher mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung von den Vermietenden an die Mieter weitergegeben werden.

Gaspreisbremse für Unternehmen: Entlastung der Industrie in Deutschland droht zu scheitern

Während die erste Stufe der Gaspreisbremse also bereits Fortschritte macht, drohen die Entlastungen für die deutsche Industrie zu scheitern – dabei war die Einführung der Gaspreisbremse für Unternehmen bereits ab Januar 2023 vorgesehen. Für rund 25.000 Großindustriekunden sollte eine Gaspreisbremse beim Beschaffungspreis in Höhe von sieben Cent gelten. Wie das Handelsblatt berichtet, könnte dieses Vorhaben aber durch das Europarecht gestoppt werden.

Denn nach heutigem Stand könne die Konstruktion der Gaspreisbremse – die zwischenzeitlich auch in Deutschland in der Kritik stand – gegen mehrere Regeln des EU-Beihilferechts verstoßen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sei diesbezüglich laut dem Handelsblatt in intensiven Gesprächen mit der EU-Kommission – doch aus Regierungskreisen heißt es schon jetzt, dass man sich auf einen negativen Ausgang der Gespräche vorbereite.

News zur Energiekrise: Bundesregierung arbeitet an „Gaspreisbremse light“ für Unternehmen

Informationen der Wirtschaftszeitung zufolge arbeite man deswegen bereits an Alternativen der Gaspreisbremse für Industrien, von einer „Gaspreisbremse light“ sei demnach die Rede. Im Gespräch dafür sind wohl unterschiedliche Höhen für die Preisbremse, abgestufte Zahlungen und ergänzende Antragsverfahren. Einen Verzicht auf die Preisbremse könne man aber auch nicht vollständig ausschließen.

Wie hoch ist der Gaspreis aktuell?

Eine Kilowattstunde Gas kostet im Mittel aktuell 21,4 Cent für Neukunden. Das geht aus Daten des Vergleichsportals Verivox hervor (Stand: 27.10.2022). Bestandskunden zahlen aber meist weniger.

Der mittlere Preis der vergangenen sieben Tage ist im Vergleich zur Vorwoche zwar um 6,2 Prozent gesunken – im Vorjahreszeitraum lag der Preis für Neukunden aber noch bei 12,1 Cent pro Kilowattstunde.

Was ist die Gaspreis-Bremse überhaupt? Höhe und weitere Details zur heiß ersehnten Entlastung

Doch wie ist die Gaspreisbremse überhaupt zustande gekommen – und was beinhaltet das Vorhaben im zweiten Schritt? Am 10. Oktober 2022 teilten die Experten einer für die Entwicklung der Gaspreisbremse eingesetzten Kommission laut dem Spiegel mit, dass sie sich auf ein zweistufiges Verfahren für Privatkunden sowie klein- und mittelständische Unternehmen geeinigt hätten. Im ersten Schritt solle dabei die Soforthilfe im Dezember wirken, die nun beschlossen wurde.

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Im zweiten Schritt soll ab März 2023 bis mindestens Ende April 2024 die eigentliche Gaspreisbremse greifen und ein Kompensationsmodell eingeführt werden, dessen Realisierung offenbar etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. Dieses sieht für eine gewisse Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde vor.

Das Grundkontingent soll dabei bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen. Für den Rest müssen Gaskunden die hohen Marktpreise bezahlen. Der Gaskunde selbst müsse für die Umsetzung der Gaspreisbremse aber nichts tun, erklärte die Wirtschaftsweise und Vorsitzende der Expertenkommission, Veronika Grimm, laut des Deutschlandfunks.

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