300 Euro Energiepreispauschale: Was von der Einmalzahlung netto übrig bleibt
300 Euro gibt es im September vom Staat. Doch die Energiepreispauschale ist nicht steuerfrei. Wie viel Geld landet im Schnitt auf dem Konto der Arbeitnehmer.
Bremen – Die Energiepauschale oder auch Energiepreispauschale aus dem Entlastungspaket 2022 hält die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in Atem. Im September soll es laut Politik so weit sein und Arbeitnehmer ein Stück weit bei den hohen Energiekosten von Strom und Gas unterstützen. Doch wie viel Geld bleibt von der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro eigentlich übrig? Immerhin ist die Einmalzahlung der Energiepauschale nur für einige Arbeitnehmer steuerfrei, ansonsten ist die Energiepreispauschale (EPP) steuerpflichtig. Die restlichen Arbeitnehmer müssen ein Teil des Energiebonus versteuern und wieder an den Fiskus abdrücken.
300 Euro Energiepreispauschale: Was von der Einmalzahlung wirklich netto aufs Konto kommt
Den Zeitungen der Funke Mediengruppe liegt eine Berechnung des Bundesfinanzministeriums zur Energiepauschale vor, die allen aufzeigt, wie viel im Durchschnitt von der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wirklich auf dem Konto der Arbeitnehmer landet. Nach den Angaben, die als Grundlage auf den Daten des Statistischen Bundesamtes beruhen, bleiben von der Einmalzahlung des Energiebonus in Höhe von 300 Euro brutto gerade einmal 193 Euro übrig, die aufs Konto überwiesen werden.

Voraussetzung für die 193 Euro Netto der Energiepauschale ist ein durchschnittliches Bruttojahresgehalt für Vollzeitbeschäftigte von 54.304 Euro.
Energiepreispauschale steuerpflichtig: Spanne der Abzüge reicht von 0 bis 142,42 Euro bei der 300 Euro Einmalzahlung
„Unterstellt man keine weiteren Abzugsbeträge, ergäbe sich in diesem Durchschnittsfall ein Abzugsbetrag von 107 Euro auf die Energiepreispauschale“, lautet es in dem Schreiben über den Energiebonus. Insgesamt reicht individuelle Spanne der Abzüge bei der Energiepreispauschale nach der Steuer von 0 bis 142,42 Euro.
300 Euro Energiepreispauschale: Welche Arbeitnehmer die volle Einmalzahlung der Energiepauschale erhalten
Die vollen 300 Euro der Energiepreispauschale erhalten also nur jene Arbeitnehmer, die mit ihrem Gehalt unter dem steuerlichen Freibetrag liegen. Der Freibetrag beläuft sich im Jahr 2022 auf 10.347 Euro, während er für Verheiratete bei 20.694 Euro liegt. Arbeitnehmer, die über dieser Grenze liegen, müssen Einkommenssteuer an den Staat zahlen. Wer diese Summe überschreitet, ist überhaupt erst dazu verpflichtet, Einkommenssteuer zu zahlen.
Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale: Wie die Beträge der Einmalzahlung für die Energiepreispauschale gestaffelt sind
Aber wie verhält es sich mit der Auszahlung der Energiepauschale? Wer bekommt, wie viel Geld der Einmalzahlung nach der Steuer? In einer früheren Berechnung des Steuerzahlerbundes zur Energiepreispauschale setzten sich die Auszahlungsbeträge für Arbeitnehmer wie folgt zusammen:
- Beträge der Energiepreispauschale nach der Steuer
- Ein Single in der Steuerklasse 1 und mit einem Jahresgehalt von 72.000 Euro erhält am En am Ende 181,80 Euro Energiepreispauschale. Der Spitzensteuersatz kommt in dieser Steuerklasse zum Einsatz und durch Energiepauschale greift darüber hinaus noch der greift der Spitzensteuersatz Solidaritätszuschlag.
- Für einen verheirateten Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 72.000 Euro brutto fielen laut der Berechnung nach den steuerlichen Abzügen eine Energiepauschale in Höhe von 184,34 Euro an.
- Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro wären immerhin 216,33 Euro Energiepreispauschale fällig.
- Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und bekäme die volle Auszahlung von 300 Euro der Energiepauschale.
Energiepreispauschale: Wer die 300 Euro der Energiepauschale bekommt – wer ist berechtigt?
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind alle für die Einmalzahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro berechtigt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich für gewöhnlich dort aufhalten und damit unbegrenzt steuerpflichtig sind und im Laufe des Jahres 2022 aus einer der folgenden Quellen Einkommen beziehen:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- Selbstständige Arbeit
- Lohnarbeit
Ein bestimmter Zeitraum oder eine Mindestdauer sind nicht notwendig, um die Energiepauschale ausgezahlt zu bekommen.
Energiepreispauschale: Welche Arbeitnehmer erhalten die 300 Euro?
Die Einmalzahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten nach Angaben des Finanzministeriums folgende Arbeitnehmer:
- Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten
- Minijobber und alle Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
- Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit
- Wer ein Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anspart
- Wer Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst leistet
- Wer Zuschüsse des Arbeitgebers erhält (etwa für den Mutterschutz)
- Wer ausschließlich steuerfreien Lohn bezieht (etwa ehrenamtliche Übungsleiter)
- Werkstudenten oder Studenten im entgeltlichen Praktikum
- Wer in einer Behindertenwerkstatt tätig ist
- Wer in einem aktiven Dienstverhältnis Lohnersatzleistungen bezieht, darunter Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Transferkurzarbeitergeld
Um die Energiepreispauschale ausgezahlt zu bekommen, müssen Arbeitnehmer irgendwann im Zeitraum des Jahres 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben. Ein Beispiel hierfür wäre der Eintritt in die Rente. Wer beispielsweise noch in diesem Jahr gearbeitet hat, sollte die Anforderungen erfüllen und über die Einkommensteuererklärung 2022 die Energiepauschale überwiesen bekommen.
Energiepauschale: Wann die Energiepreispauschale ausgezahlt wird – wer profitiert
Ab dem 1. September haben Berufstätige einen Anspruch auf die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Hierunter fallen für die Auszahlung Energiepreispauschale Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Selbstständige, aber auch Werkstudenten, Studenten im bezahlten Praktikum, Minijobber oder ehrenamtlich tätige Übungsleiter. Einzige Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer in Deutschland wohnen oder sich für gewöhnlich dort aufhalten. Rentner, die keiner Beschäftigung nachgehen, haben keinen Anspruch auf die Energiepauschale.
Wann die Energiepreispauschale ausgezahlt wird
Auf die Frage, wann die Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro ausgezahlt wird, heißt die Antwort: Ab dem 1. September haben Berufstätige einen Anspruch
Energiepreispauschale: Wer bekommt die Energiepauschale vom Arbeitgeber ausbezahlt?
Jeder, der zum 1. September 2022 in einem „ersten Arbeitsverhältnis“ steht und einer der Steuerklassen I bis V angehört, beziehungsweise als Minijobber pauschal versteuert wird, erhält die Energiepauschale vom Arbeitgeber ausbezahlt. Der Rest muss für das Jahr 2022 eine Steuererklärung abgeben, um unabhängig vom Kinderbonus aus dem Entlastungspaket 2022 die Energiepreispauschale (EPP) zu erhalten.
Abseits der Energiepauschale sind die restlichen Maßnahmen wie der Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket aus dem Entlastungspaket bereits in Kraft oder werden wie der Hartz-IV-Bonus, bei dem es einige Verwirrung um die Auszahlung gab, oder der Kinderbonus im Juli 2022 auf das Konto der Verbraucherinnen und Verbraucher eingezahlt.
Energiepreispauschale: Kosten der Energiepauschale belaufen sich auf knapp 14 Milliarden Euro
Die Kosten der 300 Euro pro Person für die Energiepreispauschale liegen laut den Angaben des Bundesfinanzministeriums bei 13,8 Milliarden Euro belaufen. Allerdings sieht es nach der derzeitigen Berechnung so aus, dass der Bund aufgrund der Lohnsteuer, Einkommenssteuer und des Solidaritätszuschlags etwa 3,4 Milliarden Euro einbehalten wird. Demnach belaufen sich nach derzeitigen Rechnungen die Steuermindereinnahmen auf insgesamt etwa rund 10,4 Milliarden Euro. Diese würden sich mit jeweils 4,4 Milliarden Euro auf den Bund und die Länder sowie mit rund 1,6 Milliarden Euro auf die Kommunen verteilen.