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Kritik am Bürgergeld wächst: Regelsätze laut Sozialverband zu niedrig

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Von: Carolin Gehrmann

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Das neue Bürgergeld steht weiter unter Kritik. Der Sozialverband bemängelt, dass die neuen Regelsätze bei der Grundsicherung noch immer zu niedrig seien.

Berlin – Dass das neue Bürgergeld ab Januar 2023 kommt und Hartz-IV ersetzen wird, ist schon lange bekannt. Nun wurde auch erstmals die konkrete Höhe der neuen Regelsätze bekannt: Am Samstag, dem 10. September, bestätigte das Sozialministerium von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), dass die Regelsätze der Grundsicherung im neuen Bürgergeld von derzeit 449 Euro auf ein Bürgergeld in Höhe von 502 Euro angehoben werden.

Regelsatz beim Nachfolger von Hartz IV in der Kritik: Sozialverband „enttäuscht“ über Höhe des Bürgergelds ab Januar 2023

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat prompt Kritik am geplanten Bürgergeld: Die Regelsätze seien immer noch zu niedrig kalkuliert. Die SOVD-Vorsitzende Michaela Engelmeier sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Dienstag, dem 13. September, dass sie Bürgergeld grundsätzlich begrüße. Es sei gut, dass es nun komme, von der Höhe sei sie jedoch enttäuscht.

Regelsätze beim Bürgergeld: Gerade für Kinder muss wegen der Preisexplosion nachgesteuert werden

Der SOVD hatte sich im Vorfeld für einen höheren Regelsatz beim künftigen Bürgergeld ausgesprochen. „Hier bleiben wir bei unserer Forderung: 650 Euro ab dem 1. Januar und 100 Euro sofort für den Übergang“, bekräftigte Engelmeier die Position ihres Verbandes. Auch nannte sie Gründe, warum höhere Sätze angemessen seien: Die Betroffenen litten schon jetzt unter explodierenden Preisen und einer immer weiter steigenden Inflation. Gerade bei Kinder sieht sie großen Bedarf nachzusteuern. Die Grundsicherungssätze für Kinder nur minimal anzuheben, reiche ihrer Ansicht nach nicht aus.

Hängeregister und Bürgergeld Hängeregister und Bürgergeld
Das Bürgergeld soll ab Januar 2023 Hartz IV ersetzen. Doch es gibt im Vorfeld viel Kritik. © Sascha Steinach/Imago

Bürgergeld statt Hartz IV: Ab Januar 2023 sollen weniger strenge Auflagen bei der Grundsicherung gelten

Derzeit läuft noch eine Ressortabstimmung zum geplanten Bürgergeld. Am Mittwoch soll das Bundeskabinett über den Entwurf beraten. Eine weitere Neuerung bei der Grundsicherung ist, dass ab Januar weniger strenge Auflagen gelten sollen als derzeit noch bei Hartz IV. Menschen, die Bürgergeld beziehen, sollen demnach für ein halbes Jahr keine Leistungskürzungen befürchten müssen, auch wenn sie beispielsweise Termine im Jobcenter verstreichen lassen.

Regelsätze wegen „Vertrauenszeit“ in der Kritik: Wirtschaft fürchtet weniger Motivation durch Bürgergeld

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat diese sechsmonatige „Vertrauenszeit“ scharf kritisiert. „Bisher sollte die Grundsicherung denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Das wird durch diese Karenzzeit aufgeweicht“, sagte der IW-Ökonom Holger Schäfer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es sei eindeutig nachgewiesen, dass die Sanktionen in der Regel eine schnellere Eingliederung in den Arbeitsmarkt bewirkten.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die geplante Neuregelung der Grundsicherung bemängelt. Laut dem ZDH-Präsidenten Hans Peter Wollseifer bestünde durch die höheren Regelsätze die Gefahr, dass Menschen möglicherweise gar nicht mehr motiviert seien, arbeiten zu gehen. Vor allem im Niedriglohnsektor sei das Risiko groß, dass „die Grenzen zwischen regulärer Arbeit und dem Bürgergeld“ immer mehr verschwimmen. Nicht-Arbeiten könne sich für einige Menschen dann mehr lohnen als Arbeiten, wie Wollseifer am Dienstag, dem 12. September, gegenüber der Rheinischen Post erklärte.

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