Energie sparen ist Pflicht: Diese Maßnahmen gelten sofort

Die Bundesregierung will mit einem Maßnahmen-Paket die Energieversorgung sichern. Auch Privatleute sind von der Energieeinsparung betroffen.
Berlin – Der Energiesparplan der Bundesregierung sieht vor, den Stromverbrauch in Deutschland zu senken und die Energieversorgung zu sichern. Deshalb sollen seit Donnerstag, 1. September 2022, Maßnahmen in Kraft treten, die vorerst für ein halbes Jahr gelten sollen.
„Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden. Wir treiben den Bau von Flüssiggas-Terminals voran, damit wir überhaupt eine alternative Infrastruktur für Gas haben“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck bei der Vorstellung der beiden Maßnahmenlisten, von denen die kurzfristige ab dem 1. September und die mittelfristige ab dem 1. Oktober gelten soll. „Jeder Beitrag zählt“, ruft Habeck zum Energiesparen auf.
Energieeinsparung: Diese Maßnahmen gelten ab Donnerstag für Privatpersonen
So müssen sich auch Privatleute künftig auf einige Energieeinsparungs-Maßnahmen einstellen:
- Um die Rechte von Verbrauchern zu stärken, müssen Gas- und Wärmelieferanten ihre Kunden rechtzeitig – spätestens zu Beginn der Heizsaison – über Preissteigerungen, Energieverbrauch und Möglichkeiten zum Energieeinsparen in Kenntnis setzen. Ebenso stehen Vermieter in der Pflicht, diese Informationen weiterzuleiten.
- Es soll keine Vereinbarungen über eine bestimmte Temperatur in Mietwohnungen geben. Trotzdem sind Mieter weiter verpflichtet, „angemessen“ zu heizen und zu lüften, wie es in der Verordnung heißt. So sollen auch sogenannte „Substanzschäden“ wie Schimmel verhindert werden. Diese Kosten kommen auf Gaskunden im Winter zu.
- Private Pools dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden. Von der Verordnung ausgenommen sind Pools für therapeutische Anwendungen sowie Schwimmbecken, die gewerblich genutzt werden, etwa Pools in Rehazentren, Freizeiteinrichtungen oder Hotels.
Habeck ruft zum Energiesparen auf: Energieeinsparungs-Maßnahmen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
- Für Arbeitsräume – dazu zählen Büros und öffentliche Räume – sollen folgende Maximalwerte für Temperaturen gelten: Für „körperlich leichte und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten“ ist eine Höchsttemperatur von 19 Grad vorgesehen. Räume, in denen „körperlich schwere Tätigkeiten“ ausgeübt werden, sollen künftig auf maximal zwölf Grad geheizt werden.
- Gar nicht mehr geheizt werden sollen hingegen Technikräume, große Hallen und Flure in öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Kitas oder Pflegeeinrichtungen. Boiler und Durchlauferhitzer sollen nicht mehr für die Warmwasserbereitung zum Händewaschen genutzt werden.
- Werbeanlagen sollen in einem Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags nicht beleuchtet werden. Werbeträger an Bahnunterführungen und Fahrgastunterständen sind von der Verordnung ausgenommen.
- Für öffentliche Gebäude oder Baudenkmälern gilt ebenso ein Beleuchtungsverbot. Volksfeste und Kulturveranstaltungen dürfen aber weiter leuchten, ebenso wie die Sicherheits- und Notbeleuchtung.
Zweite Verordnung ab Oktober soll Energieeinsparung mittels Heizungs-Check erreichen
Die zweite Verordnung will Eigentümer in die Pflicht nehmen, in den kommenden zwei Jahren einen Heizungscheck bei ihren Gasheizungen durchzuführen. Zudem ist ein hydraulischer Abgleich bei großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis vorgesehen. Davon betroffen wären etwa Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten.
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Nachdem Habeck die Maßnahmen zum Energiesparen Mitte August angekündigt hatte, wurden sie vergangene Woche vom Kabinett gebilligt. Davor war bereits der Gas-Notfallplan der EU in Kraft getreten, der vorsieht, dass die Mitgliedsstaaten ab Anfang August bis März kommenden Jahres 15 Prozent Gas einsparen sollen.