Gas sparen per Gesetz: Was sich alles durch Habecks Verordnungen ändert
Wegen der aktuellen Energiekrise wird offizielles Sparen von Gas immer notwendiger. Wirtschaftsminister Habeck hat dafür ein Gesetz parat – doch es gibt Kritik.
Update von Freitag, 19. August 2022, 13:03 Uhr: Berlin – Gas sparen auf Zwang: Das neue Energiesicherungsgesetz der Bundesregierung stößt auf scharfe Ablehnung. So kritisierte die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) das Vorhaben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als unnötig. „Hält die Ampel Ladeninhaber für Trottel oder Kleinkinder? Die Betriebe sparen schon Energie, wo sie können“, wetterte MIT-Chefin Gitta Connemann in der Bild. Statt auf Dekrete und Verbote solle die Regierung lieber auf Freiwilligkeit setzen.
In der vergangenen Woche waren die ersten Eckpunkte von dem Gesetz bekannt geworden. Demnach will Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) konkrete Vorgaben zum Sparen von Gas und Energie machen. Dazu zählt ein Verbot von dauerhaft geöffneten Ladentüren ebenso wie eine Mindesttemperatur in öffentlichen Gebäuden.
Gas sparen per Gesetz: Was sich durch Habecks Verordnung ab September ändert
Erstmeldung von Samstag, 13. August 2022, um 14:47 Uhr: Berlin – Es wurde zuletzt viel darüber geredet, wie man in Deutschland angesichts der Gasknappheit effizient Energie einsparen könnte. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits im Juli Eckpunkte seines geplanten Energiesicherungsgesetzes präsentiert. Damit will er das freiwillige Einsparziel von 15 Prozent aus dem Notfallplan der EU erreichen.
Am Samstag, den 12. August 2022, legte Habeck seinen Kabinettskollegen nun ein Papier mit ersten konkrete Verordnungen dazu vor. Einige der Maßnahmen darin sollen schon zum 1. September in Kraft treten. Was ist vorgesehen und was wird sich durch die Energiesparpläne des Wirtschaftsministers ändern?
Energiesparen: Habecks Energiesparpläne trifft vorrangig den öffentlichen Bereich
Die vorgelegten Energiesparverordnungen beziehen sich in erster Linie auf öffentliche Gebäude. Diese sollen ab dem 1. September nur noch auf maximal 19 Grad geheizt werden. Laut der Deutschen Energie-Agentur (DENA) gibt es in Deutschland rund 186.000 öffentliche Gebäude. Senkt man deren Raumtemperatur um ein Grad Celsius ab, lassen sich laut tagesschau.de im Schnitt etwa sechs Prozent Gas einsparen.

Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen gar nicht mehr geheizt werden – es sei denn, es gibt sicherheitstechnische Gründe, die dagegen sprechen. Auch sollen in öffentlichen Einrichtungen keine Boiler und Durchlauferhitzer mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – außer wenn es aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist.
Energiesicherungsgesetz: Denkmäler und Gebäude werden zum Gassparen nicht mehr beleuchtet
Eine weitere Verordnung aus Habecks Energiesicherungsgesetz sieht vor, die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und Denkmälern auszuschalten, wenn diese nur aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen erfolgt.
Ausnahme beim Sparen von Gas und Energie: Habecks 19-Grad-Regel gilt nicht für Kliniken und Pflegeeinrichtungen
Wichtig ist allerdings: Die Verordnung zur Temperaturregelung bezieht sich nicht auf sensible Bereiche wie Kliniken, Pflegeinstitutionen und sonstige soziale Einrichtungen sowie Orte, die aus sicherheitstechnischen Gründen auf Wärme angewiesen sind. Diese sind von der 19-Grad-Grenze ausgenommen.
Habeck sieht auch Notwendigkeit zum Energiesparen in der Arbeitswelt
Habeck sieht aber auch die Arbeitswelt in der Pflicht. Auch dort seien mehr Einsparungen nötig. Darüber werde bereits mit dem Arbeitsministerium und den Sozialpartnern gesprochen, wie er im Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärte.
Im privaten Bereich sind keine gravierenden Einschnitte beim Energiesparen von Habeck ab September geplant
Für den privaten Bereich soll es laut fr.de keine derartigen Vorgaben geben. Hier seien lediglich Maßnahmen geplant, die es Mietern erlauben, mögliche Klauseln in ihren Mietverträgen auszusetzen, die sie zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten.
Was jedoch bereits ab September greift: Private Pools, sowohl drinnen als auch draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden dürfen. Im Bereich der privaten Wirtschaft ist zudem geplant, dass beleuchtete Werbetafeln nachts zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden sollen.
Vermieter und Gasversorger müssen über Energieverbrauch und Einsparmöglichkeiten informieren
Gasversorger und Besitzer von Wohngebäuden sollen zudem ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig über den voraussichtlichen Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten informieren müssen – spätestens zum Beginn der Heizsaison.
Das vorgelegte Maßnahmenbündel ist auf sechs Monate ausgelegt und zielt auf kurzfristige Einsparungen ab. Bis Februar soll so der gesamte Energieverbrauch in Deutschland abgesenkt werden. Die entsprechenden Verordnungen müssen vom Kabinett beschlossen werden, Bundestag und Bundesrat müssen nicht zustimmen.
Zweites Maßnahmenpaket ab 1. Oktober zielt darauf, Energieverbrauch längerfristig zu senken
Ein zweites Maßnahmenpaket soll ab 1. Oktober in Kraft treten. Darin sind Verordnungen enthalten, die längerfristige Einsparungen in den kommenden zwei Jahren ermöglichen – falls Kabinett und Bundesrat zustimmen. Es betrifft öffentliche, private und Firmengebäude.
Darüber soll unter anderem geregelt werden, dass eine jährliche Heizungsprüfung für Gebäude mit Gasheizung zur Pflicht wird. Ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung sollen außerdem ausgetauscht werden müssen, weil sie laut Ministerium „Energiefresser“ sind.
EU-Notfallplan sieht vor, Gasverbrauch um 15 Prozent zu senken – Habeck will mehr
Habeck hatte immer wieder deutlich gemacht, wie wichtig es angesichts der Gasknappheit ist, frühzeitig konkrete Maßnahmen gesetzlich zu verankern, um für den Winter gewappnet zu sein. Er setzt darüber hinaus aber auch auf Freiwilligkeit. Der EU-Notfallplan sieht vor, von Anfang August bis Ende März 15 Prozent weniger Gas zu verbrauchen. Doch in Habecks Augen reicht das nicht aus. „Nach derzeitigem Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden“, heißt es in dem Papier des Wirtschaftsministeriums, das auch fr.de vorliegt. Fünf bis acht Prozent seien allerdings schon geschafft.
Deshalb hatte Wirtschaftsminister Habeck die Menschen in Deutschland schon mehrfach zum Energiesparen aufgerufen. Dazu reichten oft schon einfache Mittel aus – die verkürzte morgendliche Dusche des Vizekanzlers ist in diesem Zusammenhang bereits zum geflügelten Wort geworden. Habeck hatte sich damit von vielen Kollegen aus der Politik Kritik eingehandelt.