Gaspreisbremse beschlossen: Hilfe soll schon ab Januar gelten

Das Kabinett sagt ja: Um die Zeit bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, zahlt die Bundesregierung den Gas-Abschlag für Dezember. Doch wie funktioniert das?
Update vom 22. November 2022, um 08:48 Uhr: Die Preise für Gas sind in Deutschland weiterhin hoch. Nun hat die Ampel offenbar beschlossen, dass die Kunden in Deutschland bereits ab Januar 2023 entlastet werden sollen. Das berichtet unter anderem der Spiegel. Demnach hat Robert Habeck (Grüne), Wirtschaftsminister im Scholz-Kabinett, am Dienstagmorgen einen Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse zur Abstimmung gegeben. Zwar soll die Reduzierung der Gas- und Wärmepreise erst am März 2023 greifen, hinzu sollen aber rückwirkend Ausgleiche im gleichen Umfang für Januar und Februar greifen.
Update vom 2. November 2022, um 12:50 Uhr: Berlin – Entlastung für Millionen Deutsche in der Energiekrise: Noch in diesem Jahr 2022 sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher von der Gaspreisbremse profitieren. So hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Auszahlung einer Sonderzahlung beschlossen. Das berichtet der Spiegel. Die Einmalzahlung ist als Überbrückungshilfe gedacht, bis der reguläre Gaspreisdeckel ab dem kommenden Jahr greift.
Laut dem Plan sollen Gaskunden jetzt noch im laufenden Jahr 2022 ein Zwölftel des Jahresverbrauchs von ihren Versorgern ersetzt bekommen. Dafür kann die Abschlagszahlung für Dezember zunächst entfallen oder mit der nächsten folgenden Gas-Abrechnung erstattet werden. Das Geld, so hieß es, soll noch in diesem Jahr fließen. Laut Gesetzentwurf stellt der Bund den Energiekonzernen dafür 8,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Doch wie genau funktioniert das?
Gaspreisbremse: Wie der Staat Ihnen den Dezember-Abschlag erstattet – Kabinett gibt grünes Licht für Sonderzahlung
Erstmeldung vom 1. November 2022, um 16:30 Uhr: Berlin – Geht es nach der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“, soll es ein zweistufiges Hilfsverfahren zur Entlastung von Verbrauchern geben – mit einer ersten Stufe, bei der schon im Dezember die Gas- und Fernwärme-Abschläge vom Staat gezahlt werden. Diese Einmalzahlung geht direkt an die Energieversorger und soll an die Wohnungswirtschaft, Vermieter und Unternehmen weitergegeben – und so schließlich auch bei der großen Gruppe der Mieter ankommen. Zuvor müssen Bundesregierung und Bundestag dem Vorschlag zur Gaspreisbremse jedoch noch zustimmen.
Gaspreisbremse und Einmalzahlung: Wie die Experten-Kommission die finanzielle Entlastung plant
So ist der Plan, den die Expertinnen und Experten der unabhängigen Gas-und-Wärme-Kommission im Papier „Sicher durch den Winter“ gefasst haben: Da aufgrund der Gaspreiskrise mit einer „deutlichen Steigerung der Belastung“ der Letztverbraucher im Laufe der aktuellen Heizperiode zu rechnen sei, will die Kommission eine „schnelle und erhebliche“ Entlastung. In zwei Etappen will man kurz- und mittelfristig Abhilfe schaffen. Auf lange Sicht soll dabei die Gaspreisbremse helfen, die Bundeskanzler Scholz jetzt schon zum Februar 2023 versprochen hat.
Weil es bis Februar aber noch einige kalte Monate hin ist, soll in der ersten Stufe eine Einmalzahlung im Dezember als „finanzielle Brücke“ für Entlastung sorgen. Funktioniert alles so, wie es sich die Kommission vorstellt, fällt dadurch für alle großen und kleinen Verbraucher die gesamte Gas-Abschlagszahlung im Dezember weg – stattdessen bezahlt der Staat.
Was ist der Abschlag bei Gas?
Unter der Abschlagszahlung versteht man die regelmäßigen Zahlungen an einen Gas- und/oder Stromanbieter. Normalerweise wird dafür der jährliche Verbrauch des Kunden geschätzt und die Kosten dafür durch zwölf geteilt: In der Regel geschieht die Bezahlung so einmal im Monat.
Unter Berechnung des Gas-Verbrauches vom September 2022 mit dem Preis von Dezember 2022 bezahlt die Bundesregierung direkt bei den Versorgern die Rechnung für den letzten Monat des Jahres. Die Gas-Lieferanten sollen das Geld dann unmittelbar weitergeben – bis spätestens 20. Dezember. Das heißt: Die Kunden der Versorger, also Hauseigentümer, Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern oder kleinere Unternehmen, die ihr Gas nicht direkt beim Produzenten beziehen, kriegen ihre Abschlagszahlung für den Monat Dezember als Einmalzahlung zurück.
Entscheidend ist, dass die Verbraucher um 1/12 der jährlichen Abschlagssumme entlastet werden.
Gas-Abschlag im Dezember: Entlastung für Mieter erst mit Endabrechnung
Das bedeutet für die vielen Menschen, die im Mietverhältnis wohnen, jedoch auch: Sie sehen von dem Geld erstmal nichts. Auch sie zahlen einen Abschlag, jedoch dem Vermieter, der sich traditionell im Rahmen der entsprechend genannten Warmmiete um die Beheizung der Wohnung kümmert und dementsprechend als Kunde bei den Gas-Versorgern auftritt.
Doch, um es ganz simpel auszudrücken, die Wärme, die im Dezember aus der Gas- oder Fernwärme-Heizung kommt, ja bereits von der Bundesregierung bezahlt ist, müssen die Vermieter selbstverständlich nicht dafür zahlen. Die Entlastung kommt dann aber verzögert: Sie überweisen zwar ganz normal die Miete für Dezember, in der der reguläre Gas-Abschlag enthalten ist, profitieren dann aber in der gewohnten Endabrechnung im Jahr 2023.
Einmalzahlung für Dezember-Abschlag: Wie kommt das Geld beim Mieter an?
Das Prinzip ist bekannt: In der Endabrechnung wird der beim Abschluss des Mietvertrages geschätzte Verbrauch gegen den tatsächlichen Verbrauch aufgewogen. Mieter zahlen dann entweder nochmal nach, wenn sie überdurchschnittlich geheizt haben, oder erhalten eine Rückzahlung, wenn sie mehr bezahlt als verbraucht haben.
Bewohner mit Mietverträgen, die vor der Energiekrise geschlossen wurden, müssen generell mit hohen Nachzahlungen rechnen, weil der Preis für die Wärme die Schätzungen deutlich übersteigt. Durch die Einmalzahlung wird die Nachzahlung nun entweder erheblich gedämpft, oder Mieter kriegen unterm Strich sogar doch noch etwas wieder. Zuvor sollen die Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften verpflichtet werden, die Mieter schon zu informieren, dass sie die Einmalzahlung erhalten haben und entsprechend in der Nebenkostenabrechnung verrechnet wird.
Apropos geschätzte Kosten: Vermieter, die im Angesicht der Energiekrise für das nächste Jahr bereits die Abschlagsforderung an die Mieter erhöht haben, sollen gesetzlich verpflichtet werden, ihre Kalkulationen anzupassen. Denn mit der ab Februar wirksamen Gaspreisbremse werden die Kosten für Energie-Kunden – und damit für Endverbraucher – wieder deutlich geringer.
Gaspreisbremse und Abschlagszahlung: Bundeskabinett und Bundestag müssen noch zustimmen
Das alles ist bisher aber nur der Vorschlag der Expertinnen und Experten. Am Mittwoch wird diese geplante zweistufige Entlastung durch Zahlung des Gas-Abschlags und die folgende Gaspreisbremse im Bundeskabinett zunächst noch besprochen. Es lässt sich jedoch vermuten, dass für große Planänderungen schlicht die Zeit fehlt: Um wirklich im Dezember für die Zahlungen bereit zu sein, soll der Plan spätestens am 18. November Gesetz werden.
Auch die neue niedersächsische Regierung um Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) will beim Thema Energiekrise übrigens tätig werden: Um die hohen Gas- und Strompreise kurzfristig abzumildern, will Rot-Grün noch im November ein landeseigenes Entlastungspaket auflegen, wie sie bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages am Dienstag bekannt gaben.