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Bundestagswahl 2021: Scholz im Impfpflicht-Streit – „keine Aliens geworden“

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Von: Jens Kiffmeier

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Im Corona-Kampf ist jedes Mittel recht, zur Not auch eine Impfpflicht. Dürfen Staat oder Arbeitgeber das denn verlangen? Olaf Scholz setzt auf Freiwillige.

Berlin – Deutschland droht eine vierte Corona-Welle ab Herbst. Zur Vermeidung eines erneuten Lockdowns hat SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz eindringlich um eine höhere Impfbereitschaft in Deutschland geworben.

Deutscher Politiker:Olaf Scholz (SPD)
Geboren:14. Juni 1958 (Alter 63 Jahre), Osnabrück
Ehefrau:Britta Ernst (verh. 1998)
Aktuelle Ämter:Bundesfinanzminister und Vizekanzler

So versuchte der Vizekanzler, den Impfskeptikern und Impfverweigerern die Sorgen vor den Nebenwirkungen der zugelassenen Impfstoffe zu nehmen. Er sei zweimal geimpft, ebenso wie viele andere im Saal auch, sagte Scholz bei einer Podiumsdiskussion der „Welt“. Dann fügte er hinzu: „Deswegen sind wir alle noch nicht zu Aliens geworden.“

Corona-Impfpflicht: Druck auf Ungeimpfte wird größer – Olaf Scholz (SPD) buhlt um Impfgegner

Hintergrund des launigen Spruchs ist jedoch eine ernste Angelegenheit: Denn die Impfbereitschaft der Deutschen nimmt weiter ab. Am Donnerstag waren erst 51,6 Prozent der Bevölkerung vollständig mit einer Zweitimpfung geschützt – trotz mittlerweile ausreichend verfügbaren Impfstoffs. Die Quote ist zu wenig. So gehen Gesundheitsexperten davon aus, dass erst mit einer Impfquote von 80 bis 85 Prozent eine ausreichende Herdenimmunität und ein Ende der Pandemie erreicht ist.

SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hält eine energische Rede mit erhobenem Zeigefinger.
Wirbt für eine Corona-Schutzimpfung: Vizekanzler und Kanzlerkandidat Olaf Scholz (SPD). © Kay Nietfeld/dpa/picture alliance

Vor allem die Delta-Variante breitet sich weiterhin in Deutschland aus und befeuert wieder einen starken Anstieg der Corona-Zahlen. Die Bundesregierung, aber auch die Ministerpräsidenten der Länder schließen deswegen neue Lockdown-Maßnahmen* ab Herbst nicht mehr aus. Jedoch wächst dabei der Druck auf die Ungeimpften. Denn vor allem sie müssten bei einer drohenden hohen Inzidenz wieder eine Einschränkung ihrer Freiheit hinnehmen.

Impfzwang: Markus Söder (CSU) droht mit Einschränkung der Freiheit ab Herbst

So sieht es zumindest Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). So klar wie kein anderer Teilnehmer des Corona-Gipfels sprach der Unionspolitiker die unangenehmen Wahrheiten aus. „Der Lockdown, den es nicht gibt, der trifft vor allem auf die vollständig Geimpften zu“, sagte er am Dienstagabend in den ARD-„Tagesthemen“ und empfahl jeder und jedem eine Schutzimpfung.

Doch reichen Ermahnungen aus Berlin und München aus? Hartnäckig halten sich auch Forderungen nach der Einführung einer Impfpflicht. In Frankreich schlägt man diesen Weg bereits ein. So will Präsident Emmanuel Macron zumindest Lehrer zu einer Corona-Impfung verdonnern. Und auch in den USA ist man bereits weiter. Große Konzerne wie Microsoft oder McDonalds wollen ihre Büromitarbeiter verpflichtend impfen lassen.

Impfpflicht: Was dürfen der Arbeitgeber und der Staat in Deutschland verlangen?

Ähnliches wird auch in Deutschland debattiert. Doch ist das rechtlich überhaupt möglich? Ganz auszuschließen ist sie juristisch jedenfalls nicht. Zumindest der Staat scheint weitgehende Möglichkeiten zu haben. So gab es bis 1983 in der Bundesrepublik bereits einmal einen Impfzwang – und zwar gegen die Pocken. Und seit Anfang des Jahres 2020 gilt auch in Kitas eine Masern-Impfpflicht.

Klagen in einem Eilverfahren lehnte das Bundesverfassungsgericht bereits im Mai ab. Die Begründung: Eine Impfung schütze nicht nur das Individuum, sondern könne auch die Ausbreitung in der Bevölkerung verhindern, hieß es in dem Urteil.

Ähnlich argumentieren die Befürworter der Corona-Impfpflicht. Doch während ein Staat einen großen juristischen Spielraum hat, müssen die Arbeitgeber in Deutschland weiterhin auf Freiwilligkeit setzen. Solange es keine gesetzliche Impfpflicht gebe, könne kein Chef seine Arbeitnehmer zwingen oder ihnen deswegen kündigen, sagte Andreas Butz, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Noerr der Wochenzeitung „Die Zeit“.

Weniger drastische Maßnahmen wie Masken- oder Testpflicht seien aber auf Wunsch des Arbeitgebers hinzunehmen, sagte der Experte.

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