Strompreisbremse ab Januar 2023? Strompreisdeckel bei 40 Cent geplant

Wenn es nach Wirtschaftsminister Habeck geht, greift die Strompreisbremse ab Januar 2023. In Planung soll ein Strompreisdeckel bei 40 Cent sein.
Update von Dienstag, 1. November 2022, 18:07 Uhr: Berlin – Wenn der Bund am Mittwoch, 2. November 2022, mit den Ländern zur Energiekrise verhandelt, soll dieser nach Informationen vom Spiegel auch eine konkrete Obergrenze pro Kilowattstunde Strom setzen. Zudem soll rückwirkend ab September 2022 auf Übergewinne der Unternehmen zurückgegriffen werden.
Bund soll Strompreisdeckel bei 40 Cent planen – Treffen mit den Ländern zur Energiekrise
Wie es heißt, will die Bundesregierung im Rahmen der Strompreisbremse den Strompreis für Privathaushalte ab Anfang 2023 bei 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Dies soll demnach für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs gelten, würde es aus einem Beschlussentwurf des Kanzleramtes hervorgehen.
„Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet“, heißt es laut dem Spiegel mit Blick auf Privathaushalte und der Deckelung bei 40 Cent pro Kilowattstunde für das Grundkontingent. Zudem soll die Gaspreisbremse, die für den 1. März 2023 angestrebt war, schon einen Monat früher und damit rückwirkend zum 1. Februar 2023 greifen.
Erstmeldung von Freitag, 28. Oktober 2022, 15:23 Uhr: Berlin – Der Bundesrat gab am Freitag, 28. Oktober 2022, grünes Licht für den 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm und damit auch für die Strom- und Gaspreisbremse. Die Umsetzung der Strompreis-Entlastung befindet sich also auf einem guten Weg – doch in Bezug auf den Zeitpunkt scheint es noch Unstimmigkeiten zu geben. Wirtschaftsminister Robert Habeck sprach kürzlich noch von Januar 2023, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält das jedoch nicht für umsetzbar.
Details zur Strompreisbremse in Deutschland – ab wann greift die Entlastung aktueller Strompreise?
„Die Entlastung beim Strompreis muss in jedem Fall spätestens im Januar einsetzen. Darauf zielen wir“, sagte Habeck vor wenigen Tagen im Gespräch mit dem Handelsblatt. Doch sprach er dabei selbst schon Schwierigkeiten bei der Finanzierung an. Denn die Regierung möchte das Geld für die Strompreisbremse über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Stromproduzenten einholen – aber: „Die Abschöpfung der Zufallsgewinne ist eine extrem komplexe Aufgabe“, gab der Wirtschaftsminister zu.
Wir arbeiten hier wie bei der Gaspreisbremse eng mit Bundeskanzleramt und Bundesfinanzministerium zusammen. Normalerweise würde man sich dafür zwei oder drei Jahre Zeit nehmen. Das alles müssen wir in der Krise in nur zwei Monaten machen.
Das sieht offenbar auch die Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft so. Sie hält eine Strompreisbremse ab Januar 2023 nicht für umsetzbar. Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erläuterte Andreae, dass es bislang noch nicht festgelegt sei, durch welche Stelle und über welches Verfahren Zufallsgewinne abgeschöpft werden sollten.
Wann kommt die Strompreisbremse 2023 für Privathaushalte und Unternehmen in Deutschland?
„Das zuletzt von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell ist in der Umsetzung extrem komplex und für die betroffenen Unternehmen in der Abwicklung weder technisch noch organisatorisch umsetzbar“, kritisierte die Verbandsführerin die Planung der Strompreisbremse. Darüber hinaus dürfe eine rückwirkende Abschöpfung von Zufallsgewinnen nicht umgesetzt werden.
Die Bundesregierung sollte demnach dringend ein praktikableres und zukunftsgerichtetes Modell der Abschöpfung erarbeiten, heißt es laut dpa vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Außerdem sollte die Umsetzung der zugehörigen EU-Vorgaben möglichst einfach gestaltet und zwingend über eine staatliche Organisation abgewickelt werden. Aktuell wird auch eine Strompreisbremse für Hartz-IV-Empfänger gefordert.
Definition der Entlastung: Was ist die Strompreisbremse überhaupt – und welche Details sind schon bekannt?
Wann die tatsächliche Wirkung der Strompreisbremse bei Verbrauchern zu spüren sein wird, lässt sich demnach noch nicht klar sagen. Was ist also bis jetzt über die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket bekannt? Mit der Strompreisbremse von der Bundesregierung sollen Privathaushalte und kleinere Unternehmen bei ihren Stromkosten entlastet werden.
Wie hoch sind die aktuellen Strompreise?
Eine Kilowattstunde Strom kostet im Mittel aktuell 49 Cent für Neukunden. Das geht aus Daten des Vergleichsportals Verivox hervor (Stand: 28.10.2022). Bestandskunden und Kunden in der Grundversorgung zahlen dabei oft weniger.
Der mittlere Preis der vergangenen sieben Tage ist damit im Vergleich zur Vorwoche zwar um 7,86 Prozent gesunken – im Vorjahreszeitraum lag der Preis für Neukunden aber noch bei 33 Cent pro Kilowattstunde.
Im Zuge dessen sollen sie mithilfe der Zufallsgewinne von Stromerzeugern die Strommenge für einen gewissen „Basisverbrauch“ zum vergünstigten Preis erhalten. Für den Basisverbrauch gilt demnach die Strompreisbremse. „Die Ideen für die deutsche Strompreisbremse sehen vor, dass den Verbrauchern ein vergünstigtes Basiskontingent zur Verfügung gestellt wird“, heißt es dazu laut der Tagesschau vom Wirtschaftsministerium. Für den übrigen Verbrauch falle jedoch der normale Strompreis an.
Höhe der Strompreisbremse 2023 in Deutschland noch nicht final bekannt gegeben
Finale Details zur Höhe der Strompreisbremse wurden noch nicht veröffentlicht. Justizminister Marco Buschmann sprach auf Twitter Anfang September von einem Strompreisdeckel von 30 Cent pro Kilowattstunde, der für 75 Prozent des Durchschnittsverbrauchs je nach Haushaltsgröße gelten sollte.

Für Singles würden dabei 1400 Kilowattstunden pro Jahr zugrunde gelegt werden, für Familien sollten es 3100 Kilowattstunden sein. Doch ob es wirklich bei diesen Zahlen bleibt, ist fraglich.