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Etelsen/Giersberg – Der Verein, die Bürgerinitiative gegen die Windkraftanlagen auf dem Giersberg in Etelsen hat sich im vergangenen Jahr aufgelöst. Der Windpark steht ja auch schon längst. Sieben Anlagen sind es mittlerweile. Die ersten fünf hatte der Landkreis Verden der Firma „ecoJoule“ im Jahr 2016 genehmigt. Karlheinz Glander aus Giersberg hatte Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt. Der wurde zurückgewiesen, Ende November 2017 klagte Glander vor dem Verwaltungsgericht Stade gegen den Landkreis Verden und die Genehmigung. Da standen die ersten Windräder schon.
Jetzt im vergangenen Dezember ging Glander das Urteil zu. „Ohne mündliche Verhandlung“ hat das Verwaltungsgericht Stadt am 11. August 2020 nach der 32-seitigen Urteilsbegründung „für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen“.
„Ja, das hat ziemlich lange gedauert“, meint Karlheinz Glander. „Nein, ich bin nicht maßlos enttäuscht. Das kann man nicht sagen“, meint der Giersberger auf Nachfrage. Man habe zwar eine Schlacht, aber nicht den Krieg verloren. Er habe weiter Bedenken gegen die Anlagen. „Die Zukunft muss es zeigen, ob das Konzept, das dahinter steht, sich bewährt.“ Der Windlobby gehe es nur um das Geschäft. Eines seiner Hauptbedenken: Ist man von Windkraft abhängig, gelte doch: kein Wind, kein Strom. Dann sei es egal, wie viel Anlagen im Land stehen. Das Problem, wie man den mit Wind erzeugten Strom speichern kann, ist immer noch nicht gelöst, so der 65-jährige Elektromeister „jetzt im wohlverdienten Ruhestand“.
Sein Haus, sein Grundstück sind 562 Meter von der nächsten Windkraftanlage entfernt. Laut Verwaltungsgericht sei „eine erhebliche Belastung nicht festzustellen“, nicht durch die Tages- und Nachtkennzeichnung der Anlagen, durch Schattenwurf, durch Eiswurf oder bei Erdbeben. So steht es in der Urteilsbegründung. Karlheinz Glanders Klage wurde in allen Punkten abgewiesen.
Was ihn nicht wirklich überrascht habe. Das Urteil möge rechtens sein, richtig sei es aber nicht. „Es ist wohl eher so, dass sich auch die Gerichte dem politischen und öffentlichen Willen angeschlossen haben, die Nutzung der Windenergie auf Biegen und Brechen voranzutreiben, ignorierend, dass man Naturgesetze nicht ändern kann“, meint der Giersberger. Gegen das Urteil könnte er Berufung einlegen. Was er aber nicht tun wird: „Da dieses kaum Aussicht auf Erfolg hat und an der Gesamtsituation auch nichts ändern würde. Die Windkraftanlagen sind nun einmal da und werden es auch leider wohl bleiben.“
Für die Gegner des Windparks sei das Kapitel damit abgeschlossen. Dank wolle er für ihr Engagement unter anderem den ehemaligen Mitgliedern der Bürgerinitiative „Bürger gegen Windpark Giersberg e.V.“ sagen, dessen Herz und Seele im Widerstand für Karlheinz Glander „der leider bereits verstorbenen Hans-Jürgen Lange“ gewesen ist.
Damit sei dann auch ein Schlussstrich unter das Thema „Windpark Giersberg“ zu ziehen, und zwar öffentlich. „Die Leute haben mich ja beim Spazieren gehen schongefragt, was aus der Klage geworden ist.“
Von Jens Wenck