EEG-Umlage 2022: Ampel schafft Zuschlag auf Strompreis zum 1. Juli ab

Pro Kilowattstunde zahlen Verbraucher einen Zuschlag für das EEG. Damit ist nun Schluss: Die Ampel hat das Gesetz gekippt. Die Änderungen greifen noch 2022.
Berlin – Es gilt als wichtiges Steuerungsinstrument für den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland: das EEG. Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es, die Energieversorgung in Deutschland umzubauen und den Anteil an erneuerbaren Energien in der Stromversorgung deutlich zu steigern. Da der Zuschlag des EEG auf den steigenden Strompreis addiert wird, gilt das Gesetz schon länger als Kostentreiber bei der Entwicklung der Energiepreise. Doch damit ist erstmal Schluss: Die Ampel-Regierung von Olaf Scholz (SPD) schafft die EEG-Umlage zum 1. Juli ab. Ursprünglich war geplant, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz zum kommenden Jahreswechsel fällt.
Gesetz: | Erneuerbare-Energien-Gesetz |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | überw. 27. Juli 2021; (Art. 15 G vom 16. Juli 2021) |
Abkürzung: | EEG 2021 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 29. März 2000; (BGBl. I S. 305) |
Strompreise in Deutschland: Durch Wegfall der EEG-Umlage sparen Kunden bis zu sechs Milliarden Euro
Wie aus Informationen hervorgeht, die dem Spiegel vorliegen, soll die Entlastungen beim Strompreis für die Bürger in Deutschland durch den früheren Wegfall der EEG-Umlage mehr als sechs Milliarden Euro betragen. Ein Dreipersonenhaushalt soll so etwa 130 Euro jährlich sparen können. Das Kostendefizit soll künftig von der Regierung übernommen werden – zunächst sollen Gelder genutzt werden, die sich auf dem EEG-Konto angesammelt haben. Im Anschluss soll auf den Energie- und Klimafonds zurückgegriffen werden, der sich über Einnahmen aus dem Energiehandel finanziert.
Angesichts steigender Strompreise und Gaspreise in Deutschland hatten Experten und die Opposition bereits länger gefordert, dass die Bundesregierung von Olaf Scholz preissenkend auf den Energiemarkt eingreift. Unklar ist indes, ob und in welcher Form die Entlastungen bei den Kunden der Stromanbieter ankommen werden. Unternehmen seien nicht verpflichtet, die Ersparnisse an die Kunden weiterzugeben. Theoretisch konnten die Versorger auch durch den Wegfall der EEG-Umlage ihre Margen erhöhen. Um dem künftig entgegenzuwirken, könnte das Bundeswirtschaftsministerium die Transparenzregeln im Energiewirtschaftsgesetz stärken.
Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland: EEG soll Finanzierung sichern
Der Ausbau der erneuerbaren Energien gilt seit jeher als eine zentrale Säule der Energiewende. Zur Finanzierung wurde das EEG geschaffen. Wie es auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums heißt, erfolge der Ausbau von erneuerbaren Energien besonders im Interesse des Klima- und Umweltschutzes. Daneben sollen die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung verringert, die fossilen Energieressourcen geschont und die Technologieentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.
Die CSU-Spitze hatte zuletzt von der Bundesregierung gefordert, dass es schnell zu einer finanziellen Entlastung der Bürger bei weiter steigenden Energiepreisen kommen müsse. CSU-Chef Markus Söder mahnte, dass der beschlossene Heizkostenzuschuss für Geringverdiener viel zu gering sei. Am Mittwoch sprach er sich zudem für die schnelle Abschaffung der EEG-Umlage aus. CDU-Landeschef Hendrik Wüst sagte: „Es darf nicht sein, dass das Thema Energiepreise zur neuen sozialen Frage wird.“
Ende der EEG-Umlage: FDP-Fraktion hatte sich für schnelle Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausgesprochen
Im Vorfeld der jetzigen Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hatte die FDP-Bundestagsfraktion angekündigt, bei der Ökostromumlage schnell zu handeln. Erst am vergangenen Montag schlug sie deshalb ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren hierfür vor, bei dem parallel zur Bundesregierung die Fraktionen der Ampel-Koalition den Entwurf im Bundestag einbringen. „Die steigenden Energiepreise machen es umso dringlicher, die Menschen durch die Abschaffung der EEG-Umlage zu entlasten. Das hilft allen, insbesondere auch Menschen mit kleineren Einkommen“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, der Deutschen Presse-Agentur.
Die Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes war zuerst 2000 eingeführt worden, um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern. Für Verbraucher in Deutschland bedeutete dies, dass sie seither einen Zuschlag auf ihre Stromrechnung zahlen mussten. Zuletzt war die EEG-Umlage zum 1. Januar durch die ehemalige Große Koalition gesenkt worden. Derzeit müssen Kunden einen Zuschlag von 3,7 Cent pro Kilowattstunde zahlen – vorher waren es 6,5 Cent. *kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.