Von Laheiter Straße bis Schleichverkehr

Achim – Der Dauerbrenner Ausbau der Laheiter Straße, der Schleichverkehr von und nach Oyten durchs Unterdorf oder die fehlende Querungshilfe in Höhe Radekampsweg – als am Montag der Ratsausschuss für Bauunterhaltung und Umwelt im Ratssaal tagte, mutete das für manch einen eher wie eine Sitzung des Ortsausschusses Embsen an. Zumal auch noch etliche Bürgerinnen und Bürger aus der Achimer Ortschaft den Weg ins Rathaus gefunden hatten.
Schon beim vorangegangenen Ortstermin an der Laheiter Straße hatte eine aufgeheizte Stimmung geherrscht. Bürgermeister Rainer Ditzfeld sah sich deshalb zu Beginn der Zusammenkunft im Ratssaal genötigt, um eine sachliche Sitzung zu bitten. „Wir müssen den Spagat hinbekommen zwischen den Interessen von Anliegern sowie dem Durchfahrtsverkehr und auch Radfahrern“, skizzierte das Stadtoberhaupt die schwierige Gemengelage in Sachen Laheiter Straße.
Ein Einwohner meldete sich sogleich zu Wort und erinnerte an den 1972 geschlossenen Gebietsänderungsvertrag zwischen der damaligen Gemeinde Embsen und Achim. Darin habe die Stadt gegenüber dem einverleibten Dorf das Zugeständnis gemacht, die Laheiter Straße als „Durchgangsstraße“ nach Borstel auszubauen. Von einer „Anliegerstraße“ sei da nicht die Rede und dementsprechend dürften auch keine Beiträge bei einer Sanierung erhoben werden.
Nach einigem Hin und her stimmte der Bauunterhaltungsausschuss einhellig dafür, die marode, immer wieder vom städtischen Bauhof notdürftig geflickte Laheiter Straße zwischen der Hauptstraße und dem Schaphuser Weg auszubauen. Solch ein „Grundsatzbeschluss“ zurre noch keinerlei Details wie die Kostenbeteiligung von Anliegern fest, hatte Steffen Zorn, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung bei der Verwaltung, zuvor versichert. Und vor der Klärung von verschiedenen Fragen werde es eine Bürgerbeteiligung geben. Zorn schlug außerdem vor, Embsens Ortsvorsteher Thomas Fischer bei der strittigen, komplexen wie komplizierten Angelegenheit als Moderator einzusetzen.
In der Sitzungsvorlage spricht der Fachbereichsleiter Einzelheiten an. So ist das kurze Teilstück der Laheiter Straße zwischen der Hauptstraße und Heidbreeden beidseitig bebaut und gelte damit als sogenannte Innerortsstraße. Ab dort bis zur Kreuzung mit dem Schaphuser Weg werde die Holperstrecke jedoch zu einer Straße mit einer „anderen beitragsrechtlichen Qualität, nämlich zu einer sonstigen Gemeindestraße im Außenbereich“ nach dem niedersächsischen Straßengesetz. „Um die Anliegeranteilssätze zu überprüfen, muss ermittelt werden, wie hoch der Anteil des Anliegerverkehrs zum Gesamtverkehr auf der jeweiligen beitragsrechtlichen Anlage ist und in welchem Maße die Anlieger die ausgebaute Straße im Verhältnis zur Allgemeinheit wahrscheinlich in Anspruch nehmen“, erläutert Steffen Zorn.
Vor diesem Hintergrund traf der Ausschuss folgende von der Verwaltung formulierte Beschlussempfehlungen, über die später der Stadtrat noch endgültig zu befinden hat: „Es werden für beide beitragsrechtlichen Anlagen Straßenausbaubeiträge für die Erneuerung der Fahrbahn mit oder ohne Randsteinen oder Schrammborden sowie der Anschluss an andere Verkehrswege, die Erneuerung der Gehwege (nur nördliche Straßenseite) mit oder ohne Randsteinen oder Schrammborden, die Herstellung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung und die Erneuerung von Grünflächen aufgrund Ausspruch der Aufwandspaltung gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Achim erhoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die anfallenden Kosten für die anliegenden Grundstückseigentümer auf Grundlage einer Vorplanung und die beitragsrechtliche vorteilsgerechte Verteilungsregelung konkret zu ermitteln, diese rechtzeitig in unverbindlicher schriftlicher Form mitzuteilen und das Verfahren im Rahmen einer Anliegerversammlung im zweiten Halbjahr 2023 zu erläutern.“
Für den Ausbau der Laheiter Straße gibt es nach Angaben von Zorn bereits eine etwa zehn Jahre alte Machbarkeitsstudie. Die Planung, die auch heute noch realisierbar sei, sehe einen kompletten Neubau der Straße inklusive Nebenanlagen vor. Und, dass sich eine dezentrale Entwässerung über den Seitenraum mit Versickerungsmulden anbiete. Aufgrund der nicht optimalen Bodenverhältnisse solle dazu eine freie Grabenfläche an der Hauptstraße als „Notüberlauf“ genutzt werden.
Nach einer ersten groben Schätzung kostet die Gesamtmaßnahme Zorn zufolge rund 300 000 Euro. Der Eigenanteil der Stadt Achim belaufe sich voraussichtlich in einer Größenordnung von etwa 210 000 Euro.
Ein anderer Bürger sprach in der Sitzung ein weiteres Reizthema in Embsen an, die Verkehrsbelastung im unteren Dorf. Auch er erinnerte in diesem Zusammenhang an den mehr als 50 Jahre alten Gebietsänderungsvertrag. Danach habe die Landesstraße 167 über den Embser Berg bis zum Oyter See weitergeführt werden sollen. Leider sei dieser Vertragspassus bis heute nicht in die Tat umgesetzt worden. Vielmehr habe die Gemeinde Oyten in den vergangenen Jahrzehnten sogar noch mögliche Entlastungsstraßen dichtgemacht und damit das „Problem verschärft“. Aufgrund dieser Versäumnisse und Entwicklungen litten viele Embsener nun unter dem Schleichverkehr auf der Strecke Specken / Zum Moor. Der Einwohner forderte, dass die Stadt diese Verbindung nach Oyten sperren sollte.
Solch ein gravierender Eingriff in den Straßenverkehr sei schon rechtlich kaum machbar, entgegnete Fachbereichsleiter Zorn. Und über die Köpfe der Nachbargemeinde hinweg gehe das auch nicht.
Eine Lösung dieses Problems sei schwierig, hieß es auch von anderer Seite der Verwaltung. „Wenn wir den Straßenzug verkehrsberuhigen wollen, müssen wir viel Geld in die Hand nehmen“, sagte Stefan Schuster, Leiter des Straßen- und Verkehrsmanagements bei der Stadt. Zwischenzeitlich seien aber eventuell „kleinere Maßnahmen“ möglich und hilfreich.
Ein am Montag von 8 bis 10 Uhr vom Landkreis aufgestelltes Radarmessgerät habe in der Tempo-30-Zone keine gravierenden Geschwindigkeitsverstöße registriert. Von den 93 in diesem Zeitraum erfassten Fahrzeugen seien lediglich sieben Wagen „deutlich schneller als mit 40 Stundenkilometern“ unterwegs gewesen.

Isabel Gottschewsky (CDU) schlug vor, das Thema bei den Beratungen zum Verkehrskonzept für den Nordkreis einzubeziehen und auf Bürgermeisterebene zu erörtern. „Da muss sich Oyten ein Stück weit bewegen“, forderte die Christdemokratin aus Embsen. Es könne nicht angehen, dass die benachbarte Gemeinde dauerhaft Straßen sperre „und es in der Folge in Embsen Probleme gibt“.
Darüber hinaus beantragte Gottschewsky, rasch einen sicheren Überweg über die Hauptstraße in Höhe Radekampsweg zu schaffen. Denn in dem Bereich überquerten viele Schulkinder die vielbefahrene L 167.
„Dann müsste der Rat die Prioritätenliste für den Bau von Querungshilfen im Stadtgebiet ändern“, wandte Bürgermeister Ditzfeld ein. Als nächstes sei die Entschärfung des Gefahrenpunkts Weserberg / Uphuser Heerstraße an der Reihe. Noch in diesem Frühjahr solle dort zumindest ein Zebrastreifen angelegt werden, informierte Verkehrsplaner Schuster.
Dessen Abteilung sei ohnehin überlastet, gab Fachbereichsleiter Zorn der Politik zu bedenken. Deshalb mache es wenig Sinn, Schuster zusätzliche Arbeit aufzubürden.
Ruckzuck eine Querungshilfe an der L 167 hinzubekommen, sei gar nicht möglich, sagte dieser. Die zuständige Landesbehörde werde eine Zählung von Fußgängern und Radfahrern verlangen.