Bürgergeld statt Hartz IV: Das plant die Ampel im Koalitionsvertrag

Die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grüne hat es sich nicht leicht gemacht – aber der Koalitionsvertrag steht. Und damit der Wandel von Hartz IV zum Bürgergeld.
Berlin – Das Warten hat ein Ende – der Koalitionsvertrag der Ampel steht. Nach zähen Verhandlungen konnten sich SPD, FDP und Grüne auf einen Konsens einigen. In dem Vertrag, den die Koalitionspartner am Mittwoch vorgestellt haben, gibt es auch endlich Einzelheiten zum viel diskutierten Bürgergeld. Die neue Grundsicherung soll Hartz IV ersetzen und „die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein“, heißt es im Koalitionspapier. Was der Empfänger aber laut den Plänen der Ampel nach dem Ende von Hartz IV beim Bürgergeld bekommt, steht allerdings noch nicht fest.
Finanzielle Hilfe für Arbeitslose: | Arbeitslosengeld II (genannt Hartz 4) |
Eingeführt: | 1. Januar 2005 |
Gesetzliche Grundlage: | Zweites Buch der Sozialgesetzgebung |
Die Vorschläge der Ampel-Koalition sind vielfältig und dienen insgesamt dazu, das Grundsicherungssystem zu digitalisieren und die Struktur zugunsten der Empfänger zu lockern. Jüngst hatte eine Umfrage beim Hartz-IV-Regelsatz eine Erhöhung auf 811 Euro ergeben.
Beim Bürgergeld fließt dieses Ergebnis allerdings nicht ein. Staatdessen ist der Bezug von Bürgergeld die ersten zwei Jahre ohne Anrechnung des Vermögens oder Überprüfung der Wohnverhältnisse möglich. Auch nach den zwei Jahren soll das sogenannte „Schonvermögen“, also das Eigentum, das für die Berechnung der Grundsicherung nicht berücksichtigt wird, angehoben werden.
Bürgergeld statt Hartz IV: Besser Zuverdienstmöglichkeiten bei Nebenjobs für Jugendliche und Rentner sowie Fokus auf Stärken
Beziehern von Bürgergeld soll nach dem Ende von Hartz IV aber nicht nur mehr von dem bleiben, was sie bereits besitzen – auch die Zuverdienstmöglichkeiten sollen maßgeblich verbessert werden. Geplant ist dafür etwa, die Anrechnung von Nebenjobs beziehungsweise sogenannten Schüler- und Studentenjobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften sowie von Pflege- und Heimkindern entfallen zu lassen. Auch für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht Vollzeit arbeiten können sowie für Rentner sollen die Möglichkeiten, ihre Grundsicherung aufzustocken, ausgebaut werden.
Ein großer Teil des Bürgergeld-Systems soll sich vor allem der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt widmen. Ein neues Kompetenzfeststellungsverfahren soll beispielsweise helfen, die individuellen Stärken und Entwicklungsbedürfnisse jedes Einzelnen herauszufinden und sogenannte „Soft Skills“ besser nachweisbar zu machen. Weiterbildungen, Zusatz-Qualifizierungen sowie Ausbildungen werden vom Arbeitsamt verstärkt gefördert. Wer an entsprechenden Fördermaßnahmen teilnimmt, kann sich im Zweifel sogar über befristete Bonuszahlungen freuen.
Ampel-Koalitionsvertrag setzt Fokus beim Bürgergeld auf Grundsicherung bei Kindern, Frauen und Rentnern
Besondere Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz können mit dem neuen Bürgergeld übrigens Kinder, Jugendliche, Frauen und ältere Empfänger erwarten. Neben Menschen mit Migrationshintergrund soll es neben dem Grundangebot zusätzliche Fördermöglichkeiten für die entsprechenden Empfänger geben. Wie diese Angebote konkret aussehen sollen, dazu gibt es allerdings noch keine Informationen. Klar ist nur, dass das Bürgergeld bei der Grundsicherung für Kinder helfen soll.
Vielleicht liegt das aber auch daran, dass die Angebote und Maßnahmen individuell auf den Empfänger zugeschnitten werden sollen. Laut Koalitionsvertrag soll das Grundsicherungspaket in einer Teilhabevereinbarung gemeinsam mit dem Bürgergeld-Beziehenden beschlossen werden, die Mitwirkungspflichten bleiben dabei allerdings nach wie vor bestehen.
Bürgergeld ersetzt Hartz IV: Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP planen 150 Euro als Anreiz zur Weiterbildung
Für Menschen in Arbeitslosigkeit sind sich die Partner der Ampel-Koalition der SPD, Grüne und FDP einig, die eigenständige Förderung von Grundkompetenzen auszuweiten. Das wiederum bedeutet, dass die Vermittlung in eine Arbeitsstelle keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung hat, welche die Beschäftigungschancen des Arbeitslosen stärken könnte.
Hierfür sollen SGB II- und III-Leistungsberechtigte bei beruflicher Qualifizierung nun im Monat ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro beziehen. Dies soll für Arbeitslose einen Anreiz schaffen*, sich weiter- und fortzubilden. Wer infolge einer entsprechenden Weiterbildung nicht direkt eine Stelle bekommt, solle für mindestens drei Monate einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.
Wann kommt das Bürgergeld für Hartz IV: Höhe der neuen Grundsicherung steht noch nicht fest
Ob Empfänger dabei allerdings mit mehr Geld rechnen dürfen, ist noch unklar. Im Koalitionspapier steht noch nichts Genaues über die mögliche Höhe des Bürgergeldes, auch wenn es immer wieder Spekulationen darüber gab, ob die Ampel das Bürgergeld um 31 Euro nach dem Ende von Hartz IV erhöht.
Aktuell bekommt ein Alleinstehender 446 Euro Hartz IV pro Monat. Gewerkschaften und Sozialverbände forderten jüngst aufgrund der stark steigenden Lebenshaltungskosten eine Erhöhung auf 600 Euro monatlich. Ob sie damit durchkommen, bleibt abzuwarten. Eine wichtige Frage, um die Höhe des Regelsatzes fürs Bürgergeld, den Nachfolger von Hartz IV, bestimmen zu können.
Zur Wahrheit gehört nämlich auch: Die Ampel hat keine große Eile, die genaue Höhe des Bürgergeldes festzulegen. Denn gesetzlich soll der Umbau des Grundsicherungssystems von Hartz IV zum Bürgergeld – bis spätestens 2022 neu geordnet* werden. Bis dahin gilt lediglich ein Moratorium für Sanktionen, die unter das Existenzminimum fallen. Ob das letzte Wort in Sachen Koalitionsvertrag bereits gesprochen ist, entscheiden SPD und FDP jetzt jeweils durch Parteitage und die Grünen in einer Mitgliederbefragung. * kreiszeitung.de und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.