Inzidenz im Landkreis Verden auf neuem Höhepunkt

Verden – Mit einer Inzidenzzahl von 44,5 meldet das Robert-Koch-Institut einen neuen Höchstwert für den Landkreis Verden in diesem Sommer.
Nachdem der Wert schon seit Tagen um die Schwelle von 35 herumpendelt, scheint jetzt die nächste Stufe für Verschärfungen im Infektionsschutz erreicht. „Wir konnten es nicht verantworten, länger zu warten“, sagte Berit Härte. Die neue Leiterin des Verwaltungsdienstes Corona hatte ihren ersten Auftritt in der Öffentlichkeit mit Informationen zu einer neuen Allgemeinverfügung aus dem Kreishaus. Bei den bisherigen Lockerungen werde es nicht bleiben können, kündigte sie an.
Die Richtung des Infektionsgeschehens ist nicht zu übersehen. Die Zahlen gehen nach oben und bereits rückt der nächste Schwellenwert, die Inzidenz von 50, in den Blick. Mit einer neuen Allgemeinverfügung, sie trägt die laufende Nummer 28, stellt der Landkreis schon einmal fest, dass die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 jetzt sicher überschritten ist. Die sich daraus ergebenden Beschränkungen würden aber nicht pauschal so stark ausfallen, wie es die Corona-Verordnung des Landes bei der Inzidenz zwischen 35 und 50 vorgibt. „Das hängt mit der Entscheidungskompetenz zusammen, die sie den Landkreisen einräumt“, erklärt Härte. Wenn entscheidende Faktoren den Anstieg begründen, sei es sinnvoller gezielt zu reagieren, als pauschal alles zu einzuschränken.
Vier Infektions-Cluster im Landkreis Verden
Und die Entwicklung in diesen Tagen sei tatsächlich auf vier Punkte einzugrenzen. Diese „Cluster“, so erklärt Härte seien in zwei Firmen, eine im Nord- und eine im Südkreis, zu finden, in zwei Seniorenheimen, bei einem größeren Familienverband und bei den Reiserückkehrern.
Auf diese Einflüsse will das Gesundheitsamt passgenau reagieren. Im Fall der betroffenen Unternehmen hatte Amtsärztin Jutta Dreyer bereits von der Suche nach den Gefahrenpunkten im Betrieb berichtet. Auch für Reiserückkehrer gibt es Regeln, die sie davon abhalten können, die mitgebrachte Infektion zu verbreiten. „Reiserückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebieten sind Kraft der Einreiseverordnung des Bundes zur Quarantäne verpflichtet. Mit einer flächendeckenden Teststrategie in den betroffenen Betrieben und im Pflegeheim lassen sich weitere positive Fälle rechtzeitig erkennen und isolieren“, erklärt der Landkreis in einer Pressemitteilung vom Dinestagnachmittag. Auch die Kontakt-Verfolgung lasse sich in diesen Fällen bewerkstelligen. Insgesamt sei damit mit einem Heraustragen des Virus von den Reiserückkehrern oder aus den Betrieben und den Heimen künftig nicht mehr zu rechnen.
Zwei Seniorenheime und eine Großfamilie
Schwieriger wird es in den Seniorenheimen und bei der betroffenen Familie, wenn man nicht gleich zu rigorosen Quarantänemaßnahmen greifen will. Große Feiern oder ähnliches habe es nämlich nicht gegeben. Das Virus sei beim ganz normalen Familienleben weitergegeben worden. „Das ist das Leben“, fasste es Härte zusammen, manches werde man nicht vermeiden können.
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Ein Stück weit werden die neuen Regeln aber dennoch in dieses Leben eingreifen. „Ganz auf dem Niveau, der Regeln für die Inzidenz bis 10, die weitgehend immer noch gelten, werden wir nicht bleiben können“, erklärt die Sprecherin aus dem Gesundheitsamt.
Landkreis sieht von Anwendung strengerer Corona-Regeln ab
Zum 25. August, so hat die Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth mitgeteilt, plant die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung. Darin soll die Sieben-Tage-Inzidenz zur Beurteilung der Infektionslage um weitere Kriterien ergänzt werden. Vor dem Hintergrund sieht auch der Landkreis von der Anwendung strengerer Corona-Regeln ab, so Landrat Bohlmann. So gelten denn auch weiterhin die Regelungen der Inzidenzstufe 10 bis 35.
Das Infektionsrisiko ist dort am höchsten, wo viele Menschen auf engen Raum für längere Zeit zusammenkommen. Daher appelliert der Landkreis in seiner Pressemitteilung an Betriebe der körpernahen Dienstleistungen, Gastronomie, der Beherbergung und der Veranstalterinnen und Veranstalter von Events und Feiern die Kontaktdaten der Teilnehmenden sorgsam zu erfassen und Hygienekonzepte schriftlich niederzulegen.