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Sonderzahlung und Gaspreisbremse: Reiche sollen Steuern auf Entlastungen zahlen

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Von: Alexander Eser-Ruperti

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Die Expertenkommission hat ihren Abschlussbericht zur Gaspreisbremse vorgelegt: Entlastungen sollen für Reiche steuerpflichtig sein. Was genau ist geplant?

Berlin – Zur Gaspreisbremse gibt und gab es viele Fragezeichen, etwa hinsichtlich der sozialen Ausgewogenheit. Nun hat die Expertenkommission ihren Abschlussbericht vorgelegt und damit versucht, einige der offenen Fragen zu klären – abschließend gelingt das nicht. In Puncto sozialer Ausgewogenheit gibt es einen interessanten Punkt: Auf die Entlastungen, sprich Sonderzahlung und Gaspreisdeckel sollen Reiche Steuern zahlen. Ab wann gilt das? Sozialer Gerechtigkeit dürfte damit noch nicht Genüge getan sein.

Gaspreisbremse: Expertenkommission legt Abschlussbericht zu Entlastungen vor und plädiert für Steuer für Reiche

Die Expertenkommission für die Gaspreisbremse der Bundesregierung hat ihren mit Spannung erwarteten Abschlussbericht vorgelegt. Ein entscheidender Punkt in dem Bericht: Reiche sollen laut Einschätzung des Gremiums Steuern auf die Entlastungen bezahlen, konkret auf die Sonderzahlung und bei der Gaspreisbremse. Doch was ist die Einkommensgrenze, ab der die Steuer fällig wird? Geht es nach der Expertenkommission der Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) soll die Grenze bei einem Jahreseinkommen von 72.000 Euro liegen. Doch ob Finanzminister Christian Lindner (FDP) das mitmacht, ist unklar.

Soll die Entlastung aus der Gaspreisbremse versteuern: Finanzminister Christian Lindner (FDP).
Soll die Entlastung aus der Gaspreisbremse versteuern: Finanzminister Christian Lindner (FDP). © Eibner/Imago/Kay Nietfeld/dpa/Montage

Gaspreisbremse versteuern: Ab einer konkreten Einkommensgrenze soll „geldwerter Vorteil“ gelten

Ab dann sollen die Entlastungen in Deutschland versteuert werden. Das gilt sowohl für die geplante Sonderzahlung im Dezember, sprich die einmalige Übernahme der Abschläge, als auch für das subventionierte Grundkontingent. Beides solle bei der Steuer „als geldwerter Vorteil gelten“, so die Expertenkommission laut Spiegel. Unter einer Einkommensgrenze von 72.000 Euro sollen die Steuern nicht anfallen. Ziel ist es, auf diese Weise zielgenauer Haushalte zu unterstützen, in denen der Bedarf besonders groß ist. In der Vergangenheit hatte es massive Kritik an einem Mangel an sozialer Ausgewogenheit bei der Gaspreisbremse gegeben, die dadurch allerdings kaum verstummen dürfte.

Gaspreisbremse für Unternehmen: Kommission empfiehlt Unterstützung bestimmter Firmen

In ihrem Bericht äußerte sich die Kommission auch zur Gaspreisbremse für Unternehmen. Seitens des Expertinnenrates wird der Politik empfohlen, den Preisdeckel nicht allen Firmen zukommen zu lassen, sondern nur in bestimmten Fällen: In dem Papier heißt es, man solle Unterstützung durch eine Preisdeckelung bei Gas „nur Unternehmen gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten“. Grundsätzlich, so die Kommission, soll der Zugang für Unternehmen einfach gestaltet werden: „Sie müssen die Teilnahme an dem Programm lediglich bei ihrem Versorger anmelden und öffentlich machen“, so die Expertinnen und Experten laut Spiegel.

Einmalzahlung und Gaspreisbremse: Ab wann? Empfehlung auch für Hilfsfonds, Anreizsysteme und Kündigungsschutz

Indes gibt es inzwischen auch Zeitrahmen für Einmalzahlung und Gaspreisbremse: Während die Sonderzahlung bereits für Dezember feststand, scheint es bei der Gaspreisbremse nun wohl oder übel auf den März hinauszulaufen. Stichtag für ein subventioniertes Grundkontingent könnte damit der 01. März 2023 sein. Aus verschiedenen Richtungen war zuvor gefordert worden, das Instrument zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern vorzuziehen – offenbar ohne Erfolg. Grünen-Chef Omid Nouripour hatte für diesen Fall erst kürzlich weitere Entlastungen versprochen.

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Die Kommission sprach sich jetzt auch für gestärkten Kündigungsschutz für Mieter mit Energieschulden aus, mindestens für ein halbes Jahr. Die Expertinnen und Experten erklärten, es bedürfe weiterer Entlastungen: Sie empfehlen etwa einen „Sofort-Hilfsfonds“. Dieser soll „Härtefällen aufgrund von stark gestiegenen Wärmepreisen für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 30. April 2024“ zukommen, unabhängig von der Art ihres Energieträgers. Darüber hinaus empfehlen die Experten Anreizsysteme zum Einsparen von Energie. Die Kommission schreibt: „Mittels finanzieller Boni in Form eines Festbetrags könnte so ein zusätzlicher Anreiz gesetzt werden, das 20-Prozent-Einsparziel pro Anschluss zu erreichen oder zu übertreffen“. Die Kommission erneuerte abermals ihre Appelle zu weiteren Einsparungen.

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