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Oyten – Die Wahl der Ersten Gemeinderätin, die ab April 2021 im Oytener Rathaus als allgemeine Vertretung von Bürgermeisterin Sandra Röse die Nachfolge des ausscheidenden bisherigen Vize-Verwaltungschefs Axel Junge antreten soll, ist der einzige inhaltliche Tagesordnungspunkt der Sitzung des Oytener Kommunalparlaments am Montag, 11. Januar. Beginn ist um 19.30 Uhr im Rathaussaal. Die Sitzung ist öffentlich, allerdings ist die Zahl der Besucherplätze wegen der Corona-Beschränkungen wie immer begrenzt.
Zur Wahl der Ersten Gemeinderätin unter Berufung in das Wahlbeamtenverhältnis für die Dauer von acht Jahren wird die Bürgermeisterin dem Rat erneut Cordula Schröder, Leiterin des Fachbereichs Finanzen in der Oytener Gemeindeverwaltung, vorschlagen. Das bestätigte Sandra Röse am Freitag auf Nachfrage. Bereits im November hatte sie dem Gemeinderat Cordula Schröder für die Nachbesetzung der zweithöchsten Führungsposition im Rathaus empfohlen.
Weil sie nicht glaubte, „dass sich in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren eine andere Person bewerben würde, die wegen ihrer Eignung, Befähigung und Sachkunde der internen Bewerberin Cordula Schröder vorzuziehen wäre“, hatte Röse das Kommunalparlament außerdem um Zustimmung gebeten, auf eine formelle Ausschreibung der Stelle zu verzichten. Dieses Anliegen scheiterte in der November-Sitzung unerwartet an der dafür erforderlichen Dreiviertel-Mehrheit der gewählten Mandatsträger, weil die in dezimierter Besetzung tagten. Danach musste die Wahl von Schröder, für die sich bereits eine breite politische Zustimmung abgezeichnet hatte, vertagt und ein öffentliches Stellenbesetzungsverfahren in Gang geschoben werden.
Anfang Dezember hatte die Gemeinde Oyten danach pflichtgemäß die Stelle der Ersten Gemeinderätin / des Ersten Gemeinderats öffentlich ausgeschrieben. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am Freitag lagen der Bürgermeisterin nach ihren Worten zwei Bewerbungen vor: die von Cordula Schröder und die eines externen Interessenten.
Beide Bewerbungen werde sie nun für die politischen Entscheidungsträger im Rat aufbereiten, „damit sie sich über die Weihnachtsferien damit auseinandersetzen können“, kündigte Röse an. In dem Rahmen werde sie ihre eigene Entscheidung für die hausinterne Bewerberin Schröder nochmal transparent machen.
Für die Wahl der Ersten Gemeinderätin am 11. Januar durch das Kommunalparlament reicht eine einfache Mehrheit. Der Bürgermeisterin steht bei der Berufung ihrer Stellvertretung laut Kommunalverfassung nicht nur ein Vorschlags-, sondern auch ein Veto-Recht zu. Da sich Verwaltungschefin und politische Fraktionen jedoch im Grunde einig sind über die personelle Nachbesetzung der stellvertretenden Verwaltungsführung, dürfte der Wahl von Cordula Schröder im zweiten Anlauf wohl nichts im Wege stehen.
Von Petra Holthusen