AfD-Verbot: Partei zu rechtsextrem? So stehen die Chancen
Ist die AfD zu rechtsextrem? Der Ex-Ostbeauftragte Marco Wanderwitz (CDU) sagt Ja – und fordert ein Verbotsverfahren. Doch die Hürden sind hoch.
Berlin – Klare Kante gegen Rechtsextremismus: Der Ruf nach einem AfD-Verbot ist wieder laut geworden. So bezeichnete der sächsische Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz (CDU) die rechtspopulistische Partei als eine Gefahr für die Demokratie. Die AfD sei – insbesondere in Sachsen – radikalisiert und „rechtsextremistisch an Haupt- und Gliedern“, sagte der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung der Nachrichtenagentur dpa. Er sei deswegen für ein zügiges Verbotsverfahren. Die Forderung ist dabei nicht neu – jedoch verliefen frühere Vorstöße bislang im Sande.
Deutscher Politiker: | Marco Wanderwitz |
Partei: | CDU |
Geboren: | 10. Oktober 1975 (Alter 46 Jahre), Chemnitz |
Aktuelles Amt: | Bundestagsabgeordneter |
Es ist nicht die erste Auseinandersetzung, die Wanderwitz mit der Alternative für Deutschland sucht. Bei der vergangenen Bundestagswahl hatte er sein Direktmandat im Chemnitzer Umland an einen AfD-Politiker verloren. Nur über die Landesliste schaffte es der CDU-Politiker, dessen Wahlkreisbüro unlängst von unbekannten Tätern angegriffen und beschädigt worden war, zurück ins Parlament. Mit der Aussage, dass die Union viele Wähler wohl dauerhaft an die AfD verloren habe, hatte er eine hitzige Debatte losgetreten. Im Wahlkampf hatte er sich zudem stets deutlich von den Rechtspopulisten abgegrenzt.
AfD: Marco Wanderwitz (CDU) fordert ein Verbot der rechtspopulistischen Partei
Doch wie radikal ist die Partei? Darüber streiten sich die Geister schon seit langem. In den vergangenen Jahren hat die AfD nach und nach die deutschen Parlamente erobert. Bei der Bundestagswahl 2021 wurde sie mit 10,3 Prozent der Stimmen zur fünftstärksten Kraft. Und seit 2018 ist die AfD zudem auch in allen 16 Landesparlamenten vertreten. Die meisten Sitze hat sie dabei in Sachsen geholt.

Jedoch sollte die Tatsache, dass die AfD eine politisch gewählte Partei ist, nicht über ihr wahres Antlitz hinwegtäuschen, warnen immer wieder Experten. „Betrachtet man die gesamte Programmatik, die Protagonisten und die Kommunikation, die die AfD seit ihrer Gründung 2013 an den Tag legt, kann man eigentlich sagen, dass sie von Beginn an rechtsradikal agiert“, sagte der Rechtsextremismusforscher der Universität Jena, Dr. Axel Salheiser, kürzlich bereits im Gespräch mit kreiszeitung.de.
So verkörpern Parteiobere wie Alice Weidel oder Parteichef Jörg Meuthen einen populistisch-konservativen Flügel. Jedoch gibt es auch einen deutlich rechten AfD-Parteiflügel, der sich aktuell mit vielen extremen Corona-Leugnern vermischt. Auch fallen immer wieder einzelne AfD-Politiker mit rechtsradikalen Chat-Nachrichten auf, in denen sie zum Umsturz aufrufen oder andere Verschwörungstheorien verbreiten.
AfD-Verbot: Bundesverfassungsgericht stellt für ein Verfahren hohe Hürden auf
Doch reicht das aus für ein Verbotsverfahren? Die Hürden sind hier extrem hoch. Einen Antrag auf ein Verbot können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Entschieden wird dann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach der bisherigen Rechtssprechung muss aber nachgewiesen werden, dass die jeweilige Partei eine aktiv kämpferische Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung anstrebt und bei der Abschaffung letztendlich auch Erfolgsaussichten hat.
In der Vergangenheit scheiterten entsprechende Verbotsverfahren genau an diesen Punkten. Das letzte Mal, dass die Karlsruher Richter zustimmten, war im Jahr 1957 im Fall der Kommunistischen Partei Deutschlands. Alle anderen Verfahren, wie etwa 2017 im Fall der NPD, wurden abgelehnt.
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Vor diesem Hintergrund stehen die Chancen für Wanderwitz, sich mit seinem Vorhaben durchzusetzen, sehr schlecht. Nachdem AfD-Bundestagsabgeordnete vor einigen Monaten Anhänger in den Bundestag eingeladen hatten, die dann am Rande einer Parlamentssitzung andere Abgeordnete beleidigten und bedrohten, waren bereits Rufe nach einem AfD-Verbot laut geworden. Doch viele Unterstützer fanden sich bereits damals nicht – eben mit Blick auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.