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Hülsen – „Die Corona-Regeln sind ungerecht“, schimpft Oliver Wolf von Jeans Wolf in Hülsen. Denn während Discounter und Supermärkte in nahezu sämtlichen Sortimenten „wildern“, ist Textil-Einzelhändlern wie Wolf der direkte Verkauf an Kunden verboten. Auch sein Antrag an den Kreis, einen Bauwagen mit individuellem Hygienekonzept als Umkleide für je einen Kunden zuzulassen, wurde zu seiner großen Enttäuschung abschlägig beschieden.
Einfach hinnehmen will Wolf diese Entscheidung aber nicht. „Das lasse ich mir nicht gefallen. Wenn meine Rechtsschutzversicherung mitzieht, wird Klage eingereicht“, so der Geschäftsmann. Er ist aufgebracht darüber, dass Discounter und Supermärkte auch im aktuellen Lockdown weiterhin andere Waren als Lebensmittel verkaufen, während der Einzelhandel geschlossen ist. „Während wir zuvor bestellte Ware nur kontaktlos durch das Fenster reichen dürfen, gibt es nur wenige Kilometer weiter nahezu alles zu kaufen, was das Herz begehrt“, so Wolf sichtlich sauer. Geschlossene Gänge oder Abteilungen? Fehlanzeige. Und während er den Verkaufsraum habe schließen und teils empfindliche Einnahmeeinbußen hinnehmen müsse, könnten sich andere alles rausnehmen und hätten auch noch das Recht auf ihrer Seite. Denn die niedersächsische Landesordnung besagt, dass Mischsortimente in SB-Warenhäusern oder Vollsortimentgeschäften sowie in Discountern und Supermärkten und sonstigen Ladengeschäften verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil im gesamten Warenangebot wesentlich überwiegt. Diese Betriebe dürfen auch im Lockdown alles vertreiben, was sie gewöhnlich – auch in Form von Aktionsangeboten – verkaufen. nie