Gewerkschaftschef sieht Gas- und Strompreisbremse als gutes Hilfepaket
Es gibt sie noch, die gute Nachricht: Die Gewerkschaft BCE findet die Strom- und Gaspreisbremse gut. Sie fordert aber Nachbesserungen für eine Gruppe.
Berlin – Die Politik im Bundestag hatte kürzlich die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Sie soll Verbraucher entlasten. In typisch deutscher Manier wurde erst einmal gelästert, bevor alle Details bekannt waren. Es war sogar die Rede von einer Einladung zum Abkassieren. Doch nun hat sich der IG-BCE-Chef und Co-Vorsitzende der Gaskommission, Michael Vassiliadis, aus der Deckung gewagt und sagt: „Das ist so, wie es verabschiedet wurde, insgesamt wirklich ein gutes Paket.“
Gas- und Strompreisbremse: Entlastung für Verbraucher und Industrie gutes Hilfspaket
Michael Vassiliadis sieht mit den vom Bundestag beschlossenen Gas- und Strompreisbremse einen wichtigen Schritt zur Entlastung von Verbrauchern und Industrie. Jedoch sollte die Ampelkoalition auch in weiteren Gesprächen auf EU-Ebene versuchen, in zwei wichtigen Punkten nachzusteuern. Diese beträfen vor allem große Betriebe, die gleichermaßen auf hohe Strom- wie Gasmengen angewiesen seien.

„Einige große energieintensive Unternehmen drohen aus den Hilfsprogrammen herauszufallen“, mahnte der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie. Denn in bestimmten Bereichen werde ein recht spezielles Kriterium für die Inanspruchnahme der Unterstützung im kommenden Jahr zugrundegelegt: „Nur wenn sie im Gesamtjahr 2022 einen Einbruch um mindestens 40 Prozent beim Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen haben, greifen die Hilfen für solche Firmen.“
Bei vielen Betrieben greift Strom- und Gaspreisbremse nicht – Nachbesserungen gefordert
Das helfe zum Beispiel Betrieben nicht, die in der ersten Hälfte des Jahres relativ gut dagestanden hätten – dann aber im dritten oder vierten Quartal wegen der verschärften Gas-, Strom- und Rohstoffpreis-Inflation in Schwierigkeiten geraten seien. Vassiliadis warb dafür, hier präzisere Konditionen zu formulieren.
Skeptisch sieht er den geforderten Dividendenverzicht für finanzmarktnotierte Großunternehmen, wenn diese hohe Hilfssummen erhalten wollen. Ein Einfrieren oder Absenken der bisherigen Ausschüttungshöhe wäre machbar gewesen, sagte er. Ein gänzliches Streichen dürfte hingegen in solchen Fällen problematisch werden, in denen Anleger diese Firmen dann durch Anteilsverkäufe abstrafen und ihnen so weiteres benötigtes Geld entziehen könnten.
Gaspreisbremse für die Industrie
Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis. Quelle: Bundesregierung.de
Firmen, die staatliche Unterstützung bekommen, müssen Auflagen bei Boni und Dividenden hinnehmen. Ab 50 Millionen Euro Hilfe sollen diese nicht mehr ausgezahlt werden dürfen. Die neue Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, hat sich dafür ausgesprochen, Unternehmen die Zahlung von Boni und Dividenden zu verbieten, wenn sie von der Gaspreisbremse profitieren.
Gas- und Strompreisbremse
„Entweder gefährdet man also das Unternehmen, das staatliche Unterstützung braucht, oder man verärgert den Kapitalmarkt“, sagte Vassiliadis. Alle anderen Elemente der Energiepreisbremsen – insbesondere die Hilfen für Verbraucher, Haushalte und kleinere Firmen – findet der Gewerkschafter angesichts des Zeitdrucks unterm Strich gelungen.
Die Entlastungen unter anderem bei Gas, Strom und Wärme hatte am Freitag (16. Dezember) den Bundesrat passiert. Bei der Gaspreisbremse beispielsweise sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der normale Vertragspreis gelten. Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich.