Viel Kritik an Lauterbachs Corona-Regeln für den Corona-Herbst in Deutschland
Das Infektionsschutzgesetz wurde angepasst, im Corona-Herbst könnten neue Regeln in Deutschland greifen. Karl Lauterbach muss sich bereits verteidigen.
Berlin – Er hat bereits mehrfach vor einem „schweren Corona-Herbst“ in Deutschland gewarnt. Die Rede ist von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der in enger Abstimmung mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) und anderen Politikern ein neues Infektionsschutzgesetz erarbeitet hat. Präventiv, um auf eine mögliche Corona-Welle in der kalten Jahreszeit und damit verbundenen hohen Infektionszahlen vorbereitet zu sein. Vielerorts zieht Lauterbach für seine Corona-Regeln großen Unmut auf sich – und nimmt bereits eine verteidigende Position ein.
Corona-Herbst in Deutschland: Neues Infektionsschutzgesetz und Rufe nach Maskenpflicht von Karl Lauterbach polarisieren
Es liegt in der Natur der Sache und wohl auch in der grassierenden Angst vor dem Corona-Herbst in Deutschland, dass sich Spitzenvertreter der hiesigen Politik mal wieder uneins sind. Die Vorstellung des neuen Infektionsschutzgesetzes und den daraus resultierenden Corona-Regeln durch Marco Buschmann und Karl Lauterbach hat hohe Wellen geschlagen. Sind die möglichen Maßnahmen bei einer drohenden Gefahr für das Gesundheitssystem zu drastisch? Oder ist es nicht genau richtig, für den Ernstfall gewappnet zu sein und bereits frühzeitig Klarheit zu haben? Gerade bei der von Lauterbach geforderten Maskenpflicht.

Fakt ist: Einige Maßnahmen und Regeln, die auch für den Corona-Herbst in Deutschland gelten sollen, sind altbekannt. Die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen bleibt bestehen, selbiges gilt für die Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Der Entwurf von Buschmann und Lauterbach sieht aber auch eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden vor. Doch gibt es auch Ausnahmen bei den Corona-Regeln ab Oktober 2022. Und zwar für Personen, deren Impfung maximal drei Monate zurückliegt. Das führt bereits zu Kritik.
Corona-Herbst in Deutschland: Befreiung von der Maskenpflicht für frisch Geimpfte stößt bei Daniela Behrens auf Unverständnis
Denn eine Befreiung von der Maskenpflicht für frisch Geimpfte im Rahmen des Corona-Herbsts in Deutschland sei für Daniela Behrens (SPD) keine Option. Denn laut der Gesundheitsministerin von Niedersachsen würde es nicht darum gehen, dass sich Menschen alle drei Monate impfen lassen. Vielmehr gehe es darum, dass frisch Geimpfte keine Maske mehr tragen und sich nicht mehr testen müssen:
Das halte ich angesichts der Infektiösität der Omikron-Variante für verwirrend und nicht klug.
De facto würde die Impfung zwar sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen schützen. „Aber eben nicht vor einer Infektion“, merkt Behrens an. Das gilt vor allem für die hochansteckende Omikron-Subvariante BA.5. Grundsätzlich begrüße sie aber, dass Bund und Länder frühzeitig vor dem erneuten Corona-Herbst in Deutschland „über angemessene und gleichzeitig effektive Schutzinstrumente beraten“.
Corona-Regeln ab Oktober 2022: Was der Entwurf von Karl Lauterbach und Marco Buschmann vorsieht
- Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen
- Masken- und Testpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, aber auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten
- Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden (mit Ausnahmen für Personen, die getestet sind, vor maximal drei Monaten ihre Impfung erhalten haben oder bereits vollständig geimpft sind – hier darf die letzte Impfung aber auch nicht mehr als 90 Tage zurückliegen)
- Testpflicht in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas, Asylbewerberheimen und Gefängnissen
- Maskenpflicht in Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen; dies soll für Beschäftigte und Schüler gelten, jedoch erst ab der 5. Klasse – und erst dann, wenn andernfalls kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre
Corona-Herbst in Deutschland: Wolfgang Kubicki hält Infektionsschutzgesetz für nicht zustimmungsfähig
Das neue Infektionsschutzgesetz als präventives Mittel für den Corona-Herbst in Deutschland wird unter anderem von Manuela Schwesig (SPD) attackiert. Die Regierungschefin von Schleswig-Holstein hatte bereits eine Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) eingefordert, damit es ein einheitliches Vorgehen der Länder und eine Abstimmung mit Berlin zur konkreten Umsetzung der neuen Corona-Regel geben könne. „Ich halte es aber für notwendig, dass auch die Regierungschefinnen und Regierungschefs darüber beraten“, wird sie vom Redaktionsnetzwerk Deutschland zitiert.
Mit Blick auf den Corona-Herbst in Deutschland und die Neuregelung hinsichtlich der von Lauterbach propagierten Maskenpflicht hält auch Wolfgang Kubicki mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg. Der Bundestagsvizepräsident und stellvertretende FDP-Parteivorsitzende sieht nämlich keinen Sinn in einer möglichen Maskenpflicht im Freien. Generell fällt Kubicki ein recht harsches Urteil: „Ich finde nicht, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Form für mich zustimmungsfähig ist“, heißt es von ihm gegenüber der Mediengruppe Bayern.
Corona-Herbst in Deutschland: Lauterbachs Infektionsschutzgesetz für Jurist „eine Mogelpackung“
In den Reigen der Kritik reiht sich auch der Jurist Thorsten Kingreen mit ein. Er erachtet es für „besonders merkwürdig“, dass alle alten Maßnahmen wie Ausgangssperren und Schulschließungen nach wie vor im Gesetz stehen sollen – und damit auch gültig seien. „Man braucht nur mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag die epidemische Notlage von nationaler Tragweite beschließen, dann ist alles wieder da“, sagt Kingreen ZDF heute.
Dabei solle doch eigentlich keine pandemische Rolle rückwärts erfolgen. Deswegen nennt Kingreen den Entwurf zum Infektionsschutzgesetz auch „eine Mogelpackung“. Kritisch betrachtet er auch die Konzeption des Gesetzes und meint damit die Befristung. Denn es würden lediglich Maßnahmen geregelt, die man nach heutigen Wissensstand glaubt zu brauchen, um über den nächsten Pandemie-Winter respektive Corona-Herbst zu kommen. Was aber folgt im April 2023, wenn das Gesetz ausläuft und die Corona-Regeln ab Oktober 2022 wieder passé sind?
Corona-Herbst in Deutschland: Corona-Regeln ab Oktober 2022, die bei Gefahr für das Gesundheitssystem greifen könnten
- Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien (wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann) sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen; eine Ausnahmeregelung für Genesene, frisch Geimpfte oder Getestete soll es nicht geben
- Hygienekonzepte für öffentlich zugängliche Innenräume müssen für Einrichtungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich angewendet werden
- Mindestabstand von 1,5 Metern greift im öffentlichen Raum
- Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sollen von den Ländern jeweils festgelegt werden können
Kritik an Lauterbach wegen Maßnahmen für Corona-Herbst: Gesundheitsminister wehrt sich auf Twitter
Viele Corona-Regeln, viele Vorschläge für den drohenden Corona-Herbst in Deutschland. Kritik an dem Entwurf von Karl Lauterbach und Marco Buschmann wird es bis dahin weiterhin geben. Karl Lauterbach weiß sich aber zu wehren. „Auf Maske im Innenraum kann man im Herbst nicht verzichten“, heißt es von ihm via Twitter.
Damit reagiert der Gesundheitsminister auf die kritischen Töne aus Bayern in Form von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), der die Kommunikation der Bundesregierung schlicht als „desaströs“ abtat. Ein Ende der Misstöne scheint nicht in Sicht. Und ehe man sich versieht, hält der Corona-Herbst in Deutschland auch schon Einzug. Mit fixen Regeln aus dem Infektionsschutzgesetz. Oder nicht, Herr Lauterbach?