Corona: Ohne Veto – Bundesrat winkt doch die Corona-Regeln durch
Viel Lärm um nichts: Der Bundesrat hat das Infektionsschutzgesetz genehmigt. Damit können die Corona-Regeln der Ampel in Kraft treten. Die CDU gab ihren Widerstand auf.
Berlin – Blockade abgewendet: Nach einem tagelangen Streit zwischen den Ampel-Partnern und der Union hat der Bundesrat am Freitag doch den neuen Corona-Regeln zugestimmt. Zwar hatten die CDU-geführten Bundesländer im Vorfeld ein Veto angekündigt, doch am Ende wurde das Infektionsschutzgesetz mehrheitlich verabschiedet, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete. Damit kann der Maßnahmenkatalog in Kraft treten, mit denen Bund und Ländern nun die vierte Welle brechen wollen.
Virus: | Coronavirus, Covid-19 |
Krankheitserreger: | SARS-CoV-2 |
Vorkommen: | Weltweit |
Erster bekannter Fall: | 1. Dezember 2019 |
Corona: Bundesrat beschließt Infektionsschutzgesetz neu – Corona-Regeln der Ampel können gelten
Einen Tag zuvor hatte der Bundestag das Infektionsschutzgesetz mit den Stimmen der Ampel-Parteien SPD, FDP und Grünen beschlossen. Dadurch wird die Verhängung der Corona-Maßnahmen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das Gesetz stellt in den Bundesländern im Kampf gegen das Virus einen Instrumentenkasten zur Verfügung.

Darin enthalten sind etwa 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen. Hier wären dann jeweils Nachweise über eine Impfung, die Genesung oder ein negativer Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Auf der anderen Seite aber sollen etwa Schul- oder Geschäftsschließungen künftig nicht mehr möglich sind.
Coronavirus: CDU gibt Blockade gegen Ampel-Krisenplan nach MPK mit Merkel auf
Genau das aber erachtet die Union als äußerst riskant. Das Gesetz der Ampel-Partner schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein, hatte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kritisiert und die Möglichkeit für ein Veto im Bundesrat angedeutet. Doch wenige Stunden vor Beginn der Bundesratssitzung bröckelte der Widerstand der Unions-geführten Bundesländer. Neben NRW deuteten auch Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen und Baden-Württemberg eine Zustimmung an.
Möglich wurde dies durch einen Kompromiss, der bei einem Ministerpräsidententreffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erzielt werden konnte. So wurde vereinbart, dass das von SPD, Grünen und FDP eingebrachte Gesetz bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden soll. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.