Anspruchsberechtigten gar nicht wissen, dass es diese komplizierte Sozialleistung gibt oder dass sie ihnen zusteht. Man hat vielfach Angst vor der staatlichen Bürokratie, Behörden und Formularen. Dazu kommen Stolz und Scham, sich als armutsgefährdet zu outen.“ Die Folge: Menschen in finanzieller Bedrängnis erhalten Gelder nicht, die ihnen eigentlich zustehen. Auch das Familienministerium hatte in der Vergangenheit wiederholt betont, viele Antragsberechtigte wüssten nicht, dass sie einen Anspruch hätten.
Doch wann lässt sich der Kinderzuschlag beantragen? Konkret ist dieser gedacht für Familien sehr geringe Einkommen, ohne dass Bürgergeld bezogen wird. Ab 600 Euro brutto bei Alleinerziehenden, beziehungsweise 900 Euro bei Paaren kann der Zuschlag beantragt werden, zusätzlich zum Kindergeld. Monatlich sind Zahlungen von bis zu 250 Euro möglich, wobei gilt, je höher das Einkommen, desto geringer die Zahlung. Die Ampel unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) will den Zuschlag zukünftig mit anderen staatlichen Leistungen für Kinder in der sogenannten Kindergrundsicherung zusammenführen.
Christoph Butterwegge hat Zweifel an einer effektiven Gestaltung der Kindergrundsicherung, auch zum Kinderzuschlag findet er deutliche Worte. Der Armutsexperte sagt: „Der Kinderzuschlag hat das Ziel, zu verhindern, dass Menschen nur wegen
ihrer Kinder zu Bürgergeld-Bezieher(inne)n werden. Dabei müssten eine so wohlhabende, wenn nicht reiche Gesellschaft und ihr Sozialstaat verhindern, dass es diese Gefahr überhaupt gibt. Hierzu könnte eine Kindergrundsicherung beitragen“, so Butterwegge.
Butterwegges geringe Hoffnung darauf, dass es spürbare Verbesserungen gibt, wird deutlich, wenn er sagt: „Ich bezweifle aber, dass die von der Ampel-Koalition geplante Kindergrundsicherung so konstruiert wird, dass Familien nicht mehr armutsgefährdet sind.“ Bekannt sind bisher Eckpunkte – ab 2025 soll die Grundsicherung dann greifen.