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„Beitragstsunami“ bei Krankenkassen: Union befürchtet hohe Beitragszahlungen

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Von: Jens Kiffmeier

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Neuer Teuer-Schock: Die Union befürchtet dauerhaft steigende Beiträge in der Krankenkasse. Bekommt Lauterbach das Defizit in den Griff? Die CSU zweifelt.

Berlin –Alarmstimmung im Bundestag: Angesichts eines drohenden Milliardendefizits bei den Krankenkassen hat die Union der Bundesregierung jetzt Untätigkeit vorgeworfen. So sehen die Gesundheitsexperten der Fraktion eine neue Teuerungswelle auf die Versicherten zurollen. „Konkrete Maßnahmen gegen den so zu erwartenden Beitragstsunami für die Versicherten legt Minister Lauterbach aber dennoch nicht vor“, kritisierte der CSU-Politiker Stephan Pilsinger in der Augsburger Allgemeinen. Leider drohten die Ausgaben nicht nur einmal, sondern dauerhaft zu steigen. In der Bundesregierung konnte man den Vorwurf nicht komplett ausräumen.

Krankenkasse: Auf die Versicherten rollt eine dauerhafte Erhöhung der Beiträge zu – trotz Plan von Lauterbach

Tatsächlich steuert das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf ein gewaltiges Defizit zu. Letzten Berechnungen der Politik zufolge fehlen allein im Jahr 2022 bis zu 17 Milliarden Euro. Vor allem die hohen Kosten zur Bewältigung der Corona-Krise sowie die Tatsache, dass wegen der demografischen Entwicklung in Deutschland immer weniger Menschen die Krankenkassenbeiträge bezahlen, reißen ein Loch in die Kassen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte deswegen bereits ein Maßnahmenbündel vorgelegt.

Kämpft gegen Defizit bei den Krankenkassen: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Kämpft gegen Defizit bei den Krankenkassen: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). ©  Annette Riedl/dpa

Krankenkassenbeiträge: Lauterbach will ab 2023 die Zusatzbeiträge um 0,3 Prozent erhöhen

Der Plan sieht vor, dass der Bund bis zu zwei Milliarden Euro aus Steuergeldern und die Krankenkassen bis zu vier Milliarden aus ihren Reserven zusätzlich in das System pumpen müssen. Parallel dazu soll aber der Zusatzbeitrag, der um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden soll. Insgesamt müssen die 57 Millionen Versicherten dann einen Krankenkassenbeitrag von über 16,2 Prozent berappen. In der vergangenen Woche wurde das Vorhaben im Bundestag beraten.

Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung – was ist das und wer zahlt das?

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist festgeschrieben und beträgt zurzeit 14,6 Prozent. Doch dieser Beitrag ist in den meisten Fällen nicht kostendeckend, weswegen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag berechnen und erheben dürfen. Dieser liegt derzeit bei durchschnittlich 1,3 Prozent und wird wie der allgemeine Beitragssatz auch je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Der Zusatzbeitrag ist – wie der allgemeine Beitrag – einkommensabhängig.

Doch aus Sicht der Union lässt der Lauterbach-Plan entscheidende Lücken. Laut CSU-Experte Pilsinger kann er nämlich nicht verhindern, dass die Krankenkassen in den Jahren danach auf immer größere Finanzierungsdefizite zusteuern. Denn durch die zurückgehende Demografie werden die Lücken nicht kleiner. Es sei zu befürchten, dass künftig jedes Jahr die Zusatzbeiträge weiter angehoben werden müssten, kritisierte er. Leider lasse die Bundesregierung hierzu Antworten vermissen.

Erhöhung der Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung: Minister Karl Lauterbach muss Milliardenloch stopfen

Das musste Lauterbach jetzt sogar selber einräumen. Auf eine Anfrage der Unionsfraktion teilte er in seiner Antwort mit, dass die Krankenkassen in den kommenden Jahren auch weiterhin mit einer Einnahmen-Ausgaben-Lücke zu kämpfen hätten. Dies, so zitierte die Augsburger Allgemeine aus dem Papier, führe dazu, dass es „voraussichtlich Jahr für Jahr zu einem Anstieg des Zusatzbeitragssatzes von 0,2 bis 0,3 Prozentpunkten“ kommen werde.

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In der Union sieht man sich deswegen bestätigt. Immerhin, so sagte Pilsinger, gebe die Bundesregierung nun „erstmals“ zu, dass es weiterhin ein dauerhaftes Problem gebe. Dennoch pocht er auf weitere Antworten von Lauterbach. Denn der bisherige Gesetzentwurf, so hieß es, sei bislang nur „Flickschusterei“.  

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