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Das nächste Wirrwarr um die Corona-Verordnungen: Nach dem Einzelhandel trifft es jetzt die Gastronomie. Sie hatte auf Lockerungen und auf eine Öffnung der Außenbereiche gehofft. Die Kreisverwaltung beendete die Träume mit Hinweis auf die Landesverordnung. Lockerungen seien nicht in Sicht. Immer noch werden Verstöße gegen die Verordnung festgestellt.
Verden/Achim – Ab Montag schon Biergärten, die geöffnet haben? Und vielleicht Geschäfte, die ohne Barrikade an der Ladentür auskommen? Eventuell sogar Sport in den Fitness-Studios? Pustekuchen! Die Kreisverwaltung stellt klar: Alles bleibt, wie es ist. Gaststätten bleiben mindestens noch eine weitere Woche geschlossen, Fitness-Studios ebenfalls, und der Einzelhandel muss in weiten Teilen mit „Click and Meet“ leben. Und das sei nicht etwa willkürlich festgelegt, es sei in der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht. „Darauf haben wir keinen Einfluss“, heißt es aus der Kreisverwaltung, „aber wir wollen vorsorglich darauf hinweisen.“
Ein wunderschöner Garten unweit des Verdener Doms. Die Tische stehen mit gebührendem Abstand auf der Terrasse, die Sonnenschirme sind verteilt, die romantische Hütte ist herausgeputzt, und sie ist der Blickfang, der sie schon im vergangenen Jahr war. Mittendrin Wolfgang Pade. „Es wäre alles vorbereitet“, sagt er. Für ihn der Silberstreif am Horizont. Seit Monaten nur noch zehn Prozent des Umsatzes, immerhin kommen die staatlichen Hilfen, sagt er, aber die 27 Beschäftigten wollen jetzt nach finanziellen Einschnitten ohne Ende eine Perspektive. „Wir könnten öffnen“, sagt der Restaurantbesitzer.
Einen Osterbrief hatte er seinen Gästen schon zukommen lassen. Das Szenario ab dem 22. März draußen hatte er beschrieben. Ein Motto fehlte ebenfalls nicht. „Wenn Gäste und Kellner frieren, dann die Köche gefälligst auch.“ Aber schon beim Verfassen des pointierten Briefes seien ihm Zweifel gekommen. „Es hat sich stündlich was in den Vorgaben geändert“, räumt er ein, „je weiter ich geschrieben habe, desto unwahrscheinlicher ist die Öffnung geworden.“ Jetzt schuf die Kreisverwaltung Fakten mit dem Hinweis auf die niedersächsische Verordnung.
Nicht das erste Mal, dass Hannover die Region in ein Lockerungs-Wirrwarr gestürzt hat. Wie berichtet, hatten sich vor einer Woche Einzelhändler im Paragrafen-Dschungel verfangen. Auch sie hatten mit Hinweis auf die Inzidenzzahlen von unter 50 für den Landkreis Verden auf Lockerungen im Laden gepocht, auf ein Ende des „Click and Meet“.
Wer sich schlauzumachen versucht, stößt auf die aktuelle niedersächsische Verordnung, die nicht weniger als 38 Seiten zählt. Darin eine Unzahl Querverweise, Abweichungen und Verästelungen. Als sei das alles noch nicht genug der Intransparenz, folgte einen Tag nach Veröffentlichung eine nächste. Wer dies Kleingedruckte auf sieben Seiten allzu ernst nahm, war einem Bären aufgesessen. „Es handelt sich um das Papier