Fristverlängerung bei Grundsteuer: Länder einigen sich auf 31. Januar 2023

Die Fristverlängerung für die Grundsteuer kommt: Die Finanzminister der Länder sind zu einer Einigung gekommen. Neues Datum für die Erklärung: 31. Januar 2023.
Update vom 13. Oktober 2022 um 13:25 Uhr: Nun also doch. Nach einem langen Gezerre haben sich die Finanzminister der Bundesländer darauf geeinigt, die Frist für die Grundsteuererklärung zu verlängern. Bisher mussten knapp 36 Millionen Feststellungserklärungen bis zum 31. Oktober abgegeben werden. Die neue Frist wurde auf den 31. Januar 2023 gesetzt. Unter anderem die Deutsche Presse-Agentur berichtet über die Einigung.
Bereits seit Wochen hatte sich abgezeichnet, dass viele Grundbesitzer in Deutschland ihre zweite Steuererklärung, die im Rahmen der Reform der Grundsteuer eingereicht werden muss, noch nicht ausgefüllt haben. Je nach Bundesland war der Arbeitsaufwand unterschiedlich groß, doch Experten warnten bereits seit Wochen, dass eine Fristverlängerung wohl unumgänglich war. Derweil fragen sich immer noch einige Hausbesitzer, welche Flächen sie bei der Grundsteuererklärung angeben müssen.
Fristverlängerung bei der Grundsteuer kommt: Finanzminister finden Einigung
Erstmeldung vom 20. August 2022: Berlin – Die Abgabe der Unterlagen der Grundsteuer läuft seit dem 1. Juli, doch seitdem gab es unter anderem Probleme beim Online-Service Elster und zahlreiche Beschwerden von Hausbesitzern und Eigentümern. Dass die Abgabe der Grundsteuererklärung ohne Probleme läuft, hatten Experten von Beginn an nicht erwartet, doch offensichtlich ist die Kritik an der Feststellungserklärung inzwischen so groß, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) über eine Fristverlängerung bei der Grundsteuer 2022 nachdenkt. Bis wann die zweite Steuererklärung allerdings genau bei einer möglichen Verlängerung der Frist abgegeben werden soll, ist ungewiss. Ebenso steht nicht fest, ob überhaupt eine Fristverlängerung infrage kommt.
Mögliche Fristverlängerung bei der Grundsteuer: Probleme bei Elster und der Grundsteuererklärung sind die Gründe
Die Berechnung der neuen Grundsteuer 2022 ist ein extrem großer bürokratischer Aufwand: Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden und Grundbesitzer müssen seit dem 1. Juli Angaben für die Feststellungserklärung machen. Eigentlich ist die Steuererklärung zur Grundsteuer bis zum 31. Oktober fällig, allerdings scheint das Datum angesichts zahlreicher Hindernisse kaum einhaltbar. Erschwerend kommt hinzu, dass einige Bundesländer vom Bundesmodell der Grundsteuer abweichen und auf ein eigenes Modell zur Berechnung der Grundsteuer setzen. Das sorgt mitunter bei Hausbesitzern für Verwirrung.
„Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft“, sagte Lindner am Samstag, dem 20. August, beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung n Berlin und schloss eine Fristverlängerung bei der Grundsteuer nicht aus. „Möglicherweise muss man da sich vorbehalten, noch einmal an den Fristen etwas zu machen“, erklärte er und ergänzte, dass er sich regelmäßig über Fortschritte bei der Datenerhebung informieren lasse.
Feststellungserklärung bei der Grundsteuer 2022: Fristverlängerung für Steuererklärung steht im Raum
Dass derzeit die Reform der Grundsteuer 2022 überhaupt nötig ist, liegt an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Damals hatten die Richter festgestellt, dass die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer rechtswidrig war und dem Gesetzgeber eine Frist für die Neuberechnung der Grundsteuer gesetzt. In einem ersten Schritt müssen Eigentümer in Deutschland nun Angaben für die Steuerklärung der Grundsteuer machen. Hierfür schreiben die meisten Bundesländer vor, dass die Formulare für die Grundsteuer 2022 digital eingereicht werden müssen.
Allerdings ist es auch möglich, die Formulare für die Grundsteuer 2022 ohne Elster einzureichen. Für die Länder, in denen das Bundesmodell gilt, wurde der Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ geschaffen. Ob es bei dem Angebot zu ähnlichen Schwierigkeiten wie bei Elster gekommen ist, ist derzeit nicht bekannt. Die Steuer-Plattform war wegen technischer Probleme vorübergehend nicht erreichbar. Aus diesem Grund hatten die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag eine Fristverlängerung für die Erklärung zur Grundsteuer gefordert. Auch mehrere Linkenpolitiker hatten sich diesem Vorschlag angeschlossen.
Fristverlängerung Grundsteuer: Bis wann Verbraucher Zeit haben, steht nicht fest
Bis wann eine mögliche Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung gelten könnte, ist belang unklar. Auch steht noch nicht fest, ob es überhaupt zu einer Verschiebung der Abgabe kommt. Regulär haben Eigentümer bis zum 31. Oktober Zeit. Die Grundsteuererklärung muss dabei in fast allen Bundesländern digital, beispielsweise über Mein Elster, eingereicht werden. Bayern etwa hat allerdings auch die Abgabe der Feststellungserklärung in Papierform ermöglicht. Derweil muss eine besondere Gruppe keine Grundsteuer zahlen.
Die Formulare für die Grundsteuer 2022 sind dabei auch in digitaler Form verfügbar. Während der Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ eine vereinfachte Abgabe der Grundsteuer für Eigentum in Bundesländern, in denen das Bundesmodell gilt, ermöglicht, müssen Hausbesitzer in anderen Bundesländern aktuell auf Elster für die Feststellungserklärung zurückgreifen. Die Neuberechnung des Grundsteuerbetrags ist zudem nur der erste Schritt: Später müssen die Kommunen noch über den örtlichen Hebesatz entscheiden.
Grundsteuererklärung: Mögliche Fristverlängerungen auch wegen geringer Abgabequote?
Eine mögliche Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung könnte auch deshalb im Raum stehen, weil bislang erst wenige Eigentümer eine zweite Steuererklärung wegen der Grundsteuer 2022 eingereicht haben. Demnach liegt die Abgabequote je nach Land leicht über oder sogar unter zehn Prozent der erwarteten Erklärungen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Die wenigsten Abgaben gab es laut Bericht bislang in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Quote von 4,2 Prozent. Brandenburg liegt bei 5,2 Prozent. Berlin kommt auf 6,7, Thüringen auf 7,4 und Sachsen auf 7,6 Prozent. Sachsen-Anhalt und Hamburg liegen mit 8,9 Prozent gleichauf. Es folgen das Saarland (9,5 Prozent) und Baden-Württemberg (9,6 Prozent).
In den anderen Bundesländern läuft die Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer überdurchschnittlich. Nur Nordrhein-Westfalen lieferte dem Bericht zufolge keine Daten. Inwieweit es in den kommenden Wochen zu einer Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung kommt, bleibt indes noch abzuwarten.