VW muss für Betrug kräftig zahlen
Achim - Der Achimer Fachanwalt für Verkehrsrecht, Axel Marschhausen, berichtet uns über einen Fall aus seiner Praxis zum Dieselskandal:
Nachdem bereits 20 Landgerichte in Deutschland den VW-Konzern aufgrund unerlaubter Handlung zu Schadensersatz verurteilt haben, sei nun auch das Landgericht Verden „auf diesen Zug aufgesprungen“, schreibt er.
Darum ging's: Der 73-jährige Heinrich R. aus Dörverden kaufte 2010 bei einem VW-Händler in Verden einen neuen VW Touran 2.0 TDI. Inklusive Überführungs- und Zulassungskosten zahlte er damals 33.500 Euro.
Ende 2015 erfuhr er aus den Medien, dass die Motorsteuerung des Fahrzeugs gesetzwidrig manipuliert worden war. VW hatte eine sogenannte Schummel-Software eingebaut, die dafür sorgte, dass das Fahrzeug nur im Prüfmodus umweltfreundliche Abgaswerte erreichte. Das Kraftfahrt-Bundesamt drohte mit Betriebsuntersagung und ordnete eine Rückrufaktion an.
Herr R. ließ daher 2016 ein von VW inzwischen entwickeltes Software-Update aufspielen. Angeblich sollte der Mangel dadurch behoben sein.
Herr R. hatte aber Bedenken, zumal er nach Aufspielen des Updates vermehrt Fehlermeldungen feststellen musste. Schließlich war sein Motorkühler defekt und musste gewechselt werden. Die Werkstatt war zwar kulant, verlangte aber immerhin 766 Euro Reparaturkosten.
Ob dieser Schaden auf das Update zurückzuführen ist, wurde nicht geklärt. Das ungute Gefühl blieb Herrn R. aber erhalten, und er ging schließlich zum Anwalt.
Vertragliche Ansprüche gegenüber dem Händler aus Verden waren verjährt. Deliktische Ansprüche, also solche wegen Betruges oder sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung seitens der Volkswagen AG, verjähren aber erst Ende 2018.
VW wurde daher auf Schadensersatz in Anspruch genommen und antwortete mit einem Formschreiben, dass man zwar die Sorge des Herrn R. sehr ernst nehme. Das Fahrzeug sei aber einwandfrei. Herr R. klagte vor dem Landgericht Verden und bekam Recht. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts entschied nun am 24. Januar, dass VW betrogen hätte und deshalb den Kaufpreis erstatten und das Auto zurücknehmen müsse. Herr R. muss sich dem gegenüber den durch die jahrelange Nutzung des Fahrzeugs entstandenen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen. Diesen beziffert das Gericht für 167.600 km auf 18.458 Euro..
Im Ergebnis muss VW für den acht Jahre alten Wagen noch gut 15.000 Euro zahlen. Ferner müssen die Kosten der Kühlerreparatur und des Verfahrens erstattet werden. Auch wenn VW vermutlich Berufung einlegen wird, wie Rechtsanwalt Marschhausen vermutet, freut sich Herr R. über den Etappensieg. Würde er den Wagen nämlich gebraucht verkaufen müssen, würde er nur etwa die Hälfte des vom Gericht zugesprochenen Betrages erhalten.