Briefwahl für die Bundestagswahl 2021: So funktioniert es
Gerade zu Coronazeiten wird auch die Briefwahl immer beliebter. Doch wie beantragt man sie und bis wann müssen die Unterlagen abgeschickt sein?
- Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt.
- Die Stimme kann bei dieser Wahl auch per Post abgegeben werden.
- Hierzu folgt nun eine Anleitung für die Briefwahl Deutschland 2021.
- Bei der letzten Bundestagswahl 2017 gingen 29% der Stimmen per Briefwahl ein.
Berlin – Am 26. September findet die Bundestagswahl 2021 statt, bei der die Entscheidung fällt, welche Partei die neue Regierung im Bundestag stellen wird. Dabei muss die Stimme nicht zwingend in einem Wahllokal abgegeben werden. In diesem Text geben wir eine Erklärung und eine Anleitung zu der Briefwahl bei der Bundestagswahl.
Briefwahl beantragen: Wie funktioniert die Briefwahl in Deutschland?
Etwa drei bis vier Wochen vor der Wahl erhalten alle wahlberechtigten Bürger ganz automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post. Auf dieser Benachrichtigung kann angekreuzt werden, dass die Wahl per Brief erfolgen soll. Wenige Tage nachdem die vorfrankierte Wahlbenachrichtigung mit der angekreuzten Briefwahlpräferenz zurückgeschickt wurde, erhalten Wahlberechtigte ihre offiziellen Briefwahlunterlagen auf postalischem Weg.
Diese Unterlagen bestehen aus dem Stimmzettel, einem blauen Umschlag und einem roten Umschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel muss dann in den mitgelieferten blauen Umschlag gelegt und der Brief verschlossen werden. Dieser Umschlag und der dazugehörige Wahlschein müssen dann wiederum in den roten Umschlag gelegt werden.
Wichtig ist außerdem, die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein zu datieren und zu unterschreiben, ansonsten ist die Wahl ungültig.
Auf dem Umschlag ist ein Briefkopf gedruckt, der deutlich macht, dass es sich um einen Wahlzettel handelt. Darüber hinaus ist es nicht mehr notwendig, etwas auf den Umschlag zu schreiben oder den Briefumschlag zu frankieren. Natürlich werden bei der Briefwahl die Wahlrechtsgrundsätze und das entsprechende Gesetz eingehalten. So ist die Wahl basierend auf dieser Rechtsgrundlage geheim und auch die Angst vor Wahlbetrug bei der Briefwahl unbegründet.
Was braucht man zum Wählen?
Alles, was für die Briefwahl benötigt wird, erhalten Bürger mit dem Wahlschein per Post. Dieser Wahlschein muss zuvor beantragt werden. Die Beantragung erfolgt ganz einfach über die Wahlbenachrichtigungskarte. Auch Auslandsdeutsche können ihren Wahlschein für die Briefwahl im Ausland beantragen. Dafür müssen sie sich zunächst in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Den Antrag und alle Informationen für Auslandsdeutsche hält der Bundeswahlleiter bereit.
Bis wann muss ich die Briefwahl beantragt haben?
Generell sollte man die Briefwahl beantragen, sobald es möglich ist, um entsprechende Fristen nicht zu verpassen. Der späteste Termin für den Antrag bei der Bundestagswahl 2021 ist der 24. September um 18 Uhr, also der Freitag vor der Wahl. Der Einsendeschluss, also die Briefwahl Abgabefrist bei der Briefwahl 2021, ist der 26. September um 18 Uhr. Um diese Frist einzuhalten, kann bei zeitlichen Problemen die Briefwahl auch im Wahllokal abgegeben werden. Im Wahllokal erfolgt die Briefwahl Auszählung.

Generell ist es nicht zwingend nötig, den ausgefüllten und verschlossenen Brief auch persönlich abzugeben. Wenn Bürger beispielsweise aufgrund von Corona in Quarantäne sind, kann der Versand und der Einwurf des entsprechenden Briefes auch durch Dritte erfolgen. Für den Versand fallen innerhalb Deutschlands keine Kosten an, die Briefwahl ist entgeltfrei.
Wann ist eine Briefwahl ungültig?
Aus den folgenden Gründen kann eine Briefwahl ungültig sein:
- Der Brief ist nicht richtig verschlossen.
Die Stimme müsste in einem anderen Wahlkreis abgegeben werden.
Der Wille des Wählers ist in dem Wahlbogen nicht eindeutig erkennbar.
Die Kennzeichnung des Wahlbogens ist ungültig.
Briefwahl – Pro und contra
Der größte Vorteil der Briefwahl ist, dass Wahlberechtigte für die Stimmabgabe nicht unbedingt in einem Wahllokal sein müssen. So können auch Bürger, die am Wahltag beispielsweise nicht in ihrer Heimatgemeinde sind, ebenfalls an der Wahl teilnehmen. Als Kritik wird hingegen häufig genannt, dass der Wahlzeitraum bei der Briefwahl bereits einige Wochen vor der eigentlichen Wahl beginnt und die neusten Entwicklungen kurz vor der Wahl so nicht von allen Wählern berücksichtigt werden. Anscheinend ist die Briefwahl des Weiteren aber auch sicherer gegenüber Fehlern.
Nur 0.9% der per Briefwahl abgegebenen Erststimmen waren 2017 ungültig, im Wahllokal dagegen immerhin 1.4%.
Am Sonntag, 26. September 2021 berichtet kreiszeitung.de mit einem Live-Ticker laufend aktuell von allen Ergebnissen der Bundestagswahl 2021, außerdem gibt es detaillierte Ergebnisse und gewählte Direktkandidaten aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Spannend wird es auch bei der Stichwahl zur Kommunalwahl in Niedersachsen. *kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.