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Neue Corona-Regeln: „Und schon wieder wir Friseure“

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Von: Heinrich Kracke

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Friseur bei der Arbeit.
„Eine ganze Reihe Kollegen befürchten jetzt wieder einen Anstieg der Schwarzarbeit“: Innungsobermeister Simon Papazoglu, hier auf einem Bild aus besseren Vor-Coronazeiten. © Springer/Archiv

Bei der neuen Corona-Verordnung trifft es wieder die Friseure. Einige erwarten schwere Einschnitte.

Verden/Achim – Er hat nur noch ein müdes Lächeln übrig für die neue Verordnung in Niedersachsen, auf die jetzt auch der Landkreis Verden aufspringt. „Schon wieder wir Friseure“, sagt Obermeister Simon Papazoglu (Achim) in einer ersten Reaktion auf Nachfrage. Er hätte gut auch mit der 3G-Variante leben können. „Die Leute legen ihre Nachweise vor, sie sind getestet, das ist doch irgendwie safe, es ist sicher. Ich finde 2G übertrieben.“ Corona-Schutz müsse sein, das stehe auch für ihn fest. „Das will ich auf gar keinen Fall negativ darstellen“, so Papazoglu. Aber es hätte halt praxisnaher gehandhabt werden können. So bleibe ihm nur die Hoffnung, sagt der Obermeister, „dass jetzt die Impfquote deutlich steigt“. Berufskollegen reagierten schon deutlich besorgter.

Auslöser für die verstärkten Beschränkungen ist im Landkreis Verden wie in ganz Niedersachsen die Corona-Warnstufe 1, die seit dem 24. November gilt. Die Warnstufe ist die Konsequenz der neuen Schwellenwerte für den Hospitalisierungsindikator, die die jetzt überarbeitete Corona-Verordnung des Landes festgelegt hat. Damit steht der Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen in geschlossenen Räumen ab sofort nur noch geimpften und genesenen Personen offen. Ein negatives Testergebnis reicht nicht mehr aus. Darauf weist die Kreisverwaltung in einer Mitteilung ausdrücklich hin. Alles allerdings nur Regeln mit vorübergehendem Charakter. Die Kreisverwaltung rechnet bei weiterhin hohen Inzidenzwerten damit, dass bereits in der kommenden Woche die Warnstufe 2 erreicht sein wird, heißt es.

Noch aber gilt Stufe 1, etwa für die sogenannten körpernahen Dienstleistungen, es gilt für die rund 400 Friseurbetriebe in den Landkreisen Verden und Osterholz, davon 68 in der Innung organisiert. Erste Reaktionen seien besorgniserregend ausgefallen, sagt Obermeister Papazoglu. „Eine ganze Reihe Kollegen hat regelrecht Angst. Sie befürchten erneut ein Ausbleiben der Kunden, sie befürchten wiederum einen Anstieg der Schwarzarbeit.“ Für seine beiden Betriebe in Achim und Posthausen kann er mit Zahlen aufwarten. Im Herrenbereich haben demzufolge 15 bis 18 Prozent der Kunden einen Test vorgelegt, im Damensalon seien es knappe drei Prozent gewesen. Unklar allerdings, ob diese Werte für die ganze Branche gelten. „Die Meinungen in den sozialen Netzwerken belegen, andernorts ist die Quote der Tests höher.“

Mit der Einführung der Warnstufe 1 wurden jetzt die Regelungen verschärft. Ob private Feiern, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen – bei mehr als 25 Personen müssen in Innenräumen alle Personen geimpft oder genesen sein. Im Außenbereich gilt nach Verwaltungsangaben die 3G-Regel, nach der auch getestete Personen teilnehmen dürfen. Auch für Veranstaltungen mit bis zu 1000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern, für Kino, Theater, den Besuch von Konzerten und Kultureinrichtungen sowie den Gang in den Zoo oder Freizeitpark gelten ab einer Teilnehmerzahl von 25 im Innenbereich 2G, im Außenbereich 3G und zusätzlich innen wie außen eine Kontaktdatenerfassung.

Ähnlich sieht es auch in Gastronomie und Hotellerie aus: Drinnen sitzen und speisen geht jetzt nur noch mit Impf- oder Genesenennachweis. In der Außengastronomie ist auch 3G erlaubt. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie medizinisch notwendige Behandlungen.

Die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen inklusive der Umkleiden und Duschen ist nur noch geimpften und genesenen Personen erlaubt. Im Außenbereich können auch getestete Personen Sport treiben. Befreit von der 2G- und 3G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Weitere Informationen

zu den aktuellen Regelungen für die Warnstufe 1 sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-verden.de/coronaverordnungen abrufbar.

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