Lockdown light: MPK beschließt verschärfte Corona-Regeln nach Weihnachten
Angst vor Omikron: Ein Teil-Lockdown nach Weihnachten soll die Corona-Welle stoppen. Das RKI bezweifelt die Kraft der Bund-Länder-Beschlüsse – und ruft Zorn hervor.
Berlin – Tanzverbot, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Geimpfte und Geisterspiele: Mit einem Teil-Lockdown nach Weihnachten soll eine drohende fünfte Corona-Welle in Deutschland eingedämmt werden. So einigten sich Bund und Länder auf einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog an verschärften Corona-Regeln im Kampf gegen die Pandemie. Angesichts der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante müsse man ab dem 28. Dezember den „Schutzwall“ so hoch wie möglich ziehen, sagte NRW-Regierungschef Hendrik Wüst (CDU), der zugleich Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist. Über die genaue Höhe der Mauer gab es aber am Dienstag viel Streit.
Virus: | Coronavirus, Covid-19 |
Krankheitserreger: | SARS-CoV-2 |
Erster bekannter Fall: | 1. Dezember 2019 |
Neuentdeckte Variante aus dem südlichen Afrika: | Variante Omikron (B.1.1.529) |
MPK zwischen Bund und Ländern: Corona-Variante Omikron wird Infektionsgeschehen beschleunigen
Bereits am Mittag waren die Ministerpräsidenten zu Beratungen zusammengekommen. Am Nachmittag stand dann eine Runde mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) auf dem Programm. Einig waren sich alle Beteiligten im Vorfeld, dass die neu auftretende Corona-Variante Omikron wie ein Turbo das ohnehin hohe Infektionsgeschehen beschleunigen wird.
Corona-Gipfel: Bund und Länder einigen sich bei MPK auf Lockdown light – Neue Corona-Regeln gelten ab 28. Dezember
Die Szenarien versprechen bislang wenig Gutes. Nach Hochrechnungen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung wird Omikron im Laufe des Januars die beherrschende Virusvariante in Deutschland sein. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Mutation als „besorgniserregend“ eingestuft, denn sie gilt als aggressiver und ansteckender als etwa die Delta-Variante. Bis Februar, so die Prognosen, könnte jede Deutsche und jeder Deutsche damit auf irgendeine Art und Weise in Berührung gekommen sein. Die Folge: Es kommt millionenfach zu Arbeitsausfällen und Quarantäne-Maßnahmen.

Strenge Kontaktbeschränkungen und Clubs sowie Diskos dicht: Lockdown light bringt ab 28. Dezember verschärfte Corona-Regeln für Ungeimpfte und Geimpfte mit sich
Vor diesem Hintergrund wollen Bund und Länder nach Weihnachten die Corona-Regeln wieder deutlich verschärfen – und zwar sowohl für Ungeimpfte wie auch für Geimpfte. Bereits im Vorfeld war die Beschlussfassung durchgesickert. Einen wesentlichen Baustein in der Bekämpfung der Pandemie sehen Bund und Länder in strengeren Kontaktbeschränkungen. Aber auch für die Betreiber von Clubs und Diskotheken kommt es erneut zu Zumutungen. Hier die Beschlüsse, die ab dem 28. Dezember gelten sollen:
Corona-Regeln: Geisterspiele und Kontaktbeschränkungen nach Omikron-Gipfel – das sind die Beschlüsse der MPK
- Zugangsbeschränkung für Ungeimpfte: Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie teilweise auch zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus).
- Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte: Sie gelten fort. Demnach dürfen sich Personen des eigenen Haushalts mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Dies gilt bereits auch für die Weihnachtsfeiertage.
- Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genese: Ab dem 28. Dezember gilt auch für sie eine strengere Regelung. So sollen auch für diese Personengruppen die Kontaktbeschränkungen verschärft werden. So sollen sich geimpfte Erwachsene bei privaten Zusammenkünften nur noch mit maximal zehn Personen treffen dürfen, Jugendliche bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Personenoberzahl gilt drinnen wie draußen. Nimmt eine ungeimpfte Person an dem Treffen teil, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen.
- Clubs und Diskotheken: Die sogenannten „Tanzlustbarkeiten“ in Innenräumen sollen wieder geschlossen werden. Überbrückungshilfen für die Betreiber werden bereitgestellt.
- Großveranstaltungen: Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden erneut deutlich eingeschränkt. Sie müssen ohne Publikum stattfinden. Die Fußball-Bundesliga muss sich damit auf neue Geisterspiele einstellen.
- 3G-Regel: Sie gilt am Arbeitsplatz ebenso wie in Bus und Bahn. Das heißt Ungeimpfte müssen in diesen Bereichen einen tagesaktuellen, negativen Test vorlegen.
- Silvester: Es gilt ein Versammlungsverbot und ein Verbot für den Verkauf von Böllern und Feuerwerk.
- Notfallpläne: Betriebe der kritischen Infrastruktur sollen Pläne für die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs vorlegen. Dazu zählt Polizei, Feierwehr, Krankenhäuser, aber auch die Energieversorger.
- Impfkampagne: Sie soll unverändert fortbestehen. Auch zwischen den Feiertagen sollen Angebot aufrechterhalten bleiben. Bis Ende Januar planen Bund und Länder bis zu 30 Millionen Impfungen. Außerdem soll die Einführung der Impfpflicht bis Februar vorbereitet werden.
Corona-Maßnahmen nach Weihnachten: Beschlüsse des Omikron-Gipfels geht RKI nicht weit genug
Bei den Beschlüssen handelt es sich um Leitlinien. Die konkrete Umsetzung muss in den Ländern erfolgen. Einige sind den neuen Gipfel-Beschlüssen jedoch bereits voraus. Hier hatten die jeweiligen Landesregierungen bereits vor der MPK ihre Corona-Verordnungen angepasst. So beginnt in Niedersachsen zu Heiligabend eine Weihnachtsruhe mit klaren Kontaktvorgaben für Geimpfte und Ungeimpfte. Dafür hatte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) extra die Warnstufe 3 ausrufen lassen.
Am Dienstag zog auch Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) nach. Ob im Norden noch einmal nach den Bund-Länder-Beratungen einzelne Punkte nachgeschärft werden sollten, blieb am Dienstag zunächst offen. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens hatte bereits eine Verlängerung der Warnstufe 3 bis nach Silvester ins Spiel gebracht hat.
Schärfere Corona-Regeln nach der MPK: Lockdown light geht Robert Koch-Institut (RKI) nicht weit genug
Aus Sicht des Robert-Koch-Instituts ist nun entschlossenes Handeln gefragt. Mit Sorge sehen die Experten die Entwicklung in anderen europäischen Ländern. So ist in Dänemark die Omikron-Mutation bereits zur vorherrschenden Virusvariante geworden. In Österreich und den Niederlanden gelten deswegen schon wieder Komplett-Lockdowns. Auch in Deutschland würde sich das RKI noch strengere Maßnahmen wünschen. So war im Vorfeld der Bund-Länder-Beratung eine RKI-Empfehlung an die Runde bekannt geworden, wonach auch Ausgangssperren und Schulschließungen ins Auge gefasst werden müssten.
Teil-Lockdown: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verteidigt die Beschlüsse
Im Kreis der Bundesregierung sorgte die Liste für Verdruss. Sowohl Kanzler Scholz als auch Minister Lauterbach sollen sich zu Beginn der Beratung sehr verärgert gezeigt haben. Die Veröffentlichung des RKI sei nicht abgesprochen gewesen und stände auch nicht zur Debatte, ließ die beiden Sozialdemokraten die Ministerpräsidenten wissen.
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Unabhängig davon zeigte sich Scholz im Anschluss an die Beratungen besorgt über die Lage. „Ich kann verstehen, dass viele Menschen der Pandemie müde sind“, sagte er bei einer Pressekonferenz. „Wir können jedoch die Augen nicht vor den Tatsachen verschließen.“ Die Bundesregierung werde die Entwicklung weiter kritisch beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen beschließen. Am 7. Januar 2022 sollen die Ministerpräsidenten dann erneut mit dem Bund zu einem Gipfel zusammenkommen. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.