CO2-Abgabe: Mieter-Entlastungen beschlossen – Vermieter müssen mitbezahlen
In der Ampelkoalition hat man sich beim Thema CO2-Abgaben auf Entlastungen für Mieter verständigt: Vermieter werden nun auch zur Kasse gebeten.
Berlin – Es war in der Ampelkoalition unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) lange ein umstrittenes Thema, bei dem man nun offenbar eine Einigung gefunden hat: Klimaabgaben für Wohngebäude. Beziehungsweise die Frage, wie die Kosten auf Mieter und Vermieter verteilt werden sollen. Was der neue Kompromiss mit sich bringt, sind in der Regel Erleichterungen für Mieter und Anreize für Vermieter, ihre Gebäude klimafreundlich umzurüsten. Bisher hatten Mieter die CO2-Abgabe für Wohnhäuser alleine entrichten müssen, doch das wird sich – in den meisten Fällen – ändern.
CO2-Abgabe: Mieter sollen entlastet werden, Vermieter mitbezahlen
In der Ampelkoalition gibt es beim Thema Wohngebäude eine Einigung zur CO2-Abgabe: Mieter werden laut aktuellem Kompromiss dabei in den meisten Fällen entlastet. Nun soll es schnell gehen, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Die baupolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Christina-Johanne Schröder, erklärte hierzu laut der Agentur: „Das Gesetz wird am Donnerstag im Bundestag aufgesetzt und tritt wie geplant 2023 in Kraft.“ Es sieht deutliche Neuerungen bei der Verteilung der Kostenlast vor. Erst 2021 war die grundsätzliche Abgabe in Deutschland eingeführt worden.

Bisher hatten Mieter die CO2-Abgaben für Wohnhäuser grundsätzlich alleine tragen müssen. Zukünftig sollen Vermieter bis zu (maximal) 95 Prozent der Kosten selbst übernehmen, SPD-Politiker Bernhard Daldrup schätzt laut Zeit jedoch, dass das aktuelle Modell insgesamt zu einer 50:50 Kostenaufteilung führt. Das Gesetz zur Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern beinhaltet ein Stufenmodell, welches vor der jetzt erfolgten Ampel-Einigung noch einmal abgeändert wurde. Wovon hängt ab, welchen Anteil Vermieter übernehmen?
Pläne zur CO2-Abgabe: Vermieter sollen zu klimafreundlichen Baumaßnahmen angeregt werden
Ein Ziel der Neuregelung zur CO2-Abgabe: Vermieter sollen dazu angeregt werden, Wohnhäuser klimafreundlich umzurüsten. Bewerkstelligt werden soll das unter anderem, indem Vermieter in bestimmten Fällen einen höheren Teil der Kosten tragen sollen. Das nun beschlossene Stufenmodell sieht vor, dass Eigentümer beziehungsweise Vermieter außergewöhnlich emissionsreicher Gebäude bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen sollen. SPD-Politiker Daldrup erklärt: „Damit ist der Anreiz für die Vermieter größer, energiesparende Investitionen vorzunehmen“. Bei besonders geringem Ausstoß tragen Mieter die Kosten auch weiterhin alleine, das wiederum soll zum Energiesparen motivieren.
In der jetzigen Fassung verteilt sich die Kostenlast für Mieter und Vermieter also in Abhängigkeit von Verbrauch und Zustand des jeweiligen Wohnhauses. Bisher war die Umsetzung des Gesetzes vor allem an der FDP unter Parteichef Christian Lindner gescheitert: Die Liberalen befürchteten eine übermäßige bürokratische Beanspruchung von Klein- sowie Kleinstvermietern.
CO2-Abgabe Mieter und Vermieter: Was gilt bei Gas-Etagenheizungen?
Doch wer zahlt etwa bei Gas-Etagenheizungen die CO2-Abgabe: Mieter? Vermieter? Auch diese Frage soll im neuen Gesetzesentwurf Berücksichtigung gefunden haben. In diesem Fall soll es ebenfalls eine Aufteilung der Kosten geben. Doch hier gilt eine Sonderregel, denn: Mieter zahlen in diesem Fall naturgemäß selbst ihre Gasrechnungen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass sie eine Teilübernahme der Kosten durch den Vermieter einfordern müssen. Währenddessen hat die Ampel auch eine Strompreisbremse und eine Gaspreisbremse beschlossen.
Der Mieterbund schätzt, dass jährliche Zusatzkosten für die CO2-Abgabe bei einem Mehrfamilienhaus 2022 im Schnitt bei 67 Euro liegen, wenn mit Gas geheizt wird. Wenn Heizöl eingesetzt wird, dürften die Kosten höher sein – laut Mieterbund sind es dann durchschnittlich etwa 98 Euro.