Gaspreisbremse bis 49-Euro-Ticket: Wo Kabinett und MPK heute vorankommen wollen
Die MPK tagt und auch das Kabinett will Beschlüsse: Der 02. November 2022 könnte für geplante Entlastungen wegweisend sein. Worum geht es?
Berlin – Bund und Länder wollen in verschiedenen Punkten Entscheidungen fällen, oder zumindest deutliche Fortschritte verkünden, und auch das Kabinett tagt: In der Politik ist der heutige Mittwoch, der 02. November 2022, Großkampftag mit Blick auf weitere Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland: Von der Gaspreisbremse über die Strompreisbremse bis hin zum 49-Euro-Ticket – die Palette an Themen ist breit. Während es in einigen Feldern bereits weitgehende Klarheit gibt, stehen Bund und Länder in anderen Fragen noch vor Streitpunkten. Einer davon wird auch dieses Mal das 49-Euro-Ticket sein. Was alles zur Debatte steht, wo es Diskrepanzen gibt und wo nicht – eine Übersicht.
Streit um das 49-Euro-Ticket: Können sich Bund und Länder bei der Finanzierung endlich einigen?
In einem Punkt gibt es noch große Unstimmigkeiten: das 49-Euro-Ticket. Der 9-Euro-Ticket Nachfolger ist bereits seit längerem Streitthema zwischen Bund und Ländern. Insgesamt gilt: Die Ampel um Kanzler Olaf Scholz (SPD) muss liefern, denn die Geduld der Länder ist strapaziert. Während der Preis für das Monatsticket – das Sozialverbände als zu hoch bewerten – bereits beschlossen scheint, stellt sich weiter die Frage nach der Finanzierung. Der Bund will 1,5 Milliarden Euro investieren, genauso viel sollen die Länder übernehmen.

Die Länder wollen das indes nur unter der Prämisse, dass die Regionalisierungsmittel steigen. Regionalisierungsmittel meint Gelder, die der Bund den Ländern zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs bereitstellt. Laut RND plant der Bund, die Mittel um etwa eine Milliarde Euro aufzustocken – von zehn auf elf Milliarden Euro. Reicht das den Ländern? Bisher unklar. Falls ja, könnte noch heute möglicherweise weißer Rauch beim 49-Euro-Ticket aufsteigen.
Einmalzahlung im Rahmen der Gaspreisbremse: Kabinett will Sonderzahlung im Dezember festzurren
Die Einmalzahlung im Rahmen der Gaspreisbremse soll heute im Kabinett festgezurrt werden. Dabei geht es um die Übernahme der Gas-Abschläge im Dezember für Gas- und Fernwärmekunden durch den Staat. Die Entscheidung scheint nicht mehr zu wackeln, ein Beschluss ist hoch wahrscheinlich. Energieanbieter sollen im Dezember einmalig auf ihre Abschlagsforderungen verzichten und dafür durch den Staat entschädigt werden. Die Idee für die Sonderzahlung stammt aus der Expertenkommission der Bundesregierung. Am Mittwoch gab das Bundeskabinett für die Auszahlung des Dezember-Abschlags schon einmal grünes Licht.
Kompromiss bei Gaspreisbremse? Preisdeckel könnte ab 01. März 2023 rückwirkend zum 01. Februar gelten
Kompromisse könnte es indes bei der Gaspreisbremse geben, wie das RND berichtet. Während über einige der Details, wie dem Umfang der Rabattierung, offenbar wenig Konfliktpotenzial besteht, streiten Bund und Länder noch über den Zeitpunkt. Die Länder halten eine Einführung zum 01. März 2023, wie geplant, für zu spät – sie wollen einen Start zum 01. Januar 2023.
Expertinnen und Experten verweisen auf eine Unterstützungslücke in den kalten Monaten: Zwischen der Einmalzahlung im Dezember und einem Gaspreisdeckel im März liegen Zeit, Kosten und Kälte. Ein Kompromiss der Ampel könnte nun möglicherweise darin bestehen, den Preisdeckel zwar am 01. März einzuführen, allerdings rückwirkend zum 01. Februar gelten zu lassen. Der Spiegel zitiert „Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt“. Zudem plant die Ampel, Reiche bei den Entlastungen zu besteuern.
Strompreisbremse 2023 im Detail klären: Auch der Preisdeckel für Strom soll konkret werden
Doch in der Debatte um Preisbremsen geht es nicht nur um Gas, sondern auch um Strom. Ebenso wie bei der Gaspreisbremse soll bei der Strompreisbremse 2023 ein Basiskontingent von etwa 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs subventioniert werden, im Raum stehen für diesen Bereich 40 Cent je Kilowattstunde.
Finanziert werden soll die Bremse durch das Abschöpfen von ungerechtfertigten Gewinnen der Stromproduzenten, abgeschöpft wird planmäßig rückwirkend zum 01. September. An Produktionsstätten wie Windkraftanlagen oder Kohlekraftwerken waren die Produktionskosten zuletzt kaum gestiegen, dennoch wird von den hohen Strompreisen profitiert. Teile der Gewinne sollen deshalb zur Finanzierung der Bremse abgeschöpft werden. Auch hier soll es endlich Klarheit geben.
„Sofort-Hilfsfonds“, doch keine generelle Entlastung bei Ölheizungen? Landeschefs beißen auf Granit
Allgemeine Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher die mit anderen Energieträgern als Gas heizen scheinen bisher nicht geplant. Die Länder fordern eben das aus dem Bund, der signalisiert indes nur wenig Entgegenkommen. NRW-Landeschef Hendrik Wüst (CDU) machte die Position der Länder klar. Er erklärte laut Spiegel: „Über ein Viertel der Haushalte in Deutschland heizt mit Ölheizungen oder Pellets“. Wüst weiter: „Auch diese Menschen leiden unter hohen Energiepreisen – leider droht die Bundesregierung sie im Stich zu lassen“.
Die Bundesregierung scheint in diesem Punkt lediglich eine „Härtefallregelung“ zu erwägen – von allgemeinen Entlastungen ist das weit entfernt. Ein möglicher Sofort-Hilfsfonds soll „Härtefällen aufgrund von stark gestiegenen Wärmepreisen für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 30. April 2024“ zukommen, egal welchen Energieträger sie nutzen. Den Forderungen der Länder entspricht das längst nicht.
Wer bezahlt Wohngeld-Ausweitung? Bund und Länder uneinig
Streitpunkt zwischen Bund und Ländern ist auch die Frage, wer die Kosten für die Ausweitung des Wohngeldes trägt. Ab Januar steigt der Zuschuss um durchschnittlich 190 Euro je Monat, etwa 1,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger zusätzlich dürften Anspruch haben. Bisher waren die Kosten für das Wohngeld zu je 50 Prozent von Bund und Ländern getragen worden, doch: Die Bereitschaft der Länder zur Kostenübernahme sinkt. Die Bundesländer fordern die komplette Kostenübernahme durch den Bund. Auch für Krankenhäuser, Universitäten oder Pflegeeinrichtungen hoffen sie auf mehr Bundesmittel, ebenso wie auf finanzielle Unterstützung für die Unterbringung von Geflüchteten.
Weitere Themen sind das Bürgergeld, Einmalzahlungen oder die Krankenversicherung
Auf dem Tisch liegen derweil noch weitere Themen: Sie betreffen unter anderem die Beitragssätze in der Krankenversicherung oder das Bürgergeld. Lindners Pläne zu Steuerentlastungen dürften in der Koalition ebenfalls erneut Thema werden. Beim Heizkostenzuschuss gibt es ob der Kostenübernahme durch den Bund keinen großen Diskussionsbedarf zwischen Bund und Ländern. Auch die Einmalzahlungen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern liefern Anlass zu Gesprächen: Während Rentnerinnen und Rentner nun endlich berücksichtigt werden, kritisieren die Länder, dass andere Gruppen weiter durch den Rost fallen. Praktische Fragen gibt es zudem bei den geplanten Einmalzahlungen für Studentinnen und Studenten.