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Windkraft-Planung im Landkreis Verden: Entwurf für Sommer in Sicht

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Von: Ronald Klee

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ein Windrad.
Der Ausbau der Windenergienutzung soll beschleunigt werden. © Imagi images/ xblickwinkel

Dass Umweltminister Meyer der Energiewende Beine machen will, ist nicht zu übersehen. Das Gesetz, dass sein Ministerium in Hannover gerade vorbereitet, soll den Ausbau der alternativen Energiegewinnung erhöhen und beschleunigen. Mit den Teilflächenzielen soll es den Landkreisen die Dimensionen der Flächen zur Unterbringung von Windenergieanlagen vorgegeben. (Wir berichteten) An den Investoren wird das wohl nicht scheitern, denn schon jetzt treffen im Kreishaus vermehrt Anträge auf Genehmigung neuer Anlagen ein.

Verden – Die vermehrte Post hat auch Regionalplanerin Karin Vesper beobachtet. Eigentlich ist sie seit Jahren dabei, auf dem rechtlich schwierigen Terrain eine raumordnerische Regelung für die Windkraftnutzung zu erarbeiten, die auch gerichtsfest ist. Nicht nur aus Hannover, sondern auch aus Berlin kommen zugleich aber Gesetzesinitiativen und die muss die Stabsstelle auch mit der Planung für den Landkreis unter einen Hut bringen.

„Es ist einiges im Fluss“, bestätigt die Stabsstellenleiterin im Verdener Kreishaus. Dennoch will sie bis zum Sommer ihren neuen Vorschlag für die Windkraft im Regionalen Raumordnungsprogramm vorlegen. Zeitdruck sieht sie nicht, obwohl die Windkraftregelung seit dem Beschluss im Kreistag 2016 nicht lange in Kraft war. Frühestens 2027 sei ein Punkt erreicht, an dem die Privilegierung der Energieerzeugung im Landkreis greifen könnte und Windkraftranlagen eine Genehmigung kaum noch verweigert werden könnte. Ein nicht gewollter Wildwuchs, der mit der Windenergie-Planung im regionalen Raumordnungsprogramm in verträgliche Bahnen gelenkt werden soll, sei nicht zu befürchtem.

Immer wieder neue Rahmenbedingungen

Mit dem Gesetz, dass der niedersächsische Umweltminister Christian Meyer vorbereitet, kann Karin Vesper gut leben. Auch mit der zu erwartenden Vorgabe, dass 2,2 Prozent der Fläche des Landkreises Verden für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen sollen. Sie hatte selbst schon einen Vorschlag erarbeitet, der sogar von 2,5 Prozent ausging. Sogar die Öffentlichtkeitsbeteiligung war schon gelaufen und dann kamen aus Berlin die neuen Kriterien im Zusammenhang mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ und in dem Zusammenhang neue Regelungen im Baugesetzbuch und das neue Windflächenbedarfsgesetz. Das Paket ist seit Anfang Februar in Kraft.

Aber auch mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes seien Mitte vergangenen Jahres bedeutsame Veränderungen eingetreten. Die von Karin Vesper geleitete Stabsstelle Planung weist in einer gerade veröffentlichten Mitteilungsvorlage für die Kreistagsabgeordneten darauf hin, dass wesentliche Bereiche der artenschutzrechtlichen Prüfung berührt werden und Zulassung von Windkraftanlagen in Landschaftschutzgebieten möglich werden.

Noch wieder neue Rahmenbedingungen schafft Christian Meyers „Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz“. Nur wie genau die aussehen, steht noch nicht fest: „Es gibt ja noch nicht mal einen Entwurf“, ist Vesper noch nicht so sicher. Sie hat wie der Leiter des Baubereichs in der Kreisverwaltung, Volker Lück, die Vorstellung des Gesetzesvorhabens in Hannover verfolgt. Meyers Ziel allerdings, die Verabschiedung noch in diesem Jahr zu schaffen, hält sie für ambitioniert. Bereits jetzt deuten sich Diskussionen darüber an, warum die Flächenvorgaben für die jeweiligen Landkreise so unterschiedlich ausfallen.

Stabsstelle muss Rad nicht neu erfinden

Die eigentlich überfällige Planung für das Regionale Raumordnungsprogramm 2016 fertigzustellen, scheint unter diesen Bedingungen auf den ersten Blick unwahrscheinlich. Aber Karin Vesper überrascht mit Zuversicht. Sie und ihre Mitarbeiter in der Stabsstelle könnten auf die bisherige Arbeit aufbauen. „Wir müssen das Rad trotz der neuen Regelungen nicht neu erfinden“, sagt die Planerin. Die Studie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) sowie die Bosch & Partner GmbH, die Grundlage für die Einschätzung des Ministeriums über das Windkraftpotenzial der Kreise bildet, liefert dabei der Planerin nur eine eingeschränkt brauchbare Grundlage. Da müssten Details vor Ort genauer untersucht werden, berichtet sie. Zu klären sei noch, wie sie Waldflächen berücksichtigen muss, wie mit Häusern im Außenbereich umzugehen sei und wie sich Gewerbegebiete abseits von bewohnten Bauten auswirkt.

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